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Anzeige- und Informationspflichten nach der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider („Legionellenverordnung", 42. BImSchV)

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können.

Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien, die aus der Umwelt in geringen Konzentrationen in technische Wassersysteme gelangen. Unter für sie günstigen Bedingungen können sie sich in diesen Systemen stark vermehren. Legionellen stellen ein gesundheitliches Risiko dar, da sie beim Einatmen der Aerosole durch den Menschen und in seltenen Fällen durch Aspiration, d.h. durch „Verschlucken“ von Wasser in die Lunge, zu schweren Lungenentzündungen führen können. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt. Bundesweit sind zehn Tote sicher auf Infektionen mit Legionellen aus Verdunstungskühlanlagen zurückzuführen.

Zur Vorbeugung des Austrags von Legionellen, die von den o.g. Anlagen in die Atmosphäre emittiert werden können, sind Vorgaben für die Wartung und Reinigung von Anlagen und ihren Betrieb erforderlich. Hierfür wurde die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) erlassen.

Nach § 13 dieser Verordnung ist der Betreiber einer Bestandsanlage verpflichtet, diese spätestens einen Monat nach dem 19.07.2018 der zuständigen Behörde anzuzeigen. Auch Neuanlagen, Änderungen der Anlagen und Stilllegungen müssen angezeigt werden. Sofern bei einer Laboruntersuchung festgestellt wird, dass Maßnahmenwerte überschritten werden, so hat der Betreiber die zuständigen Behörden gemäß § 10 der 42. BImSchV zu informieren. Diese Anzeigen und Informationen sind vom Betreiber ab 19.07.2018 im Internet unter kavka.bund.de einzutragen.

Unter kavka.bund.de finden Sie auch Tipps zur Registrierung und Anmeldung.

Weitere Informationen zur Anzeige gemäß Legionellenverordnung und deren Inhalten erhalten Sie bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen (+49 421 361-6034, office@gewerbeaufsicht.bremen.de).