Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
21.08.2022
22.45
Registriernummer der Meldung1710947
Beschreibung der MeldungIn der Nachtzeit ab 22.45 wieder drei Landungen. Zulässig sind max. zwei HC Landungen.
Nach wie vor wird offensichtlich die aktuelle Problematik durch die Flughafenleitung ignoriert und an den nicht zeitgerechten kurzen Umlaufzeiten speziell von Sundair festgehalten. Hier ist ein Umdenken erforderlich!
MfG
Meldung wurde eingetragen am22.08.2022
AntwortDer Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Nachfolgend erhalten Sie die Informationen zu den drei Nachtflügen während der Zeit von 22:43 bis 22:52 Uhr am 21. August 2022. Es handelte sich um zwei Home Carrier Landungen sowie um eine Landung mit genutzter Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungszeiten ab 22:30 Uhr.
1) Um 22:43 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4285 aus KOS.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:25 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund von Problemen bei der Zeitnischenvergabe auf KOS erteilt.
2) Um 22:46 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4489 aus Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:50 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
3) Um 22:52 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Deutsche Lufthansa mit der Flugnummer LH2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Zudem kann gemäß Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874