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Hemelingen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
17.07.2022

23:16

Registriernummer der Meldung
1278242

Beschreibung der Meldung
Ruhestörung in der Nacht durch Flugverkehr.
Warum? Weshalb? Wer ist verantwortlich? Wer hat es genehmigt? Was wird unternommen die Bürger*innen vor nächtlichem Fluglärm zu schützen?

Meldung wurde eingetragen am
19.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber mit der Bitte um Angabe des Grundes für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 17. Juli um 23:17 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4285 aus KOS.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:50 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Der Verkehrsflughafen in Bremen verfügt über eine bestandskräftige Betriebsgenehmigung, wonach unter Abschnitt E 2.1.3 zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr von Luftfahrzeugen gestattet sind, die mindestens ICAO- Anhang 16 Kapitel 3 erfüllen, deren Halter Luftfahrtunternehmen sind, die am Flughafen Bremen einen Schwerpunkt ihres Wartungsbetriebs unterhalten und von der Genehmigungsbehörde als „Home Carrier“ anerkannt sind. Im Falle der Verspätung dürfen diese Flugzeuge gemäß Abschnitt E.2.1.4 der Flughafengenehmigung ohne Erteilung von Einzelerlaubnissen bis 24.00 Uhr landen. Als Home Carrier sind die beiden Fluggesellschaften Deutsche Lufthansa und Sundair in Bremen anerkannt.
Leider kann es auch am Bremer Verkehrsflughafen zu mehr verspäteten Nachtflügen bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie z.B. Personalmangel an Flughäfen etc. und einem erhöhten Flugaufkommen während der Ferienzeiten kommen.


Hemelingen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
16.07.2022

00:07

Registriernummer der Meldung
1278241

Beschreibung der Meldung
Ruhestörung in der Nacht nach Mitternacht durch Flugverkehr. Das ist absolut unverantwortlich!
Warum? Weshalb? Wer ist verantwortlich? Welches Ressort und welche Abteilung hat das genehmigt und wer ist die Leiterin oder der Leiter des Ressorts bzw. der Abteilung? Wer trifft diese gesundheitsschädigende Entscheidung Fluglärm in der Nacht zuzulassen?



Meldung wurde eingetragen am
19.07.2022

Antwort
Am 16.07.2022 um 00:08 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5989 aus Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 15.07.2022 um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund Probleme bei der Zeitnischenvergabe in Antalya erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2022): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Hemelingen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
15.07.2022

23:43

Registriernummer der Meldung
1278240

Beschreibung der Meldung
Ruhestörung in der Nacht durch Flugverkehr.
Warum? Weshalb? Wer ist verantwortlich?

Meldung wurde eingetragen am
19.07.2022

Antwort
Am 15.07.20222 um 23:43 Uhr landete ein Airbus A321 der Deutschen Lufthansa (LH 2200) aus München.
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber mit der Bitte um Angabe des Grundes für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung um 23:43 Uhr war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
19.07.2022

0.19

Registriernummer der Meldung
1278232

Beschreibung der Meldung
Nach der Landung der üblichen zwei Home Carrier in der Nachtzeit erfolgte nun zum wiederholten Male eine Landung von Sundair nach Mitternacht. Beschwerde über die nun schon wochenlang andauernden allgemein bekannten Probleme der Nachtflüge, die auf dem Rücken der Anwohner ausgetragen wird. Nach wie vor nur unrealistische Taktzeiten der Billigflieger. Die Beschwerde richtet sich auch gegen die Untätigkeit der bremischen Behörden inc. dem bremischen Flughafenbetreiber. Hier wird leitfertig mit der Gesundheit der Flughafenanwohner gespielt. MfG

Meldung wurde eingetragen am
19.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber mit der Bitte um Angabe des Grundes für die späte Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 19. Juli um 00:17 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5915 aus Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 18. Juli um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund von Problemen mit der Zeitnischenvergabe erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Genehmigung des Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie in monatlichen tabellarische Darstellungen Daten zu den Ausnahmeerlaubnissen (Derzeitiger Bearbeitungsstand Juni 2022): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Huchting

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
19.07.2022

00:15

Registriernummer der Meldung
1278201

Beschreibung der Meldung
Verstoß gegen das Nachtflugverbot und Platzruhe.
Um 00.15 Uhr landete ein größeres Verkehrsflugzeug während des Nachtflugverbots und der Platzruhe, fuhr einige Zeit mit Haupttriebwerken auf dem Platz herum, auch nach 20 Minuten ist immer noch nicht zu überhörender Triebwerkslärm vom Platz zu hören.
Ich bitte um persönliche Antwort und Stellungnahme an mich!

