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Förderung für den Heizungstausch beantragen
Achtung! Antragstellung noch bis 31.08.2025 möglich

Wenn Sie Ihre Heizungsanlage, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird oder eine elektrische Widerstandsheizung ist, ersetzen möchten durch einen klimafreundlicheren Wärmeerzeuger, können Sie beim Land Bremen einen Zuschuss dafür beantragen.

Das Landesförderprogramm ergänzt die bestehenden Förderangebote des Bundes.

Die Landesförderung können Privatpersonen beantragen, wenn diese in einem bestehenden Gebäude im Land Bremen eine Öl-, Gas- oder mit Kohle betriebene Heizung oder eine elektrische Widerstandsheizung gegen eine klimafreundliche Form der Wärmeversorgung austauschen.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Gebäudeeigentümer*innen, Mieter*innen und Pächter*innen sowie Unternehmen, die vertraglich die Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes übernommen haben (sogenannte Contractoren).

Eine Antragstellung ist noch bis zum 31.08.2025 möglich. Nach diesem Datum eingehende Anträge müssen abgelehnt werden.

Voraussetzungen

Es erfolgt der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder elektrischen Widerstandsheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gaszentralheizungen (wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre zurückliegt).
Bei dem Gebäude, in dem das Fördervorhaben umgesetzt wird, handelt es sich um ein Bestandsgebäude im Land Bremen.
Förderfähig sind der Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze, der Einbau von Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie der Einbau von Solarkollektoranlagen, die in Kombination mit Wärmepumpen betrieben werden.

Die ergänzende Landesförderung wird dann so bemessen, dass die Gesamtförderung 60 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben entspricht.

WICHTIG!
Bitte beachten Sie den Ablauf der Antragstellung - der Förderantrag und der Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn müssen als Erstes gestellt werden. Mit dem Erhalt der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn können Sie den Förderantrag bei der KfW stellen.

Alle Informationen zum Förderprogramm und die Antragsunterlagen finden Sie beim Projektträger unter www.heizungstausch-bab.de.

Neuer Projektträger für das Förderprogramm „Heizungstausch“

Bislang wurden die Förderanträge über den Projektträger swb Vertrieb Bremen GmbH abgewickelt. Ab dem 01.07.2025 übernimmt die BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH diese Aufgabe als neuer Projektträger.

BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Telefon: 0421 96 00-40
E-Mail: heizungstausch@bab-bremen.de

Im Zuge des Projektträgerwechsels kann es zu Bearbeitungsverzögerungen kommen. Es wird gebeten von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Notwendige Nachfragen können an heizungstausch@bab-bremen.de gerichtet werden.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Die geförderte Maßnahme muss innerhalb von 13 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme vorgelegt werden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

keine

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.