461 bis 480 von 605 Treffer
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
26.11.2021
24.00 Uhr
Registriernummer der Meldung1041662
Beschreibung der MeldungStart von FR 9057 um 23.56 Uhr Kennzeichen EL-EXD vom Typ 737-8AS Boing
Die Maschine ist ausgewiesen Bremen- Vaklencia planmäßiger Start 20.10 Uhr
Die Maschine machte so viel Lärm, dass die Nachtruhe massiv davon beinflusst wurde.
Meldung wurde eingetragen am27.11.2021
AntwortDer Grund für den verspäteten Abflug der Boeing 737-800 von Ryanair in Richtung Osten wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Nachfolgend erhalten Sie die Mitteilung der Genehmigungsbehörde.
Am 26.11.2021 um 23:56 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 9057, welcher das ursprüngliche planmäßige Flugziel Alicante hatte.
Planmäßiger Startzeitpunkt wäre um 20:10 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil der Flugplan (aufgrund von Problemen am ursprünglichen Zielflughafen Alicante) hin zu dem neuen Zielflughafen Valencia abgeändert werden musste und einige Passagiere vor dem Start wieder aussteigen wollten.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Stuhr
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Zeitpunkt der Störung
21.11.2021
03.32
Registriernummer der Meldung
1041623
Beschreibung der Meldung
Fluglärm
Meldung wurde eingetragen am
21.11.2021
Antwort
Am 21.11.2021 landete um 03:45 Uhr ein Ambulanzflug am Bremer Flughafen. Das Luftfahrzeug startete dann wieder um 06:05 Uhr.
Vahr
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Zeitpunkt der Störung
12.11.2021
11:00
Registriernummer der Meldung
1041462
Beschreibung der Meldung
Hallo,
seit einigen Monaten hören wir hier in Nähe/Höhe Galopprennbahn nun sehr viel Fluglärm.
Kann es sein, dass hier eine Menge Flugrouten geändert wurden, die nun neuerdings über unser Wohngebiet führen?
Hier sind nun direkt ab 6:30 Uhr bis nach 22 Uhr wirklich sehr viele Flugzeuge zu hören.
Etwaige Infos konnte ich auf dieser Seite hier jedenfalls nicht finden.
Danke und Gruß
Meldung wurde eingetragen am
12.11.2021
Antwort
Nach Überprüfung der Deutschen Flugsicherung GmbH handelte es sich am 12. November 2021 zur angegebenen Uhrzeit um einen Überflug eines Airbus A319 in 5.000 Fuß im Rahmen des Open-Skies-Abkommen. Der Flug stand nicht im Zusammenhang mit einem An- oder Abflug am Bremer Flughafen.
Im Bereich der Galopprennbahn lässt sich keine Häufung von Überflügen feststellen. Nach der Anpassung der Luftraumstruktur im März diesen Jahres kann es hier jedoch gelegentlich (ca. 1 mal am Tag) zu Überflügen in Höhen zwischen 2.000 und 3.000 m kommen. Dabei handelt es sich um Anflüge nach Bremen, die von Süden kommend in einen nördlichen Gegenanflug geleitet werden, um Flughöhe abzubauen.
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
06.11.2021
10:54
Registriernummer der Meldung
1041400
Beschreibung der Meldung
Unerträglicher Lärm beim Abbrechen des Landeanfluges und durchstarten der Triebwerke
Meldung wurde eingetragen am
06.11.2021
Antwort
Am Samstag, den 6. November 2021 handelte es sich zur angegebenen Uhrzeit um den Anflug auf die Landebahn 27 eines Airbus A321. Nach dem Überflug erfolgte eine südliche Platzrunde mit anschließender Landung um 11:05 Uhr.
Der Grund für das Fehlanflugverfahren wurde bei der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) angefragt.
Nach Mitteilung der DFS gab es einen Einsatzflug des Rettungshubschraubers. Deshalb musste das Luftfahrzeug durchstarten.
Zur Überwachung der Fluggeräusche von an- und abfliegenden Luftfahrzeugen betreibt die Flughafen Bremen GmbH eine Fluglärm-Überwachungsanlage mit insgesamt neun fest installierten Messstationen in der Umgebung des Bremer Flughafens. Im östlichen Bereich des Flughafengeländes befinden sich die drei Messstellen 1, 2 und 4. Nachfolgend erhalten Sie die mit den beiden Anflügen des Aibus A321 verbundenen maximalen Schalldruckpegel in dB(A) an den genannten drei Messstellen der Fluglärm-Überwachungsanlage.
