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Hemelingen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
17.07.2022

23:16

Registriernummer der Meldung
1278242

Beschreibung der Meldung
Ruhestörung in der Nacht durch Flugverkehr.
Warum? Weshalb? Wer ist verantwortlich? Wer hat es genehmigt? Was wird unternommen die Bürger*innen vor nächtlichem Fluglärm zu schützen?

Meldung wurde eingetragen am
19.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber mit der Bitte um Angabe des Grundes für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 17. Juli um 23:17 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4285 aus KOS.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:50 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Der Verkehrsflughafen in Bremen verfügt über eine bestandskräftige Betriebsgenehmigung, wonach unter Abschnitt E 2.1.3 zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr von Luftfahrzeugen gestattet sind, die mindestens ICAO- Anhang 16 Kapitel 3 erfüllen, deren Halter Luftfahrtunternehmen sind, die am Flughafen Bremen einen Schwerpunkt ihres Wartungsbetriebs unterhalten und von der Genehmigungsbehörde als „Home Carrier“ anerkannt sind. Im Falle der Verspätung dürfen diese Flugzeuge gemäß Abschnitt E.2.1.4 der Flughafengenehmigung ohne Erteilung von Einzelerlaubnissen bis 24.00 Uhr landen. Als Home Carrier sind die beiden Fluggesellschaften Deutsche Lufthansa und Sundair in Bremen anerkannt.
Leider kann es auch am Bremer Verkehrsflughafen zu mehr verspäteten Nachtflügen bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie z.B. Personalmangel an Flughäfen etc. und einem erhöhten Flugaufkommen während der Ferienzeiten kommen.


Hemelingen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
16.07.2022

00:07

Registriernummer der Meldung
1278241

Beschreibung der Meldung
Ruhestörung in der Nacht nach Mitternacht durch Flugverkehr. Das ist absolut unverantwortlich!
Warum? Weshalb? Wer ist verantwortlich? Welches Ressort und welche Abteilung hat das genehmigt und wer ist die Leiterin oder der Leiter des Ressorts bzw. der Abteilung? Wer trifft diese gesundheitsschädigende Entscheidung Fluglärm in der Nacht zuzulassen?



Meldung wurde eingetragen am
19.07.2022

Antwort
Am 16.07.2022 um 00:08 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5989 aus Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 15.07.2022 um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund Probleme bei der Zeitnischenvergabe in Antalya erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2022): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Hemelingen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
15.07.2022

23:43

Registriernummer der Meldung
1278240

Beschreibung der Meldung
Ruhestörung in der Nacht durch Flugverkehr.
Warum? Weshalb? Wer ist verantwortlich?

Meldung wurde eingetragen am
19.07.2022

Antwort
Am 15.07.20222 um 23:43 Uhr landete ein Airbus A321 der Deutschen Lufthansa (LH 2200) aus München.
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber mit der Bitte um Angabe des Grundes für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung um 23:43 Uhr war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
19.07.2022

0.19

Registriernummer der Meldung
1278232

Beschreibung der Meldung
Nach der Landung der üblichen zwei Home Carrier in der Nachtzeit erfolgte nun zum wiederholten Male eine Landung von Sundair nach Mitternacht. Beschwerde über die nun schon wochenlang andauernden allgemein bekannten Probleme der Nachtflüge, die auf dem Rücken der Anwohner ausgetragen wird. Nach wie vor nur unrealistische Taktzeiten der Billigflieger. Die Beschwerde richtet sich auch gegen die Untätigkeit der bremischen Behörden inc. dem bremischen Flughafenbetreiber. Hier wird leitfertig mit der Gesundheit der Flughafenanwohner gespielt. MfG

Meldung wurde eingetragen am
19.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber mit der Bitte um Angabe des Grundes für die späte Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 19. Juli um 00:17 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5915 aus Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 18. Juli um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund von Problemen mit der Zeitnischenvergabe erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Genehmigung des Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie in monatlichen tabellarische Darstellungen Daten zu den Ausnahmeerlaubnissen (Derzeitiger Bearbeitungsstand Juni 2022): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Huchting

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
19.07.2022

00:15

Registriernummer der Meldung
1278201

Beschreibung der Meldung
Verstoß gegen das Nachtflugverbot und Platzruhe.
Um 00.15 Uhr landete ein größeres Verkehrsflugzeug während des Nachtflugverbots und der Platzruhe, fuhr einige Zeit mit Haupttriebwerken auf dem Platz herum, auch nach 20 Minuten ist immer noch nicht zu überhörender Triebwerkslärm vom Platz zu hören.
Ich bitte um persönliche Antwort und Stellungnahme an mich!

Meldung wurde eingetragen am
19.07.2022

Antwort
Am 19.07.2022 landete um 00:17 Uhr ein Luftfahrzeug der Fluggesellschaft Sundair am Bremer Verkehrsflughafen.
Zum beschriebenen Bodenlärm konnte uns die Vorfeldkontrolle des Bremer Flughafens mitteilen, dass das Luftfahrzeug vier Minuten nach der Landung auf Position war.
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber mit der Bitte um Angabe des Grundes für die späte Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 19. Juli um 00:17 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5915 aus Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 18. Juli um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund von Problemen mit der Zeitnischenvergabe erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Genehmigung des Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie in monatlichen tabellarische Darstellungen Daten zu den Ausnahmeerlaubnissen (Derzeitiger Bearbeitungsstand Juni 2022): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Achim

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
18.07.2022

Zwischen 20:35 und 20:55

Registriernummer der Meldung
1278186

Beschreibung der Meldung
Hallo, ich hoffe nicht, dass die Flugrouten geändert wurden, aber am besagten Abend sind im Abstand von ca. 15 Minuten 3! Maschinen über Achim Baden in relativ geringer Höhe geflogen. Ist das ein Sondereffekte gewesen oder ist das neuerdings der Standard? Normal sind die Maschinen im weiten Bogen um Achim geflogen und hatten eine wesentlich höhere Flugroute genommen. Der Lärm ist wirklich stark störend und wird auch noch bei Dreifachverglasung und geschlossenem Fenster wahr genommen. Ich bitte um Klärung warum nach 5 Jahren nun eine Routenveränderung vorgenommen wurde.

