621 bis 640 von 730 Treffer
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
09.07.2021
23.14
Registriernummer der Meldung1039021
Beschreibung der MeldungBeschwerde über eine Nachtruhestörung. Wiederholt landet nun ein Kurzstreckenflug der LH verspätet in der Nachtruhezeit. Welche Maßnahmen erfolgen vom Betreiber des Flughafens um diese Belästigungen abzustellen? Permanent positiv erteilte Ausnahmegenehmigungen für Nachtflüge sind kein geeignetes Mittel um Anwohner einen nächtlichen Lärmschutz zu vermitteln. MfG
Meldung wurde eingetragen am10.07.2021
AntwortDer Grund für die Landung um 23:12 Uhr des Fluges LH 360 der Lufthansa aus Frankfurt wurde bei der Bremer Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 aus Frankfurt wäre um 22:25 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil mangels Personal am Frankfurter Flughafen das Luftfahrtzeug dort nicht planmäßig starten konnte. Aufgrund des verspäteten Abflugs verzögerte sich auch die Landung in Bremen.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Hemelingen
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Zeitpunkt der Störung
09.07.2021
23:11
Registriernummer der Meldung1039020
Beschreibung der MeldungBeschwerde über Fluglärm in der Nacht.
Wer ist für diesen Lärm in der Nacht verantwortlich zu machen?
Meldung wurde eingetragen am10.07.2021
AntwortDer Grund für die Landung um 23:12 Uhr des Fluges LH 360 der Lufthansa aus Frankfurt wurde bei der Bremer Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 aus Frankfurt wäre um 22:25 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil mangels Personal am Frankfurter Flughafen das Luftfahrtzeug dort nicht planmäßig starten konnte. Aufgrund des verspäteten Abflugs verzögerte sich auch die Landung in Bremen.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
04.07.2021
22.45 - 23.45
Registriernummer der Meldung1038996
Beschreibung der MeldungNachtruhestörung durch Lärmbelästigung. In Zeiten der noch eingeschränkten Flugverkehre kann man davon ausgehen, daß hierfür 16 Stunden / Tag ausreichen. Nicht so in Bremen. Leichtfertig hebt die zuständige Behörde zum Nachteil der Anwohner die Nachtflugbeschränkung auf und genehmigt die Lärmbelästigung durch eine Landung um 22.45, eine Landung eines Kurzstreckenfluges aus HAMBURG um 23.15 sowie einen Start kurz vor Mitternacht. Soll das so weitergehen?? MfG
Meldung wurde eingetragen am05.07.2021
AntwortDie Gründe für die Nachtflüge am 4. Juli 2021 während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurden bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Über Obervieland erfolgt am 4. Juli die folgenden drei Flüge (zwei Landungen 27 sowie ein Start 09).
1) Um 22:40 Uhr landete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 6586 von Mallorca. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 20:20 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters eine Landung zur geplanten Zeit nicht möglich war.
2) Um 23:10 Uhr landete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 7601 von Vilnius. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 20:45 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters eine Landung zur geplanten Zeit nicht möglich war.
3) Um 23:48 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 7602 nach Vilnius. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 21:10 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Stuhr
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Zeitpunkt der Störung
04.07.2021
23.10
Registriernummer der Meldung1038995
Beschreibung der MeldungRyanair Abflug 40 Min nach 22.30 Uhr,
im Tiefflug
ausserdem mit deutlicher Flugrouten- Abweichung in Richtung Westen.
Meldung wurde eingetragen am05.07.2021
AntwortDer Grund für den verspäteten Abflug der Boeing 737-800 von Ryanair mit der Flugnummer FR 6587 nach Mallorca während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 04.07.2021 um 23:12 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 6587. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:45 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Die Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung der Flughöhe sowie des Flugverlaufs gebeten. Der Flug FR 6587 hat die Standardisierte Abflugstrecke für Instrumentenflüge (SID) sehr exakt eingehalten. Die Flughöhe im östlichen Bereich von Ihrem Wohngebiet betrug etwas mehr als 2.000 Fuß und lag damit im Vergleich zu anderen Abflügen im üblichen Bereich. Es gab keine Auffälligkeiten.