Meldung wurde eingetragen am
19.07.2022

Antwort
Am 19.07.2022 landete um 00:17 Uhr ein Luftfahrzeug der Fluggesellschaft Sundair am Bremer Verkehrsflughafen.
Zum beschriebenen Bodenlärm konnte uns die Vorfeldkontrolle des Bremer Flughafens mitteilen, dass das Luftfahrzeug vier Minuten nach der Landung auf Position war.
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber mit der Bitte um Angabe des Grundes für die späte Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 19. Juli um 00:17 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5915 aus Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 18. Juli um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund von Problemen mit der Zeitnischenvergabe erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Genehmigung des Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie in monatlichen tabellarische Darstellungen Daten zu den Ausnahmeerlaubnissen (Derzeitiger Bearbeitungsstand Juni 2022): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Achim

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
18.07.2022

Zwischen 20:35 und 20:55

Registriernummer der Meldung
1278186

Beschreibung der Meldung
Hallo, ich hoffe nicht, dass die Flugrouten geändert wurden, aber am besagten Abend sind im Abstand von ca. 15 Minuten 3! Maschinen über Achim Baden in relativ geringer Höhe geflogen. Ist das ein Sondereffekte gewesen oder ist das neuerdings der Standard? Normal sind die Maschinen im weiten Bogen um Achim geflogen und hatten eine wesentlich höhere Flugroute genommen. Der Lärm ist wirklich stark störend und wird auch noch bei Dreifachverglasung und geschlossenem Fenster wahr genommen. Ich bitte um Klärung warum nach 5 Jahren nun eine Routenveränderung vorgenommen wurde.

Meldung wurde eingetragen am
18.07.2022

Antwort
Die Flugverfahren wurde nicht verändert.
Der Inhalt Ihrer Fluglärmbeschwerde wurde mit der Bitte um Überprüfung der Flüge an die Deutsche Flugsicherung (DFS) weitergeleitet.
Nach Eingang des Untersuchungsergebnisse der DFS kann Ihnen mitgeteilt werden, dass es sich am 18. Juli 2022 während des angegebenen Zeitraumes um drei "normale" Ostanflüge auf die Landebahn 27 aus westlicher bzw. südwestlicher Richtung handelte. Zum Vergleich wurden die Flugverläufe aller Ostanflüge vom 18. Juli auf die Bahn 27 angefertigt. Bei dieser Auswertung zeigt sich, dass sich die Anflüge verteilen und im Bereich von Langwedel bis Achim streuen.


Hemelingen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
09.07.2022

00:21

Registriernummer der Meldung
1277821

Beschreibung der Meldung
Nachtfluglärm nach Mitternacht!!!
Wer ist so unverantwortlich und genehmigt das?
Das Flugzeug ist erst um 22:00 Uhr in Antalya gestartet. Warum wurde es nicht auf einen anderen Flughafen umgeleitet?

Meldung wurde eingetragen am
11.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde an die zuständige Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 9. Juli 2022 um 00:23 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5989 von Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 08.07.2022 um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund von Umlaufproblemen erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Hemelingen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
11.07.2022

23:25

Registriernummer der Meldung
1277820

Beschreibung der Meldung
Nachtfluglärm!!!

Meldung wurde eingetragen am
11.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde an die zuständige Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 11. Juli um 23:25 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5915 von Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis wurde auf Grund von Umlaufproblemen erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2022): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
10.07.2022

23.32

Registriernummer der Meldung
1277761

Beschreibung der Meldung
Auch heute wieder neben den obligatorischen HC Landungen nach 22.30 Uhr zusätzlich eine Sundair Maschine nach 23.30 Uhr. Wozu eine Nachtflugbeschränkung, wenn diese nun täglich ausgehebelt wird ?. Auch hier wieder das Ergebnis eines problematischen Umlaufs infolge nicht zeitgemäßer Kalkulation. Was unternimmt die Luftfahrtbehörde um die Situation zu entspannen? MfG

Meldung wurde eingetragen am
11.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde an die zuständige Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 10. Juli um 23:32 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4489 von Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund von Problemen bei der Zeitnischenvergabe erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Genehmigung des Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie in monatlichen tabellarische Darstellungen Daten zu den Ausnahmeerlaubnissen (Derzeitiger Bearbeitungsstand Mai 2022).
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Die Landesluftverkehrsbehörde beobachtet die Nachtflugsituation am Verkehrsflughafen Bremen. Sie weist darauf hin, dass es in Ausnahmesituationen (Auswirkungen der Corona-Pandemie, Ferienzeiten, Personalmangel an Flughäfen etc.) zu erhöhtem Nachtflugaufkommen kommen kann.


