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Pflege und Unterhaltung

Pflege von öffentlichen Grünanlagen in Bremen

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (SUKW) ist unter anderem für die Pflege und Entwicklung öffentlicher Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfe und Straßenbäume zuständig - nicht jedoch für Badeseen, Kinderspielplätze u.a.

Mit der Pflege wird der Umweltbetrieb Bremen beauftragt. Der städtische Eigenbetrieb unterhält die Anlagen fach- und sachgerecht nach den grundsätzlichen Vorgaben eines Jahresauftrages der senatorischen Dienststelle. Die Mittelplanung des Ressorts als Grundlage für den Jahresauftrag wird allen betroffenen Ortsbeiräten zuvor zum Beschluss vorgelegt.

Alle Grünanlagen sind in der Mittelplanung einzeln benannt, in sechs Pflegestufen eingeteilt und mit Pflegehäufigkeiten versehen. Auf diese Weise ist es möglich, auch bei knappen Mitteln eine sachgerechte Unterhaltung aller Anlagen gewährleisten zu können. Die einzelnen Grünanlagen sind alphabetisch aufgelistet und sind dem Dokument Grünanlagen sortiert nach Pflegestufen, Stand 2015 (pdf, 105.4 KB) zu entnehmen.

Je Pflegestufe steht ein bestimmtes Budget zur Verfügung, mit dem die jeweiligen Leistungen zu erbringen sind. Dabei ist das Pflegebudget trotz der Flächenzuwächse in den vergangenen Jahren stabil geblieben.
Innerhalb einer Pflegestufe bestehen Differenzierungsmöglichkeiten, so dass die Entscheidung wann, wo und wie intensiv eine Grünanlage innerhalb eines vorgegebenen Rahmens gepflegt wird, grundsätzlich bei den Ortsbeiräten und situativ beim Umweltbetrieb Bremen liegt. Auch kann innerhalb einer Anlage unterschiedlich intensiv gepflegt werden. Wird z.B. in einer großen Anlage ein Bereich besonders intensiv genutzt, kann dieser zu Lasten einer anderen Ecke stärker gepflegt werden.

Für alle Anlagen ist gewährleistet, dass die Verkehrssicherung durchgeführt wird - es werden regelmäßig Kontrollen an Bäumen, Wegen, Plätzen und Ausstattungen (Bänke, Spielgeräte usw.) vorgenommen. Eine Winterdienstpflicht besteht innerhalb der Grünflächen nicht.

Nachfolgend werden die Pflegestufen beschrieben. Dabei ist unter "Reinigung" die Leerung der Papierkörbe und Beseitigung von Abfällen zu verstehen; Pflege ist die gärtnerische Unterhaltung wie Rasenmähen und Krautung der Flächen.

Unter die Pflegestufe 0 fallen Plätze und Treffpunkte (bis ca. 1.000 ), die aufgrund ihrer geringen Größe und intensiven Nutzung einen hohen Unterhaltungsaufwand erfordern und sich deutlich von allgemeinen Grünanlagen unterscheiden. Sie sind mit Bänken, Papierkörben und teilweise Kinderspielgeräten ausgestattet und weisen oft besondere Pflanzbeete (z.B. Sommerblumen, Rosen) oder Einzelobjekte (z.B. Kunst) auf. Diese Ausstattungen sollen auch weiterhin erhalten bleiben.

Hier ist eine intensive Pflege mit einer hohen Reinigungs- und Pflegehäufigkeit - in der Regel wöchentlich - vorgesehen. Gehölze werden im drei-Jahres-Rhythmus gärtnerisch geschnitten.

Anlagen, die insgesamt oder in großen Teilen qualitativ besonders hochwertige gärtnerische Pflegemaßnahmen erfordern, fallen unter die Pflegestufe 1. Sie zeichnen sich durch ihre herausragende Bedeutung für das Stadtbild, die Denkmalpflege und/oder den Tourismus sowie durch einen hohen Anteil an Stauden- und Wechselbepflanzung und eine besondere Ausstattung aus.

