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Wasserverband Borgfeld

Der Wasserverband Borgfeld entstand 1969 durch den Zusammenschluss des Stauverbandes der Großen Borgfelder Weide und des Stauverbandes Borgfelder Wischen.
Das Verbandsgebiet liegt in der Wümmeniederung; der überwiegende Teil der Mitgliedsgrundstücke befindet sich in den Grenzen des Naturschutzgebietes Borgfelder Wümmewiesen.

Das Verbandsgebiet hat eine Größe von 683 ha.

Der Verband hat 45 Mitgliederinnen und Mitglieder.

Anschrift

  • Geschäftsstelle: Butendieker Landstr. 25, 28357 Bremen
  • Verbandsvorsteher: Tel. (0421) 27 01 67, Fax (0421) 27 68 352
  • Rechnungsführer: Tel. und Fax: (0421) 27 15 36

Satzung
Die Satzung vom 6. März 1996 (Brem.ABl. S. 105), zuletzt geändert am 4. Oktober 2001 (Brem.ABl. S. 742) ist hier einsehbar Satzung Wasserverband Borgfeld (pdf, 41.1 KB)

Verbandsversammlung
Alle im Mitgliederverzeichnis der Verbandes aufgeführten Grundeigentümer bilden die Verbandsversammlung.

Vorstand
Der Vorstand besteht aus 4 ehrenamtlich tätigen Personen, die von der Verbandsversammlung gewählt werden. Der Verbandsvorsteher ist der gesetzliche Vertreter des Verbandes.

Verbandsvorsteher: Behrens, Lüder

Stellvertretender Verbandsvorsteher: Oertel, Gunnar (als Vertreter des WWF)

Beisitzer:

  • Döhle, Friedrich (aus der Abteilung A (Nord))
  • Eikhorst, Werner (aus Abteilung B (Süd), Vertreter des BUND)

Das Verbandsgebiet ergibt sich aus dem Lageplan vom 11. 4. 2000, der beim Verbandsvorsteher einzusehen ist. Die beitragspflichtige Fläche beträgt 579,0654 ha.

Die Gewässer, Deichstrecken und Bauwerke des Verbandes ergeben sich aus dem Anlagenverzeichnis, Stand 11.4.2000, das beim Verbandsvorsteher einzusehen ist.

Anlagen
Diverse Gewässer III. Ordnung gem. Plan der Verbandsanlagen Sommerdeiche. 2 Sohlgleiten, 2 Düker, 4 Stauanlagen, 7 Überläufe und 1 Siel/Schöpfwerk mit 2 Pumpen.

  • Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern
  • Be- und Entwässerung von Grundstücken und Schutz vor Sommerhochwasser
  • Bau, Änderung und Unterhaltung von Deichen
  • Erhaltung des Bodens im landwirtschaftlichen Kulturzustand
  • Herstellung und Erhaltung von Wegen, die zur Erfüllung der Aufgaben nötig sind.

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben trägt der Verband den Belangen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung. Er unterstützt im Rahmen seiner Aufgaben die Entwicklung des Naturschutzgebietes Borgfelder Wümmewiesen entsprechend des in § 3 der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Borgfelder Wümmewiesen" im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom 24. März 1987 (Brem.GBl. S. 141-SaBremR 791-a-16) festgelegten Schutzzweckes.

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