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
08.07.2022

22.38 - 0.25

Registriernummer der Meldung
1277747

Beschreibung der Meldung
Wieder einmal nächtliche Störungen in der schützendswerten Nachtzeit. Neben den obligatorischen HC Flügen. Ein zusätzlicher Start und eine Landung nach Mitternacht. Speziell bei den Sundair Flügen ist erkennbar, dass die knapp bemessenen Umlaufzeiten in diesen Zeiten einfach nicht ausreichen. Welche Aktionen des zuständigen bremischen Flughafenbetreibers zur Abhilfe sind hier angedacht ?. MfG

Meldung wurde eingetragen am
11.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 8. Juli um 22:39 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Ryanair mit der Flugnummer FR3782 von Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 21:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund eines Flugzeugtausches wegen technischer Probleme erteilt.

Am 8. Juli um 22:54 landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR3253 von Fuerteventura.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.

Am 8. Juli um 22:58 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Deutsche Lufthansa mit der Flugnummer LH2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.

Am 9. Juli um 00:20 Uhr landete der Flug der Bundeswehr mit der Flugnummer PCT301 aus Nordholz.
Für Polizei- und Militärflüge bedarf es, soweit dies zur Erfüllung der besonderen Aufgaben der Polizei bzw. des Militärs erforderlich ist, keiner Ausnahmeerlaubnis (vergleiche § 30 Abs. 1 und Abs. 1 a) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Luftverkehrsgesetz).

Am 9. Juli um 00:23 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5989 von Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 08.07.2022 um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund von Umlaufproblemen erteilt.

Während der Flugbeschränkungszeit sind nach Maßgabe der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis wägt die Landesluftfahrtbehörde die Interessen der verschiedenen Betroffenen ab. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
09.07.2022

0:21 Uhr

Registriernummer der Meldung
1277707

Beschreibung der Meldung
Wieder mal, wie jetzt sehr häufig am Wochenende, Ruhestörung durch Landung
nach 24:00 Uhr!!!
Warum diesmal?

Meldung wurde eingetragen am
09.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 9. Juli 2022 um 00:23 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5989 von Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 08.07.2022 um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund von Umlaufproblemen erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874



Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
09.07.2022

0:20

Registriernummer der Meldung
1277692

Beschreibung der Meldung
Warum kommt es derzeit zu so vielen Störungen im Nacht Flugzeiten? Man kann an warmen Tagen nicht mehr mit offenen Fenster schlafen. Ich bitte noch auch die Anwohner zu verstehen und nicht nur die kommerziellen Seite.

Meldung wurde eingetragen am
09.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 9. Juli 2022 um 00:20 Uhr landete der Flug der Bundeswehr mit der Flugnummer PCT301 aus Nordholz.
Für Polizei- und Militärflüge bedarf es, soweit dies zur Erfüllung der besonderen Aufgaben der Polizei bzw. des Militärs erforderlich ist, keiner Ausnahmeerlaubnis (vergleiche § 30 Abs. 1 und Abs. 1 a) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Luftverkehrsgesetz).


Huchting

Abweichung eines Flugverfahrens
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Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
04.07.2022

20:00

Registriernummer der Meldung
1277619

Beschreibung der Meldung
Es kam wiederholt zu weiten Abschweifungen der Startflugroute - die Flieger sind bis zu Hausnr. 70 im Bogen geflogen.
Das ist doch ABSICHT und WILLKÜR, und keine zu akzeptierende techn. Abweichung.
Dann könnte ja kein Flieger automatisch LANDEN, und kein AUTO sein Ziel per Navi auf den METER genau finden.
So lanmgsam reicht es - Hier sollte was passieren, da side Airlines sich an die Flugrouten und Vorgaben zu halten haben.