Fehlanflugverfahren A321 (aufgrund eines Rettungshubschrauber-Einsatzfluges):
MS 4: 86,5 (Werder Karree)
MS 2: 78,0 (Friedhof Huckelriede)
MS 1: 76,9 (Karl-Grunert-Straße)
Landeanflug A321 um 11:05 Uhr:
MS 4: 81,9 (Werder Karree)
MS 2: 71,9 (Friedhof Huckelriede)
MS 1: 67,6 (Karl-Grunert-Straße)
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
22.10.2021
23:08
Registriernummer der Meldung
1041308
Beschreibung der Meldung
Wieder Ruhestörung durch Landung nach 23:00
Warum diesmal?
M.f.G.
Meldung wurde eingetragen am
25.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 22.10.2021 um 23:08 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung sind maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht zulässig. Demnach beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
18.10.2021
22:58
Registriernummer der Meldung1041290
Beschreibung der MeldungStörung der Nachtruhe durch Start einer Verkehrsmaschine.
Warum erfolgt ein Start zu solcher Zeit?
Meldung wurde eingetragen am18.10.2021
AntwortDer Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 18.10.2021 um 22:56 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 3671 nach Porto.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 21:55 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es auf einem vorangegangen Flug des Luftfahrzeuges zu Problemen beim Abflugflughafen (Mobilfunknetzausfall in Porto) gekommen war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
Verlegung einer Flugroute
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
03.10.2021
15:00
Registriernummer der Meldung
1041283
Beschreibung der Meldung
Guten Tag, ich habe den Eindruck, dass in den vergangenen 12-16 Monaten die Einflugschneise der Kleinflugzeuge über Obervieland deutlich verlagert wurde: weg von dem bisherigen Luftweg (über Friedhof Huckelriede) nach Osten hin über das Altbaugebiet "Dichterviertel". Können Sie diese Beobachtung bestätigen, und wenn ja, welchen Grund gibt es hierfür?
Anmerkung: Beim genannten Datum der Beobachtung bin ich mir unsicher, ob es korrekt ist. Es handelt sich aber nicht nur um eine Beobachtung, sondern ist im gesamten Jahr auffällig gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Meldung wurde eingetragen am
18.10.2021
Antwort
Bezüglich Ihrer Beobachtung wurde die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) gebeten, die Flüge von Kleinflugzeugen in diesem Bereich zu überprüfen.
Das Untersuchungsergebnis der DFS hat ergeben, dass die Abflugverfahren für Kleinflugzeuge nach Sichtflugregeln am Flughafen Bremen für die Abflüge in Richtung Osten unverändert sind.
Die genannten Abflüge wurden stichprobenartig im von Ihnen angegebenen Zeitraum überprüft. Es gab keine feststellbaren Veränderungen in der tatsächliche Flugführung.
Huchting
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
17.10.2021
0.00 uhr
Registriernummer der Meldung1041281
Beschreibung der MeldungSehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mich schon mehrmals an Sie gewannt, leider passiert Reim gar nichts!!!!!!
Und letzte Nacht Punkt 00.00 Uhr schon wieder ein nerviges Flugzeug!!!
Dass ist eine bodenlose Frechheit!!!!!!!
Meldung wurde eingetragen am17.10.2021
AntwortBezüglich des Nachtfluges während der Nachtflugbeschränkungszeit wurde die zuständige Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angeschrieben.
Am 17.10.2021 um 00:01 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR 3281 von Fuerteventura.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre am 16.10.2021 um 22:55 Uhr gewesen.
Eine behördliche Ausnahmeerlaubnis für die verspätete Landung wurde erteilt, weil es
bei einem zeitlich davor liegenden Abfluges des Luftfahrzeugs vom Verkehrsflughafen Bremen aus technische Probleme gegeben hatte.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Gemäß der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen gibt es in Bremen kein Nachtflugverbot, sondern eine Flugbeschränkungszeit von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Über die zeitliche Entwicklung der Nachtflugbewegungen sowie der Verspätungsgründe ist unsere Dienststelle mit der Genehmigungsbehörde im Gespräch. Unsere Dienststelle besitzt jedoch keine Vollzugsaufgaben, sondern übernimmt diesbezüglich eine vermittelnde Tätigkeit.
