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Zeitpunkt der Störung
01.08.2022
22.34 - 23.00
Registriernummer der Meldung1279180
Beschreibung der MeldungBeschwerde über vier Landungen in der Nachtzeit. Wo bleiben die Restriktionen die für den City Airport gelten. Täglich werden diese inzwischen leichtfertig zum Nachteil der Anwohner ausgehebelt. Nächtlicher Fluglärm macht krank. MfG
Meldung wurde eingetragen am02.08.2022
AntwortDer Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde mit der Bitte um Angabe der Gründe für die Flugbewegungen während der Nachtflugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr an die zuständige Bremische Landesluftfahrtbehörde bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen weitergeleitet.
Nachfolgend erhalten Sie die erteilten Informationen zu den vier Nachtflügen am 1. August in der Zeit von 22:34 bis 22:58 Uhr.
Um 22:34 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR3289 von Fuerteventura.
Planmäßige Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Um 22:51 landete der Flug der Fluggesellschaft MHS Aviation mit der Flugnummer MHV1901 von Welzow.
Es handelte sich um eine zusätzliche Flugbewegung.
Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund des Rücktransportes der Fußballmannschaft Werder Bremen erteilt.
Um 22:55 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5915 von Antalya.
Planmäßige Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund von Problemen bei der Zeitnischenvergabe in Antalya erteilt.
Um 22:58 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Deutsche Lufthansa mit der Flugnummer LH2200 von München.
Planmäßige Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der gültigen Betriebsgenehmigung für den von Wohngebieten umgebenen Verkehrsflughafen in Bremen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung ist die Genehmigungsbehörde für das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen zuständig. Auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafens in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2022):
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874