Meldung wurde eingetragen am
18.07.2022

Antwort
Die Flugverfahren wurde nicht verändert.
Der Inhalt Ihrer Fluglärmbeschwerde wurde mit der Bitte um Überprüfung der Flüge an die Deutsche Flugsicherung (DFS) weitergeleitet.
Nach Eingang des Untersuchungsergebnisse der DFS kann Ihnen mitgeteilt werden, dass es sich am 18. Juli 2022 während des angegebenen Zeitraumes um drei "normale" Ostanflüge auf die Landebahn 27 aus westlicher bzw. südwestlicher Richtung handelte. Zum Vergleich wurden die Flugverläufe aller Ostanflüge vom 18. Juli auf die Bahn 27 angefertigt. Bei dieser Auswertung zeigt sich, dass sich die Anflüge verteilen und im Bereich von Langwedel bis Achim streuen.


Hemelingen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
09.07.2022

00:21

Registriernummer der Meldung
1277821

Beschreibung der Meldung
Nachtfluglärm nach Mitternacht!!!
Wer ist so unverantwortlich und genehmigt das?
Das Flugzeug ist erst um 22:00 Uhr in Antalya gestartet. Warum wurde es nicht auf einen anderen Flughafen umgeleitet?

Meldung wurde eingetragen am
11.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde an die zuständige Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 9. Juli 2022 um 00:23 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5989 von Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 08.07.2022 um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund von Umlaufproblemen erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Hemelingen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
11.07.2022

23:25

Registriernummer der Meldung
1277820

Beschreibung der Meldung
Nachtfluglärm!!!

Meldung wurde eingetragen am
11.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde an die zuständige Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 11. Juli um 23:25 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5915 von Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis wurde auf Grund von Umlaufproblemen erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2022): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
10.07.2022

23.32

Registriernummer der Meldung
1277761

Beschreibung der Meldung
Auch heute wieder neben den obligatorischen HC Landungen nach 22.30 Uhr zusätzlich eine Sundair Maschine nach 23.30 Uhr. Wozu eine Nachtflugbeschränkung, wenn diese nun täglich ausgehebelt wird ?. Auch hier wieder das Ergebnis eines problematischen Umlaufs infolge nicht zeitgemäßer Kalkulation. Was unternimmt die Luftfahrtbehörde um die Situation zu entspannen? MfG

Meldung wurde eingetragen am
11.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde an die zuständige Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 10. Juli um 23:32 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4489 von Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund von Problemen bei der Zeitnischenvergabe erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Genehmigung des Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie in monatlichen tabellarische Darstellungen Daten zu den Ausnahmeerlaubnissen (Derzeitiger Bearbeitungsstand Mai 2022).
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Die Landesluftverkehrsbehörde beobachtet die Nachtflugsituation am Verkehrsflughafen Bremen. Sie weist darauf hin, dass es in Ausnahmesituationen (Auswirkungen der Corona-Pandemie, Ferienzeiten, Personalmangel an Flughäfen etc.) zu erhöhtem Nachtflugaufkommen kommen kann.


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
08.07.2022

22.38 - 0.25

Registriernummer der Meldung
1277747

Beschreibung der Meldung
Wieder einmal nächtliche Störungen in der schützendswerten Nachtzeit. Neben den obligatorischen HC Flügen. Ein zusätzlicher Start und eine Landung nach Mitternacht. Speziell bei den Sundair Flügen ist erkennbar, dass die knapp bemessenen Umlaufzeiten in diesen Zeiten einfach nicht ausreichen. Welche Aktionen des zuständigen bremischen Flughafenbetreibers zur Abhilfe sind hier angedacht ?. MfG

Meldung wurde eingetragen am
11.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 8. Juli um 22:39 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Ryanair mit der Flugnummer FR3782 von Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 21:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund eines Flugzeugtausches wegen technischer Probleme erteilt.

Am 8. Juli um 22:54 landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR3253 von Fuerteventura.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.

Am 8. Juli um 22:58 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Deutsche Lufthansa mit der Flugnummer LH2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.

Am 9. Juli um 00:20 Uhr landete der Flug der Bundeswehr mit der Flugnummer PCT301 aus Nordholz.
Für Polizei- und Militärflüge bedarf es, soweit dies zur Erfüllung der besonderen Aufgaben der Polizei bzw. des Militärs erforderlich ist, keiner Ausnahmeerlaubnis (vergleiche § 30 Abs. 1 und Abs. 1 a) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Luftverkehrsgesetz).

Am 9. Juli um 00:23 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5989 von Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 08.07.2022 um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund von Umlaufproblemen erteilt.

Während der Flugbeschränkungszeit sind nach Maßgabe der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis wägt die Landesluftfahrtbehörde die Interessen der verschiedenen Betroffenen ab. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874



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