Osterholz
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Zeitpunkt der Störung
11.10.2021
23:03
Registriernummer der Meldung
1041163
Beschreibung der Meldung
Können Sie mir bitte erklären, weshalb um 23:03 Uhr trotz Nachtflugverbotes gelandet werden darf?
Meldung wurde eingetragen am
12.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 11.10.2021 um 23:03 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung sind maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht zulässig. Demnach beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.
Osterholz
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Zeitpunkt der Störung
10.10.2021
23:03
Registriernummer der Meldung
1041162
Beschreibung der Meldung
Können Sie mir bitte erklären, weshalb um 23:03 Uhr trotz Nachtflugverbotes gelandet werden darf?
Meldung wurde eingetragen am
12.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.10.2021 um 23:07 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:40 Uhr gewesen.
Für die Landung war keine Ausnahmeerlaubnis erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landungen handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Ein Nachtflugverbot gibt es nicht. Nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Osterholz
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Zeitpunkt der Störung
10.10.2021
22:51
Registriernummer der Meldung
1041161
Beschreibung der Meldung
Können Sie mir bitte erklären, weshalb um 22:51 Uhr trotz Nachtflugverbotes gelandet werden darf?
Meldung wurde eingetragen am
12.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.10.2021 um 22:55 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4489 von Heraklion (Kreta).
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Für die Landung war keine Ausnahmeerlaubnis erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landungen handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Ein Nachtflugverbot gibt es nicht. Nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Obervieland
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
10.10.2021
23:05
Registriernummer der Meldung
1041132
Beschreibung der Meldung
Störung der Nachtruhe durch Landung!
Warum Landung nach 23:00?
Meldung wurde eingetragen am
11.10.2021
Antwort
Der Grund für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.10.2021 um 23:07 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:40 Uhr gewesen.
Für die Landung war keine Ausnahmeerlaubnis erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landungen handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Obervieland
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
26.09.2021
22:59
Registriernummer der Meldung
1040999
Beschreibung der Meldung
Störung der Nachtruhe durch Landung!
Was war der Grund?
Meldung wurde eingetragen am
01.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 26.09.2021 erfolgten zwei Home-Carrier-Landungen.
Um 22:57 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 2200 von München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 23:00 Uhr gewesen.
Um 23:00 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen.
Für die beiden Home-Carrier-Landungen waren keine Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde erforderlich. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
23.09.2021
10.08 Uhr
Registriernummer der Meldung
1040901
Beschreibung der Meldung
Wiederholt fliegt ein Kleinflugzeug sehr tief und kamikazemäßig über unser Haus hinweg. Man bekommt direkt Angst, dass es jeden Moment ins Dach kracht. Muss man solche Flugübungen oder was auch immer das sein soll unbedingt über so dicht besiedelten Wohngebieten machen?
Meldung wurde eingetragen am
23.09.2021
Antwort
Am 23.09.2021 handelte es sich zur angegebenen Uhrzeit um einen Schulungsflug des ansässigen Luftfahrtunternehmens Atlas Air Service AG.
Es wurden zwei südliche Platzrunden geflogen.
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wurde um Überprüfung der Flughöhe über Ihrem Wohngebiet gebeten. Das Untersuchungsergebnis der DFS hat ergeben, dass sich das Luftfahrzeug während der beiden Überflüge jeweils in einer Flughöhe von ca. 1000 Fuß über Ihrem Wohnbereich befand.
Huchting
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Zeitpunkt der Störung
20.09.2021
16:35 Uhr tiefe Landung BELUGA XL
Registriernummer der Meldung
1040885
Beschreibung der Meldung
Flugbetrieb über Wohngebieten erzeugt nicht nur Fluglärm sondern senkt die Wohn- und Lebensqualität die mit steigender Flugzeuggröße bis zur ständigen Lebensgefahr durch die nicht zu beeinflußende Entstehung von Wirbelschleppen bei jeder Landung, was möglichst verschwiegen wird. Die tiefe Landung aus Westen heute um 16:35 Uhr mit einer bedrohlichen Flughöhe von deutlich unter 200 m (wir haben reichlich Vergleiche) bedeutet für die Anwohner Lebensgefahr, denn hat der Wirbel die Dachpfannen erst angehoben ist an Flucht nicht mehr zu denken, die Pfannen fliegen weit und jede wiegt 5 kg, das wars dann!
