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Holz Verbrennen & Grillen

Einleitung

Heizen mit Holz wird zunehmend beliebter. Wer sich dafür entscheidet, muss auf Umweltfreundlichkeit achten. Umweltfreundliche Öfen haben möglichst geringe Schadstoffabgaben (Emissionen). Erkundigen Sie sich nach dem Qualitätszertifikat. Ein Holzofen zur Verwendung im Stadtgebiet sollte weniger als 75 mg/m³ Staub und weniger als 1,5 g/m³ Kohlenmonoxid abgeben. Die Emissionen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind u.a. von den Brennstoffeigenschaften abhängig.
So ist z.B. nur unbehandeltes abgelagertes, trockenes stückiges Holz zur Verbrennung in Öfen und Kaminen geeignet. Aber auch auf die richtige Bedienung kommt es an. Beim Anzünden sollte darauf geachtet werden, dass möglichst schnell die Betriebstemperatur des Brennraumes erreicht wird. Das geschieht durch Kleinholzverbrennung, die schnell eine Grundglut liefert. Das Nachlegen sollte in kleineren Mengen erfolgen. Die Luftzufuhr muss immer optimal reguliert werden, durch Einhebelmechanik oder elektronische Steuerung zum Zweck einfacher Bedienung. Ein Schwelbrand ist unbedingt zu vermeiden.

Holz muss zum Trocknen luftig aufgestapelt werden. Unter einer gut belüfteten Regenabdeckung oder in einem luftigen Holzschuppen muss es lang genug ablagern (möglichst 2-3 Jahre), damit der im Holz enthaltene Wasseranteil immer weiter zurück geht. Keller sind dafür nicht geeignet. Zur Verfeuerung anstehendes Brennholz darf nicht erneut im Freien feucht werden. Nur vollständig abgelagertes Holz darf dann in einen belüftbaren, trockenen Raum.
Bei feuchtem Holz wäre der Ausstoß von Staub, organischen Verbindungen und Kohlenmonoxid ansonsten wegen unvollständiger Verbrennung unnötig hoch. Dies schädigt die Umwelt und belästigt die Nachbarn.

  • Richtig dimensionierter Feuerraum mit Schamott ausgekleidet
  • Gute Durchmischung von Brenngasen und zugeführter Verbrennungsluft im Feuerungsraum durch Umlenk-Einbauten
  • Getrennte Primär- und Sekundärluftzufuhr zur Sauerstoffversorgung des noch nicht entgasten Brennstoffs sowie des bereits entstandenen Brenngases
  • Verbrennungsluftregelung

Zum Anzünden werden feine Holzspäne und locker geknülltes Zeitungspapier oder Anzünderwürfel eingesetzt. Das Brennholz selbst muss für den Brennraum passend zugeschnitten und gehackt sein.
Die Kaminholzstandardlänge beträgt ca. 30 cm.
Für Kaminöfen sollen die Stücke nicht länger als 24 cm sein. Rundhölzer sollen gespalten sein. Der Umfang der Holzscheite sollte 10 - 20 cm betragen.

Die Energiebilanz offener Kamine ist ungünstig, ihre Abgasbilanz ebenfalls. Der Trend geht daher zur Verwendung von Kaminöfen.
Sollten Sie sich einen neuen Ofen zulegen wollen, so ist zunächst die Eignung Ihres Schornsteins mit dem Schornsteinfeger abzuklären und die geeignete Art und Weise des Anschlusses des Ofen an den Schornstein zu besprechen. Damit es durch den gelegentlichen Geruch nach Holzfeuerung nicht zu nachbarschaftlichen Störungen kommt, sollten Sie prüfen, ob die Mündung Ihres Schornsteins alle in einem Umkreis von 15 m liegenden Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen um mindestens 1 m überragt.
Sofern diese Vorraussetzungen für einen Holzofen oder eine Holz- oder Pelletheizung vorliegen, kann im Fachhandel ein für die Raumgröße geeignetes Modell ausgesucht werden. Je nach Komfort, Größe und Qualität gibt es große Preisunterschiede zwischen den Ofentypen. Bei Neuanschaffung sollte die Chance genutzt werden, einen Ofen mit innovativer Brenntechnik auszuwählen. Derartige Öfen nutzen das bei der Verbrennung entstehende "Holzgas" viel effektiver aus. Selbst unter nicht-optimalen Betriebsbedingungen bleiben die Abgaben von Feinstaub aus diesen Öfen viel geringer als bei Öfen mit konventioneller Technik. Generell kann man sagen, dass moderne Holzöfen im Vergleich zu Öfen, die vor 15 Jahren üblich waren, teilweise nur noch etwa 1/10 der Schadstoffmengen produzieren. Lassen Sie sich daher im Fachhandel beraten.