Meldung wurde eingetragen am
07.07.2022

Antwort
Zunächst wurde die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) um Überprüfung der Westabflüge am 4. Juli 2022 gebeten.
Am Flughafen Bremen gibt es für Abflüge 27 (Startrichtung West) mit südlichen Destinationen zwei Varianten. Meistens wird die kurze Variante mit unmittelbarer Linkskurve über Alt-Stuhr geflogen, die Huchting und die weiter westlich gelegenen Stadtteile und Ortschaften entlastet. Diese Variante kann jedoch aufgrund ihres engen Kurvenradius nicht von jedem Flugzeug geflogen werden. Insbesondere sind dies voll beladene Flugzeuge bei hohen Außentemperaturen. Diese müssen dann die lange Variante fliegen, deren Nominallinie um Stuhr-Varrel herumführt.
Ein beschriebener Vergleich von Fahrzeugen auf eng begrenzten Straßen am Boden mit dem Fliegen von Luftfahrzeugtypen enger Kurvenradien ist aufgrund von verschiedenen Faktoren wie Beladungszustand und meteorologischen Gegebenheiten nicht so leicht vorzunehmen.
Generell kann darüber informiert werden, dass es nach internationalen Richtlinien festgelegte Korridore des Flugerwartungsgebietes gibt. Diese Korridore stellen die Toleranz für Abweichungen von der Nominallinie dar.
Das Untersuchungsergebnis der DFS anhand von Radardaten hat ergeben, dass die Westabflüge vom 04. Juli 2022 keine Auffälligkeiten zeigen. Sie sind regelkonform abgeflogen.


Stuhr

Abweichung eines Flugverfahrens
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Zeitpunkt der Störung
04.07.2022

Registriernummer der Meldung
1277504

Beschreibung der Meldung
Seit Jahren wohnen wir in 28816 Stuhr Varrel. Seit nunmehr Wochen ist es jedoch auffällig, das Starts und Landungen von Flugzeugen direkt über Varrel gehen. So intensiv war das noch nie und ich möchte Sie an dieser Stelle einmal bitten das auszuführen und abzustellen. JEDEN Morgen um kurz nach 6 steht unser Nachwuchs senkrecht im Bett.
Mit freundlichen Grüßen


Meldung wurde eingetragen am
06.07.2022

Antwort
Zunächst wurde die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) um Überprüfung der beschriebenen Flüge gebeten.
Nachfolgend möchten wie Sie über das Untersuchungsergebnis der DFS informieren.
Für Abflüge in Richtung Westen mit südlichen Destinationen gibt zwei Varianten. Meistens wird die kurze Variante mit unmittelbarer Linkskurve über Alt-Stuhr geflogen, die Huchting und die weiter westlich gelegenen Stadtteile und Ortschaften entlastet. Diese Variante kann jedoch aufgrund ihres engen Kurvenradius nicht von jedem Flugzeug geflogen werden. Insbesondere sind dies voll beladene Flugzeuge bei hohen Außentemperaturen.
Es wurden die Flugverläufe der Westabflugstrecken während des Zeitraumes vom 13. Juni bis 03. Juli 2022 im Vergleich zum 13. Juni bis 03. Juli 2019 untersucht.
Im Vergleich zum Betrachtungszeitraum 2019 streuen alle Abflüge entlang der "langen" Westabflugvariante mit Südkurve vor Delmenhorst in diesem Jahr mehr auf beiden Seiten der Nominallinie.
Ursache ist, dass diese lange SID (Standardisierte Abflugstrecke für Instrumentenflüge) im Jahr 2019 viel von Turkish Airlines und Ryanair geflogen wurde, während die beiden Fluggesellschaften derzeit vorwiegend die kurze SID über Stuhr mit Südkurve vor Huchting fliegen.
Dafür fliegt die Fluggesellschaft Sundair viel auf der langen SID und streut etwas anders. Außerdem fliegen sie oft in der Stunde zwischen 06:00 und 07:00 Uhr ab. Hinweise auf regelwidrige Abweichungen konnte die DFS jedoch nicht feststellen.
Im Jahr 2019 erfolgten am Bremer Flughafen keine Sundair-Flüge.


Hemelingen

Nachtflug
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Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
04.07.2022

nach 23:00

Registriernummer der Meldung
1277430

Beschreibung der Meldung
Hallo.

Es scheint ja kaum noch ein Nachtflugverbot zu geben. Seit Wochen landen deutlich nach 23 Uhr noch Flugzeuge. Am 04.07.2022 gegen 23:45 Uhr wieder ein Flugzeug.