Da helfen keine schönen Worte wie im Airport Nachbarschaftsbericht erzählt wird, der Flughafen Bremen und seine Verantwortlichen irren wenn sie meinen, man kommt durch gezielte Maßnahmen (z.B. aktiver und passiver Schallschutz) seiner Verantwortung nach, die Anwohner durch die von Flugzeugen verursachten Belastungen und Gefahren bestmöglich zu schützen. Dabei arbeitet der Flughafen eng mit der Fluglärmschutzbeauftragten des Landes Bremen, der Deutschen Flugsicherung GmbH, den Luftverkehrsgesellschaften und deren Cockpit Crews zusammen. Auch in der Fluglärmkommission (FLK) ist der Bremen Airport vertreten. Dementsprechend offen ist der Flughafen für die Interessen, der in der FLK vertretenden Mitglieder. Dazu zählen unter anderem die Vertreter aus den Bremer Stadtteilen Huchting, Hemelingen, Obervieland und der Neustadt sowie den niedersächsischen Gemeinden Stuhr und Weyhe.
Wirbelschleppen sind ein nicht zu beeinflußendes Naturereignis, einzige wirkliche Hilfe, kein Flugbetrieb über Wohngebieten!
Ermitteln Sie die wirkliche Flughöhe und gibt es ernst zu nehmende Bemühungen seiner Verantwortung nachzukommen und hier keinen Flugverkehr zu genehmigen?
Meldung wurde eingetragen am
21.09.2021
Antwort
Am Verkehrsflughafen in Bremen landete am 20. September 2021 um 16:36 Uhr das Transportflugzeug Airbus Beluga XL (A330-743L). Mit dem Anflug 09 war um 16:35 Uhr an der Messstelle 9 (Hengeloer Straße in Huchting) der Fluglärmmessanlage ein maximaler Schalldruckpegel von 85, 2 dB(A) verbunden.
Das Untersuchungsergebnis der Deutschen Flugsicherung GmbH hat ergeben, dass sich der Beluga XL in einer Flughöhe von ca. 800 Fuß befand. Dies ist an dieser Stelle eine übliche Flughöhe für Anflüge auf die Landebahn 09.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Wirbelschleppen und zum Gutachten für ein Wirbelschleppenschutzgebiet an die zuständige Landesluftfahrtbehörde.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
12.09.2021
nach 23:00 Uhr
Registriernummer der Meldung
1040884
Beschreibung der Meldung
Guten Tag!
Ich möchte gerne wissen, wie es sei kann, dass weit nach 23 Uhr noch 2 Maschinen in Bremen landeten? Die machen einen mega Lärm und sind nur noch nervig. Die Landung erfolgte jeweils über Habenhausen.
Ich dachte, es gilt für den Bremer Flughafen das sog. Nachtflugverbot!
Heißt Betrieb von 06.00 Uhr bis 22.30 Uhr!
Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Meldung wurde eingetragen am
20.09.2021
Antwort
Nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig. Ein Nachtflugverbot gibt es nicht.
Am Verkehrsflughafen Bremen landeten am 11.09.2021 die letzten zwei Luftfahrzeuge um 22:58 und um 23:58 Uhr.
Um 22:58 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt. Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:40 Uhr gewesen.
Um 23:17 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR 3281 von Fuerteventura. Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen. Eine Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde war für beide Nachtflüge nicht erforderlich, weil es sich um zwei zulässige Home Carrier Landungen handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Entsprechend der zulässigen zwei Home Carrier Landungen pro Nacht entspricht das jährlich mögliche Kontingent also 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen. Im Jahr 2019 erfolgten am Verkehrsflughafen Bremen insgesamt 238 Home Carrier Landungen.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
13.09.2021
13:45 bis 14:15 Uhr
Registriernummer der Meldung
1040878
Beschreibung der Meldung
Ich möchte mich heute an Sie wenden, da mich die wiederholten Lärmbelästigung durch die Übungsflüge der Flugschule sehr stören.
Heute überflogen, in der Zeit von 13:45 bis 14:15, die Maschinen 6 mal in geringer Höhe unser Haus. Da es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt,
möchte ich gerne wissen, ob solch ein Vorgehen gestattet ist und geduldet wird. In Spitzenzeiten flogen die Maschinen bis zu 12 mal in einer Stunde unser Haus.
Immer wieder starten auch Flugzeuge nach 23:00 Uhr mit einem Lärm, der die Nachtruhe von vielen Menschen im Einzugsbereich stört.