Pelletöfen verbrennen kleine gepresste Sägemehltabletten, die Pellets.
Ihr Feinstaubausstoß kann bei einem Drittel des Werts von Holzöfen mit Qualitätszertifikat liegen. Wegen der konstanten Größe der Pellets und kaum schwankender Feuchte können Feuerraum und Verbrennungsluftführung dieser Öfen besonders wirkungsvoll optimiert werden.

Im Freien anzuwendende Metallbehälter zum wärmen sind für brennende Holzscheite und für Glut im Handel erhältlich. Offene Feuerstellen in der Öffentlichkeit verschlechtern die Luftqualität unnötig.

Einwegsgrills, zur einmaligen Benutzung gedacht, sind mit Luftschlitzen versehene Grillschalen aus Aluminium, die komplett mit einer Holzkohlenschale auf Stelzen und Grillanzünder ausgerüstet sind. Wie alle Einweggegenstände aus Alu sind diese Grills nicht im Sinne des Umweltschutzes und daher abzulehnen. Sollten Sie sich dennoch zum Kauf eines Einmalgrills entschließen, beachten Sie unbedingt die kippsichere Aufstellung und die ordnungsgemäße Entsorgung, wenn der Einmalgrill abgekühlt ist.

In der wärmeren Jahreszeit ist es auch gelegentlich gestattet, zum Grillen, nicht jedoch zur Verbrennung von Gartenabfällen, ein Feuer im Garten so zu betreiben, dass die Nachbarn nicht durch Rauch, Qualm und anhaltende Gerüche belästigt werden. Dies gilt für Holzkohlegrills, Grilleimer wie auch für Tonöfchen, so genannte Aztekenöfen.
Wenn die Nachbarn ca. 2 Mal wöchentlich grillen und dabei rücksichtsvoll vorgehen, normgemäße Grillholzkohle, handelsübliche Holzkohlenbriketts, naturbelassenes abgelagertes stückiges Holz (Scheite, Rinde, Reisig und Zapfen) einsetzen, ist dagegen nichts einzuwenden, soweit dadurch keine

  • Gefährdungen oder erhebliche Geruchsbelästigungen eintreten und
  • die Hausordnungen nichts anderes besagen

.

Es besteht die Möglichkeit, sich in Nachbarschaften auf „Grillwochentage“ zu verständigen. Um Beschwerden vorzubeugen, sollten die Nachbarn 2 Tage vorher über die Grillabsicht informiert werden.

In eng bebauten innerstädtischen Bereichen, insbesondere auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern, kann es beim grillen zu unliebsamer Geruchs- und Abgasbelästigung kommen. Achten Sie daher beim Aufstellen des Grills bitte unbedingt auf die Windrichtung und ausreichenden Abstand zu Wohnraumfenstern und Terrassen. Um schnelles durchglühen der Holzkohle zu erreichen empfiehlt sich ein im Handel erhältlicher fester Grillkohlenanzünder sowie ein Anzündrohr. Funkenflug ist gefährlich und daher zu vermeiden. Löschgerät bereitstellen (Wassereimer, Feuerlöscher).