Meldung wurde eingetragen am
05.07.2022

Antwort
Die Gründe für die Nachtflugbewegungen am 04.07.2022 während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am Bremer Verkehrsflughafen besteht kein generelles Nachtflugverbot, sondern nach der Betriebsgenehmigung eine Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr. Dies bedeutet, dass von 22:31 Uhr bis 05:59 Uhr maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht sowie Flüge mit von der Landesluftfahrtbehörde erteilten Ausnahmeerlaubnissen sowie Ambulanz- und Ausweichflüge erfolgen dürfen.
Am 4. Juli um 23:51 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR3289 von Fuerteventura.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier-Landung handelte.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Genehmigung des Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie in monatlichen tabellarische Darstellungen Daten zu den Ausnahmeerlaubnissen (Derzeitiger Bearbeitungsstand Juni 2022): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
03.07.2022

0.50 / 23.34

Registriernummer der Meldung
1277381

Beschreibung der Meldung
Beschwerde über die inzwischen tägliche nächtliche Ruhestörung mit Ausnahmegenehmigungen . Am Sonntag 0.50 Uhr sowie um 23.34 Uhr.
Beides Sundair Maschinen. Flughafenprobleme und Corona sind nicht neu. Wider besseres Wissen wird weiterhin mit nicht einzuhaltenden Umlaufzeiten kalkuliert und das nächtliche Lärmproblem auf den Rücken der Flughafenanrainer abgeladen. Die zuständige Behörde sollte hier schleunigst eingreifen.

Meldung wurde eingetragen am
04.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber mit der Bitte um Angabe der Gründe für die späten Nachtflüge während der Flugbeschränkungszeit an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.

Am 3. Juli um 00:51 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4587 von Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 2. Juli um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund hoher Auslastungen verbunden mit Wartezeiten erteilt.

Am 3. Juli um 23:32 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4489 von Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 3. Juli um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund von Problemen bei der Zeitnischenvergabe erteilt.

Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Genehmigung des Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie in monatlichen tabellarische Darstellungen Daten zu den Ausnahmeerlaubnissen (Derzeitiger Bearbeitungsstand Juni 2022): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
03.07.2022

23.30

Registriernummer der Meldung
1277359

Beschreibung der Meldung
Wie kann es sein, dass in den letzten Wochen fast täglich weit nach 23.00 Uhr, also während des Nachflugverotes, große Flugzeuge landen? Ich lese hier immer wieder von Beschwerden, muss jedoch als Anwohner von Obervieland, feststellen, dass sich nichts ändert, im Gegenteil! Seitdem die Sundair hier in Bremen ansässig ist und ihre Home Carrier hier hat, finden fast täglich Flüge weit nach 23.00 Uhr statt. Ich bitte um Abhilfe! Wozu gibt es denn das Nachtflugverbot, wenn die Flugpläne schon reguläre Landungen um 22.55 Uhr vorsehen?!

Meldung wurde eingetragen am
04.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde zuständigkeitshalber mit der Bitte um Angabe des Grundes für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr an die Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am Bremer Flughafen besteht kein generelles Nachtflugverbot, sondern nach den Vorgaben der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen eine Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr. Dies bedeutet, dass von 22:31 Uhr bis 05:59 Uhr maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht sowie Flüge mit von der Landesluftfahrtbehörde erteilten Ausnahmeerlaubnissen sowie Ambulanz- und Ausweichflüge erfolgen dürfen.
Am 3. Juli um 23:32 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4489 von Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund von Problemen bei der Zeitnischenvergabe erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Genehmigung des Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie in monatlichen tabellarische Darstellungen Daten zu den Ausnahmeerlaubnissen (Derzeitiger Bearbeitungsstand Juni 2022): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874



Hemelingen

Nachtflug
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Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
01.07.2022

23:19

Registriernummer der Meldung
1277307

Beschreibung der Meldung
Schon wieder ein sehr lauter Nachtflug und warum macht die Fluglärmkommission nichts?

Meldung wurde eingetragen am
03.07.2022

Antwort
Der Grund für die genannte Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Eine Fluglärmkommission wird für jeden Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, zur Beratung der Genehmigungsbehörde sowie des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge gebildet. Die Kommission ist berechtigt, den genannten Stellen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm in der Umgebung des Flughafens vorzuschlagen. Das Fachgremium der Bremer Fluglärmkommission beschäftigt sich auch mit den Regelungen und Anzahlen der genutzten Ausnahmeerlaubnisse sowie den Home Carrier Landungen.
Am 1. Juli um 23:22 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Ryanair mit der Flugnummer FR3782 von Mallorca. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 21:30 Uhr gewesen. Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund von Problemen bei der Zeitnischenvergabe erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Genehmigung des Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie in monatlichen tabellarische Darstellungen Daten zu den Ausnahmeerlaubnissen (Derzeitiger Bearbeitungsstand Juni 2022): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874





