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Pläne, Konzepte & Bilanzen

Abfallwirtschaft

Nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes müssen die Länder für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne aufstellen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen Abfallwirtschaftskonzepte- und Bilanzen aufstellen.

Abfallwirtschaftsplan für das Land Bremen

Abfallwirtschaftspläne stellen nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für ein Bundesland die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung sowie die bestehende Situation der Abfallwirtschaft dar und weisen die zur Sicherung der Abfallentsorgung erforderlichen Anlagen sowie geeignete Deponieflächen aus. Sie müssen Angaben über Art, Menge und Herkunft der im Gebiet erzeugten sowie der im- und exportierten Abfälle, über Sammelsysteme, geplante und still zu legende Abfallentsorgungsanlagen sowie die Abfallwirtschaftsstrategie enthalten. Weiter wird eine Prognose über die zukünftigen, innerhalb eines Zeitraumes von mindestens zehn Jahren zu erwartenden Entwicklungen gefordert. Die Pläne sollen zwischen den Bundesländern abgestimmt werden. Sie sind mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben.

Die Pflicht zur Abfallwirtschaftsplanung ergibt sich auch aus der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie. Die EU schreibt darüber hinaus vor, Verpackungsabfälle und gefährliche Abfälle in besonderen Kapiteln zu berücksichtigen.

Für das Land Bremen liegt mit dem AWP 2007 nun der 2. Abfallwirtschaftsplan vor. Er enthält neben der Erfüllung der allgemeinen Pflichten statistische Erhebungen und Prognosen über die Teilmenge der Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen Körperschaften gegenüber überlassungspflichtig sind (dies sind weit überwiegend Siedlungsabfälle), sowie weitere Abfälle, die zur Ermittlung von Beseitigungskapazitäten relevant sind. Ausführliche Kapitel beschäftigen sich mit Verpackungsabfällen und den gefährlichen Abfällen. Die Zusammenstellung der im Land vorhandenen Entsorgungskapazitäten zeigt, dass die Entsorgung der bis 2015 prognostizierten Abfallmengen sicher gestellt ist.

Der AWP 2007 (pdf, 2.5 MB) enthält im Tabellenteil auch die Abfallbilanz des Landes für die Jahre 2005 und 2006.

Abfallwirtschaftskonzept

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bestimmt, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen haben. Die Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte müssen die Länder regeln. Hierzu enthält das Bremische Landesabfallgesetz einige Anforderungen und legt fest, dass das Konzept als internes Planungsinstrument dient. Die Konzepte sind alle 5 Jahre fortzuschreiben, der zuständigen Behörde vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die beiden öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes, Entsorgung kommunal beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven haben zuletzt im Jahr 2005 Abfallwirtschaftskonzepte vorgelegt und veröffentlicht.

Bilanzen für Siedlungsabfälle und gefährliche Abfälle

Nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfallbilanzen erstellen. Diese müssen Daten über die verwerteten und beseitigten Abfälle enthalten, die zuständige Behörde kann weitere Anforderungen stellen. Die beiden öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes, Entsorgung kommunal beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven, müssen der zuständigen Behörde bis zum 1. April die Abfallbilanz für das Vorjahr vorlegen. Aus diesen Daten wird die Siedlungsabfallbilanz für das Land Bremen errechnet. Die Bilanz der gefährlichen Abfälle im Land Bremen wird aus den im Abfallüberwachungsprogramm ASYS erfassten Begleitscheinen ermittelt. Diese Bilanzen und deren Fortschreibung sind Grundlage für den Abfallwirtschaftsplan des Landes.

Mit Stand Herbst 2014 werden die Abfallbilanz für Siedlungs-, Bau- und Industrieabfälle sowie die Bilanz für gefährliche Abfälle vorgelegt.

Kontakt

Dietmar Bothe
Tel.: + 49 (0)421 361 6364
Fax: + 49 (0)421 361 5401
dietmar.bothe@umwelt.bremen.de