Hier ist eine intensive Unterhaltung mit einer hohen Reinigungs- und Pflegehäufigkeit - in der Regel wöchentlich - vorgesehen; die Reinigung der Müllbehälter erfolgt zwei mal pro Woche. Gehölze werden im drei-Jahres-Rhythmus bearbeitet.

In der Pflegestufe 2 sind ebenfalls Anlagen verortet, die insgesamt oder in großen Teilen qualitativ gute gärtnerische Pflegemaßnahmen erfordern, da sie von Bedeutung für das Stadtbild, die Denkmalpflege und/oder den Tourismus sind. Im Gegensatz zu den Anlagen der Pflegestufe 1 weisen sie jedoch einen geringeren Staudenanteil auf und haben keine oder nur wenig Sommerblumenbepflanzung sowie geringere Ausstattung.

Im Vergleich zu Pflegegruppe 0 und 1 ist die Reinigungs- und Pflegehäufigkeit im Jahresdurchschnitt um ca. ein Drittel verringert. Vom Erscheinungsbild sind diese Grünanlagen ähnlich zu bewerten wie die oben beschriebenen. Der Unterschied ist im Wesentlichen, dass in diesen Anlagen weniger pflegeintensive Schmuckflächen wie Sommerblumen, Stauden und Rosen angelegt sind. Gehölze werden hier im fünf-Jahres-Rhythmus bearbeitet.

Anlagen mit einfacher Ausstattung, die insgesamt oder in Teilen regelmäßige gärtnerische Pflegemaßnahmen erfordern und für den jeweiligen Stadtteil von besonderer Bedeutung sind, unterliegen der Pflegestufe 3. Die Ausstattungen wie Spielgeräte und Bänke sind auf ein Mindestmaß beschränkt und werden nur so weit erhalten, wie es das jährliche Budget hergibt.

In diese Pflegestufe sind die überwiegende Zahl der Bremer Grünanlagen eingestuft. Die Reinigung und Pflege erfolgt hier in der Regel zehntägig, in besonderen Bereichen häufiger. Pflegeintensive Schmuckflächen (Stauden-, Rosenbeete, besondere Ausstattungen, Kunstobjekte u.ä.) sind nur in Ausnahmefällen vorhanden. Gehölze werden im fünf- bis zehn-Jahres-Rhythmus geschnitten.

Anlagen, die sich durch Naturnähe und/ oder Großflächigkeit auszeichnen sowie Anlagen mit einfacher Gestaltung und geringerer Verweilqualität - wie z.B. Wegeverbindungen ohne Ausstattung - werden mit der Pflegestufe 4 behandelt. Die Anlagen sind bis auf Einzelfälle ohne Ausstattungen wie Spielgeräte und Bänke; ein Ersatz für defekte Geräte und Bänke erfolgt in der Regel nicht. Schmuckflächen sind in diesen Anlagen nicht vorhanden.

In dieser Pflegestufe ist die Reinigungs- und Pflegehäufigkeit auf einmal monatlich beschränkt. Der Rasen wird nur parallel an den Wegrändern drei mal im Jahr gemäht, die weiteren Flächen entwickeln sich im Wesentlichen naturnah. Gehölze werden im 15-Jahres-Rhythmus bearbeitet.

Der Pflegestufe 5 unterliegen Anlagen, die sich ohne gärtnerische Gestaltung natürlich entwickeln und bei denen nur die Verkehrssicherheit auf angrenzenden Flächen gewährleistet wird. Dies sind z.B. naturschutzrechtliche Kompensationsflächen und waldartige Flächen. Sie weisen keinerlei Ausstattungen auf. Wege sind nicht oder nur außerhalb am Rande vorhanden.

In diesen Grünflächen beschränkt sich die Unterhaltung auf die Gewährleistung der Verkehrssicherung. Eine Reinigung erfolgt nur anlassbezogen in Ausnahmefällen. Gehölze werden - soweit überhaupt erforderlich - im 20-Jahres-Rhythmus bearbeitet. Ziel ist hier die weitgehend naturnahe Entwicklung der Anlage.