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Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung

Rechtsgrundlage der kommunalen Wärmeplanung ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Hierbei handelt es sich um ein Bundesgesetz, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Danach ist für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens bis zum 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen.
Die Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ hatte sich in ihrem Abschlussbericht vom Dezember 2021 ebenfalls dafür ausgesprochen, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Diese soll nach den Empfehlungen der Kommission bis 2025 abgeschlossen werden. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft folgt dieser Empfehlung und strebt an, dass der Wärmeplan für die Stadt Bremen bis Ende 2025 beschlossen und veröffentlicht wird.
Die Datengrundlage für die Wärmeplanung ist der Wärmeatlas für die Städte Bremen und Bremerhaven, der im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts der beiden Kommunen und der swb-Gruppe bereits im Jahr 2019 erstellt wurde. Nähere Informationen zum Wärmeatlas finden Sie hier: Wärmeatlas

In der Stadt Bremen liegt die Federführung für die kommunale Wärmeplanung bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Im Rahmen eines Gutachtens wurde untersucht, in welchen Stadtgebieten ein weiterer Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen in Betracht kommt. In diesem Zusammenhang wurden auch Potenziale für eine Versorgung möglicher neuer Nahwärmegebiete auf Basis erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme ermittelt. Außerdem wurde für das gesamte Stadtgebiet die Fragestellung untersucht, inwieweit eine dezentrale Wärmeversorgung mittels Wärmepumpen technisch möglich wäre. Das Gutachten wurde im Mai 2023 vergeben und der Abschlussbericht liegt mittlerweile vor. Zum Fachgutachten
Im Rahmen der fachlichen Vorarbeiten für die kommunale Wärmeplanung soll auch die Frage untersucht werden, welchen Beitrag sogenannte „Kalte Nahwärmenetze“ (Anergienetze) für die künftige Wärmeversorgung der Stadt Bremen leisten können. Hierzu werden vorbereitende Untersuchungen für drei Pilotvorhaben von zivilgesellschaftlichen Initiativen gefördert.

Der weitere Ablauf der kommunalen Wärmeplanung ist durch die bundesgesetzlichen Regelungen vorgegeben. Die wesentlichen Schritte sind danach:

  • die Erstellung eines Wärmeplanentwurfs,
  • die Durchführung eines öffentlichen Beteiligungsprozesses,
  • die Auswertung der Ergebnisse des öffentlichen Beteiligungsprozesses,
  • die Fertigstellung des Wärmeplans,
  • der Beschluss des Wärmeplans durch die zuständigen politischen Gremien,
  • die Veröffentlichung des Wärmeplans.

Nach derzeitigem Planungsstand soll der Entwurf des Wärmeplans bis Ende April 2025 vorliegen. Auf dieser Grundlage kann der öffentliche Beteiligungsprozess durchgeführt werden. Die Auswertung der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses und die Beschlussfassung der zuständigen politischen Gremien für abschließenden Wärmeplan ist für die zweite Jahreshälfte vorgesehen. Der Wärmeplan für die Stadt Bremen wird anschließend veröffentlicht werden.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft wird über den Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung regelmäßig berichten. Zwischenergebnisse, beispielsweise Gutachten und Studien, werden im Internet veröffentlicht.

Die kommunale Wärmeplanung soll Aufschluss darüber geben, welche Formen der klimafreundlichen Wärmeversorgung für die einzelnen Gebiete der Stadt Bremen geeignet sind. Die Planung dient als Orientierungshilfe für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die in den kommenden Jahren ihre Heizungsanlagen austauschen wollen oder müssen.