Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
30.06.2022
23:20 Uhr und 23:46 Uhr
Registriernummer der Meldung1277166
Beschreibung der Meldungdoppelter Verstoß gegen das Nachtflugverbot
um 23:20 Uhr landete ein größeres Verkehrsflugzeug während des Nachtflugverbots,
und um 23:46 Uhr startete ein größeres Verkehrsflugzeug während des Nachtflugverbots.
!!!!!!!!!! Es wird eine persönliche Rückinformation an mich erbeten !!!!!!!!!!
Meldung wurde eingetragen am30.06.2022
AntwortDer Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde mit der Bitte um Angabe der Gründe für die Flüge während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr an die Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 30. Juni 2022 landeten zur angegebenen Zeit die folgenden Luftfahrzeuge.
Um 23:18 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4609 von Kos.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:45 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Um 23:45 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Ryanair mit der Flugnummer 3676 von London-Standsted.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 21:45 Uhr gewesen.
Eine Ausnahme für die Landung wurde aufgrund von Problemen mit der Zeitnischenvergabe erteilt.
Am Bremer Flughafen besteht kein generelles Nachtflugverbot, sondern nach den Vorgaben der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen eine Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr. Dies bedeutet, dass von 22:31 Uhr bis 05:59 Uhr maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht sowie Flüge mit von der Landesluftfahrtbehörde erteilten Ausnahmeerlaubnissen sowie Ambulanz- und Ausweichflüge erfolgen dürfen.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874