Viele Fahrzeugbesitzer und -besitzerinnen stehen regelmäßig vor der Fragestellung: Wo und wie kann ich mein Auto waschen? Was ist erlaubt und was nicht?
Grundsätzlich gilt: Autowäschen auf privaten und öffentlichen Grundstücken sind rein rechtlich sowie aus Gründen des Gewässerschutzes nicht zulässig!
Gesetzliche Grundlagen bilden das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Bremische Wassergesetz (BremWG) und das Entwässerungsortsgesetz (EOG).
Fahrzeugreinigungen sind an dafür vorgesehenen Fachbetrieben im Stadtgebiet durchzuführen. Bei diesen Betrieben wird das anfallende Abwasser der Reinigungsvorgänge ordnungsgemäß behandelt, oftmals wassersparend wiederverwendet und anschließend gemäß einer vorliegenden Erlaubnis in die öffentliche Kanalisation abgeleitet.
Hintergrund ist, dass bei Waschvorgängen verstärkt Schmutz und Schadstoffe vom Fahrzeug gelöst werden, wie beispielsweise Mineralölrückstände sowie Reifen- und Bremsabrieb, die ins Abwasser gelangen. Die gelösten und ungelösten Schadstoffe können bei unsachgemäßer Fahrzeugwäsche durch Versickerung in Boden und Grundwasser oder über Regeneinläufe in Oberflächengewässer gelangen. Dort kann es zu einer Umweltschädigung kommen.
Das Abspülen von Fahrzeugoberflächen mit klarem Wasser, vergleichbar mit natürlichen Vorgängen bei Niederschlägen, ist zulässig. Dabei sind alle leicht und offen zugänglichen Oberflächen des Fahrzeugs gemeint. Es ist sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen Dritter entstehen, wie beispielsweise eine Vernässung angrenzender Grundstücke.
Grundsätzlich sollten, insbesondere vor dem Hintergrund eines sorgsamen Umgangs mit der Ressource Wasser, Waschvorgänge von Fahrzeugen auf ein Minimum beschränkt werden.
Sinngemäß gelten die Hinweise auch für das Reinigen beispielsweise von Terrassen und Gartenmöbeln. Auch hier ist eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser zu befürchten, insbesondere, wenn Reinigungsmittel eingesetzt werden.
Für allgemeine Fragen zum Umgang mit Abwasser aus Fahrzeugwäschen:
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Team Abwasser – Amira Antelmann
An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
Tel: 0421 / 361 – 16074
Für die Einleitung in die öffentliche Schmutz- und Mischwasserkanalisation:
hanseWasser Bremen GmbH - Gewerbekundenbetreuung
Birkenfelsstr. 5, 28217 Bremen
Tel.: 0421 / 988 – 1111