Aus Gehölzen darf kein Totholz entnommen werden. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie im Wald ist Grillen aus Gründen des Naturschutzes grundsätzlich verboten. An Badeseen und an der Weser sowie in Grünanlagen gelten andere Regelungen. Wenn Sie ein Grillpicknick machen möchten, so ist das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber der Nachbarschaft besonders zu beachten. In gärtnerisch gestalteten Anlagen und Freiflächen, den öffentlichen Grünanlagen, haben Sie nur dann die Möglichkeit auch zu grillen, wenn Schilder nichts Gegenteiliges besagen und ausreichender Abstand zu Gehölz- und Staudenflächen besteht. Sie dürfen durch Grillglut und Rauchentwicklung niemanden gefährden oder stark belästigen. Zudem müssen Sie dafür sorgen, das Grillen sozialverträglich zu organisieren. Dazu gehört, sämtliche Abfälle abzuräumen, nichts zu hinterlassen und keine Glutreste einzugraben. Sie können eine Feuergefahr bilden, denn daraus entstehende Schwelbrände könnten die Grasnarbe verbrennen. Am besten nutzen Sie öffentliche Grillplätze. Solche Grillplätze gibt es derzeit am

  • Stadtwaldsee, genannt Unisee
  • Werdersee bei der Liegewiese
  • Sodenmattsee
  • Rablinghauser Weseruferpark

Zum wiederholten Male kam es zu unkontrollierter Vermüllung, wie am Osterdeich, beim Waller Feldmarksee oder am Mahndorfer See. Denken Sie daran, alle Überbleibsel wie Verpackungen, Flaschen, Aluschalen oder Kohlereste aufzusammeln und ordnungsgemäß in dafür vorhandene Müllgefäße zu entsorgen, im Zweifel in den mitgebrachten Einkaufstüten wieder nach Hause mitzunehmen. Das gilt auch für Einwegsgrills.

Wildlebende Tiere, insbesondere die Vogelwelt, dürfen nicht durch Grillfeuer gefährdet oder gestört werden.
Aus gegebener Veranlassung wird daran erinnert, dass es nicht gestattet ist, auf Picknickplätzen zu schlachten um das Fleisch dort auf dem Grill zu braten.

Jedes Jahr zum Osterfest sorgen zahlreiche Osterfeuer dafür, dass die Feinstaubbilanz des Bremer Luftmesssystems aus der üblichen Bahn geworfen wird. Die von diesen Feuern ausgehenden Rauch- und Staubfahnen stellen eine erhebliche Belastung der Luft dar. Dennoch erfreuen sich solche Feuer großer Beliebtheit. Sie werden auf die Brauchtumspflege zurückgeführt, sind jedoch nicht im Sinne des Umweltschutzes.
Im Sinne eines umweltschonenderen Vorgehens sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Viele Einzelfeuer sind zu vermeiden. Organisieren Sie Brauchtumsfeuer an dafür geeigneten Plätzen, also nicht im Innerstädtischen Bereich, und melden Sie diese spätestens 14 Tage vor dem Abbrennen beim Stadtamt an.
  • Nur Gestrüpp, Äste, Zweige und Stämme dürfen verbrannt werden.
  • Das Mitverbrennen von Abfällen ist nicht gestattet. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Stoffe wie getränktes Holz, Dachpappen, Altmöbel und Altöl nicht dem Feuer beigefügt werden.
  • Die Feuerstelle ist unmittelbar vor dem Brand, frühestens einen Tag zuvor umzuschichten, damit sich Tiere dort nicht einnisten. Dabei gefundene Tiere sind an einen sicheren Platz zu bringen.
  • Der Abstand zu Gebäuden oder brennbaren Gegenständen muss mindestens 200 m betragen.
  • Das Feuer darf nicht mit Benzin oder anderen flüssigen Brandbeschleunigern entzündet werden.
  • Die zurückbleibende Glut ist bis zum Erlöschen zu überwachen.
  • Die Feuerstelle ist nach dem Erlöschen wieder in den Ausgangszustand zu bringen.

Flyer "Holz Verbrennen, Grillen, Osterfeuer"

Info-Flyer (Stand Februar 2009) (pdf, 8 MB)

Ratgeber des Umweltbundesamtes "Heizen mit Holz" 2020

Ratgeber (Stand 2020) (pdf, 3.8 MB)