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Gartenbewässerung über Brunnen

In Trockenzeiten, wenn Regenwasser nicht ausreichend vorhanden ist und der Garten dennoch bewässert werden soll, ist Grundwasser vielerorts in Bremen eine Alternative zum kostbaren Trinkwasser.
Bei der Einrichtung eines Gartenbrunnens sind einige Anforderungen zu beachten. In der nachfolgenden Zusammenstellung finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Planung:

Ist für den Gartenbrunnen eine behördliche Genehmigung erforderlich?

Wenn Sie ausschließlich Ihr privates Grundstück bewässern möchten und sich das Grundstück außerhalb eines Gebietes zur Trinkwassergewinnung befindet, ist lediglich eine Anzeige über das Portal Norddeutsche Bohranzeige erforderlich. Die Anzeige können Sie bis einen Monat vor Beginn der Bohrarbeiten online vornehmen.
In Gebieten zur Trinkwassergewinnung ist aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit des Grundwassers eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Informationen zu den Wasserschutzgebieten in Bremen und Bremerhaven finden Sie unter: Wasserschutzgebiete. Hier können Sie anhand der bereitgestellten Karten prüfen, ob sich ihr Grundstück in einem entsprechenden Gebiet befindet.
Die wasserrechtliche Genehmigung ist bei der Wasserbehörde der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft mit dem hinterlegten Formular Antrag auf Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser zu beantragen. Dieses finden Sie in der Zeile 'Gewässerbenutzungen'. Bitte fügen Sie dem Antrag immer einen Lageplan bei, aus dem der Brunnenstandort hervorgeht.

Was ist weiterhin zu beachten?

Grundwasserverunreinigungen durch Altlasten
In einigen Gebieten in Bremen ist das Grundwasser durch Altlasten verunreinigt und kann nicht zur Gartenbewässerung eingesetzt werden. Eine Übersichtskarte mit den Gebieten, in denen aufgrund der vorhandenen Belastungen des Grundwassers mit Schadstoffen von einer Nutzung zur Gartenbewässerung abgeraten wird, sowie weitere Informationen zu diesem Thema können Sie hier abrufen: Grundwasserverunreinigungen durch Altlasten

Auffälligkeiten und Verwendung als Trinkwasser
Werden im Zuge der Brunnenbohrung Auffälligkeiten im Boden oder dem geförderten Wasser festgestellt, ist die Wasserbehörde zu benachrichtigen.
Das aus Gartenbrunnen geförderte Grundwasser eignet sich nicht als Trinkwasser und darf daher nicht ohne vorherige Freigabe durch das Gesundheitsamt zu Trinkwasserzwecken genutzt werden. Eine Verwendung als Füllwasser z.B. in Planschbecken ist hingegen möglich. Das Gesundheitsamt Bremen informiert hierzu unter: Gartenbrunnen.

Wo erhalte ich weiterführende Informationen?

Informationen über die erforderliche Tiefe des Brunnens
Der Geologische Dienst für Bremen stellt Ihnen Informationen zur Verfügung, in welcher Tiefe Grundwasser führende Schichten anzutreffen sind:

Hohe Eisengehalte im oberflächennahen Grundwasser Bremens sind in einigen Bereichen Ursache für sichtbare rostfarbene Ablagerungen und können durch Verockerung die Förderleistung des Brunnens verringern. Weitere Informationen hierzu stellen die meisten Brunnenbaubetriebe auf Nachfrage zur Verfügung. Mit der Herstellung des Brunnens sollte ein Fachunternehmen beauftragt werden, dass über eine Zertifizierung nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 120 verfügt.

Kontakt der Wasserbehörde:

Silvia Ortmann

Für Verfahrensfragen