Ich würde mich freuen, zu diesen Punkten von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Meldung wurde eingetragen am
20.09.2021
Antwort
Am Verkehrsflughafen Bremen erfolgten am 13.09.2021 im Zeitraum von 13:50 bis 14:16 Uhr Checkflüge einer Cessna Citation XLS. Es handelte sich dabei nicht um Flugbetrieb der in Bremen ansässigen Lufthansa Aviation Training GmbH. Nach Mitteilung des zuständigen Unternehmens standen die sechs Übungsanflüge in Betriebsrichtung 27 in Verbindung mit Wartungsarbeiten bei der Atlas Air Service AG in Bremen. Die Platzrundenflüge fanden im Gegenanflug südlich der BAB 1 statt. Im Queranflug wurde Ihre Wohnbebauung überflogen bzw. weiter östlich Richtung Weser geflogen.
An Verkehrsflughäfen ist die Lage des Gegen- und Queranfluges nicht vorgegeben. Platzrunden sind aufgrund sehr unterschiedlicher Leistungsdaten verschiedener Luftfahrzeugtypen nicht festgelegt und somit nicht eindeutig definiert. Das ist aus Sicherheitsgründen auch nicht möglich, da unterschiedliche Luftfahrzeugmuster, in den verschiedenen Phasen des Anflugs, unterschiedliche Anforderungen an Flugzeugkonfiguration und damit auch
an Geschwindigkeiten bzw. Mindestgeschwindigkeiten bedeuten.
Zu den Starts nach 23:00 Uhr kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden. Nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Vom 1. September bis zum 13. September (Tag Ihrer Beschwerde) fand einmal ein Flug nach 23:00 Uhr statt. Am 11.09.2021 um 23:17 Uhr landete der Flug der Sundair mit der Flugnummer SR 3281 von Fuerteventura. Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen. Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Delmenhorst
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
19.09.2021
23:20
Registriernummer der Meldung
1040877
Beschreibung der Meldung
23:20 Uhr Flugzeug Landung
Was soll das?
Es reicht dass die flugzeuge fast immer nach der zugelassene zeit landen 22:40 usw
Meldung wurde eingetragen am
19.09.2021
Antwort
Der Grund für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 19. September um 23:22 Uhr landete die Maschine der Lufthansa mit der Flugnummer LH2200 von München. Planmäßige Ankunftszeit wäre um 23:00 Uhr gewesen.
Für diese Landung war keine Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Das jährlich zulässige Kontingent beträgt 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen. Im Jahr 2019 erfolgten am Verkehrsflughafen Bremen insgesamt 238 Home Carrier Landungen.
Vom 1. bis einschließlich 19. September 2021 landeten während der Flugbeschränkungszeit ab 22:30 Uhr insgesamt an 15 Abenden Luftfahrzeuge. Die Landungen erfolgten an 11 Abenden im Zeitraum von 22:30 bis 22:45 Uhr.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
10.09.2021
23:20 Uhr
Registriernummer der Meldung
1040845
Beschreibung der Meldung
Landung einer Passagiermaschine
Warum diese Ausnahme?
Meldung wurde eingetragen am
14.09.2021
Antwort
Der Grund für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10. September 2021 fand keine Landung zur angegebenen Uhrzeit statt. Die letzte Landung erfolgte um 22:51 aus Frankfurt und war eine Home-Carrier-Landung.
Eventuell meinten Sie in Ihrer Nachtflugbeschwerde den 11. September. Am 11.09.2021 um 23:17 Uhr landete der Flug der Sundair mit der Flugnummer SR 3281 von Fuerteventura. Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen. Für diese Landung war keine Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung sind maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht zulässig. Das jährlich zulässige Kontingent beträgt also 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen. Im Jahr 2019 erfolgten am Verkehrsflughafen Bremen insgesamt 238 Home Carrier Landungen.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
10.09.2021
23:00 Uhr
Registriernummer der Meldung
1040844
Beschreibung der Meldung
Ruhestörung durch Landung einer Passagiermaschine
Warum diese Ausnahme?
Meldung wurde eingetragen am
14.09.2021
Antwort
Der Grund für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.09.2021 landete am Verkehrsflughafen Bremen um 22:51 Uhr eine Embraer der Deutschen Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 aus Frankfurt. Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen. Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Eventuell meinten Sie in Ihrer Nachtflugbeschwerde den 11. September. Am 11.09.2021 um 22:58 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt. Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:40 Uhr gewesen. Für diese Landung war keine Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.