Die Landeskartellbehörde für den Bereich „Energie“ überwacht die Einhaltung der Vorgaben nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) der Marktteilnehmer insbesondere bei der Belieferung mit Strom, Gas und Fernwärme. Sie ist dabei nur für solche Sachverhalte zuständig, bei denen die Wirkung eines wettbewerbsbeschränkenden oder diskriminierenden Verhaltens nicht über das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen hinausreicht. Andernfalls ist die Zuständigkeit des Bundeskartellamts gegeben.
Gegenstand der Tätigkeit der Landesenergiekartellbehörde ist vor allem die Überwachung des Verbots des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das Verlangen von Preisen, die bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchsetzbar wären (§§ 19 und 29 GWB).
Durch die Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte ist, außer im Bereich der Grundversorgung, eine marktbeherrschende Stellung von Versorgungsunternehmen nicht mehr gegeben. Die Landesenergiekartellbehörde beobachtet laufend die Preise für Strom und Gas im Bereich der Grundversorgung.
Bei der Fernwärme liegt dagegen eine marktbeherrschende Stellung des jeweiligen Versorgungsunternehmens in der Regel vor. Ein Wechsel des Wärmeanbieters ist technisch nicht möglich und ein Wechsel des Wärmeversorgungssystems würde zu hohen Kosten bei den Letztverbrauchern führen.
Die Belieferung mit Fernwärme hat die Landesenergiekartellbehörde 2056/26 auf der Grundlage von Erlösdaten der Versorgungsunternehmen aus dem Jahr 2024 im Rahmen einer Sektoruntersuchung nach § 32e GWB näher betrachtet. Insbesondere wurde geprüft, ob Anhaltspunkte für missbräuchlich überhöhte Preise bestehen. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in einem Bericht, der unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden kann, dargestellt.