Obervieland

Nachtflug
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Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
01.07.2022

22.30 - 23.30

Registriernummer der Meldung
1277306

Beschreibung der Meldung
Beschwerde über diverse Landungen/ Starts von Flugzeugen in der für den City Airport restriktiven Nachtzeit nach 22.30. Insgesamt sechs Maschinen davon zwei Flieger mit dem HC Staus und dem Freibrief bis Mitternacht.zu landen.
Angefangen mit der Landung einer Embraer Maschine offenbar aus Hamburg gegen 22.34 Uhr bis hin zu einem Start mit lauten Triebwerken von Ryanair gegen 23.24 Uhr. Die FR Maschinen mit Startrichtung West sind derart laut, daß sie störend bis nach Habenhausen dröhnen. Die Wetterlage insgesamt war gut. Somit entfällt dieser Verspätungsgrund. Bitte um detallierte Aufklärung.

Meldung wurde eingetragen am
03.07.2022

Antwort
Die Gründe für die Nachtflugbewegungen am 01.07.2022 während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Nachfolgend erhalten sie die erteilten Informationen zu den sechs Nachtflügen am 1. Juli 2022.

1) Um 22:34 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Jet Story mit der Flugnummer JDI55P von Hamburg. Es handelte sich um eine zusätzliche Flugbewegung.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung wurde aufgrund von Umlaufproblemen in Folge von erforderlichen Crewruhezeiten erteilt.

2) Um 22:53 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Ryanair mit der Flugnummer FR3676 von London-Stansted. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 21:25 Uhr gewesen. Eine Ausnahmegenehmigung wurde aufgrund von Beladungsproblemen erteilt.

3) Um 23:01 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Deutsche Lufthansa mit der Flugnummer LH 2200 aus München. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen. Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.

4) Um 23:07 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR3253 aus Fuerteventura. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen. Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.

5) Um 23:22 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Ryanair mit der Flugnummer FR3782 aus Mallorca. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 21:30 Uhr gewesen. Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund von Problemen bei der Zeitnischenvergabe erteilt.

6) Um 23:20 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5989 aus Antalya. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen. Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund von Problemen bei der Zeitnischenvergabe erteilt.

Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Genehmigung des Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie in monatlichen tabellarische Darstellungen Daten zu den Ausnahmeerlaubnissen (Derzeitiger Bearbeitungsstand Juni 2022): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Hemelingen

Nachtflug
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Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
30.06.2022

23:56

Registriernummer der Meldung
1277167

Beschreibung der Meldung
Wenn die LH 2200 erst um 22:38 Uhr in München startet, kann sie natürlich nicht um 22:55 Uhr in Bremen landen.
Was unternehmen Sie Frau Gätjen in Ihrer Funktion als Fluglärmschutzbeauchtragte? Nur die Rückmeldungen der DFS oder der Luftfahrtbehörde zu veröffentlichen bringt nichts. Warum werden Sie nicht aktiver? Oder haben Sie ihren Enthusiasmus verloren?

Meldung wurde eingetragen am
01.07.2022

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde mit der Bitte um Angabe des Grundes während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr an die zuständige Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Am 30. Juni um 23:56 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Lufthansa mit der Flugnummer LH2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis für die Landung war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr zulässig. Am Bremer Flughafen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair als Home Carrier anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.

Der Online-Service-Fluglärm ist ein freiwilliges Angebot um fluglärmbetroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Fluglärmbeschwerden zu einzelnen Flügen einzureichen. Die Veröffentlichung dient der transparenten Darstellung für alle Interessierten zu Informationszwecken. Informiert wird über die Situation der aktuellen Beschwerdelage sowie auch über die gegebenen Vorgaben. Im Falle der Nachtflugbeschwerden beinhalten die erteilten Antworten den jeweiligen Grund für die Verspätung sowie die geplanten und tatsächlichen Uhrzeiten der Nachtflüge. Über die erteilten Ausnahmeerlaubnissen von den Nachtflugbeschränkungszeiten, der Gründe sowie der Verspätungssituation insgesamt ist unsere Dienststelle mit der zuständigen Genehmigungsbehörde im Gespräch und vermittelnd tätig, da diesbezüglich keine Vollzugsaufgaben bestehen.



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