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
04.07.2021
23:50
Registriernummer der Meldung1038994
Beschreibung der MeldungStart zu später Stunde mit nächtlicher Ruhestörung. Vermutlich Ryanair
Meldung wurde eingetragen am04.07.2021
AntwortDer Grund für den verspäteten Start der Boeing 737-800 von Ryanair mit der Flugnummer 7602 nach Vilnius während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 04.07.2021 um 23:48 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 7602. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 21:10 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
03.07.2021
22.45
Registriernummer der Meldung1038993
Beschreibung der MeldungKaum hat der Luftverkehr leicht zugenommen, mutet man den Anwohnern wieder Lärmbelästigungen in der Nachtruhezeit zu. Speziell bei Kurzstreckenflüge sollte es doch möglich sein, Verspätungen zu vermeiden. Genau wie am Vortag handelte es sich um eine LH Maschine. Was wird getan, um diese Belästigung zu vermeiden? Was war der Grund für die Verspätung? MfG
Meldung wurde eingetragen am04.07.2021
AntwortDer Grund für die verspätete Landung der Embraer der Lufthansa CityLine aus Frankfurt während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 03.07.2021 um 22:46 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:25 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es aufgrund von Personalmangel am Flughafen Frankfurt erst zu einem verspäteten Abflug kam, weshalb sich auch die Landung in Bremen verzögerte.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
02.07.2021
22.44
Registriernummer der Meldung1038992
Beschreibung der MeldungKaum hat der Luftverkehr wieder zugenommen, mutet man uns Anwohnern wieder Lärmbelästigungen in der Nachtruhezeit zu. Es handelte sich offenbar um einen Kurzstreckenflug der LH. Speziell bei Kurzstreckenflüge sollte es doch möglich sein Verspätungen zu vermeiden. Was ist der Grund für diese Verspätung? MfG
Meldung wurde eingetragen am04.07.2021
AntwortDer Grund für die verspätete Landung der Embraer der Lufthansa CityLine aus Frankfurt während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 02.07.2021 um 22:42 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:25 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es aufgrund von Umlaufschwierigkeiten zu einer Verzögerung des Abflugs in Frankfurt kam.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Weyhe
Abweichung eines Flugverfahrens
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
04.07.2021
18:04
Registriernummer der Meldung
1038991
Beschreibung der Meldung
Flugzeug nimmt nicht die Weserroute, sondern fliegt quer über Dreye.
Meldung wurde eingetragen am
04.07.2021
Antwort
Die Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung des Fluges gebeten.
Am 4. Juli startete um 18:02 Uhr eine Embraer der Lufthansa nach Frankfurt. Der Flug LH 357 ist wetterbedingt (zur Umfliegung von Gewitterwolken) frühzeitig von der Standardisierte Abflugstrecke für Instrumentenflüge (SID) abgewichen. Die SID der Weser-Nienburg-Route führt über das Autobahnkreuz der BAB 1 in Hemelingen. Das Luftfahrzeug ist aus dem genannten Grund über das Wesertal und Dreye geflogen.
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
28.06.2021
22.49 Uhr
Registriernummer der Meldung1038969
Beschreibung der MeldungDie Maschine nach Pristina startete um 22.49 Uhr. Welches war der wichtige Grund für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung?
Meldung wurde eingetragen am30.06.2021
AntwortDer Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 28. Juni um 22:49 Uhr startete der Flug der Fluggesellschaft Trade Air mit der Flugnummer C3 6970 nach Pristina.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 22:00 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es einen Tierschlag beim vorangegangen Flug gab, so dass das Flugzeug verspätet in Bremen landete und dadurch später wieder abgeflogen ist.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
28.06.2021
21.56 Uhr
Registriernummer der Meldung
1038968
Beschreibung der Meldung
Um 21.56 Uhr landete eine Maschine aus Pristina. Bei der Landung wurde trotz bestem Wetter der Umkehrschub eingesetzt. Bitte nehmen Sie Kontakt zu dieser Fluggesellschaft auf, um auf den restriktiven Einsatz hinzuweisen.
Meldung wurde eingetragen am
30.06.2021
Antwort
Die Fluggesellschaft wurde zum Einsatz von erhöhtem Umkehrschub angeschrieben. Gemäß Ziffer F. der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen darf bei Landungen Schubumkehr nur in dem aus Sicherheitsgründen unvermeidbarem Umfang angewendet werden.
Nachfolgend werden Ihnen die erteilten Informationen von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt. "Der Wind am Flughafen war umlaufend während unseres Sinkfluges und Anfluges und die Landerichtung wurde während unserer Anflugvorbereitungen einige Male geändert. In Anbetracht dieser Tatsachen entschlossen wir uns im Rahmen unseres Threat and Error Managements nach dem Aufsetzen kurz Schubumkehr anzuwählen, um ein mögliches langes Ausschweben und Rückenwind auszugleichen. Abgesehen von offensichtlichen Sicherheitsgründen mussten wir auch an die Bremstemperaturen denken, da wir an diesem Tag (wegen schlechter Wetterbedingungen über Deutschland) sehr viel Verspätung hatten. Da Bremen den Flughafen wegen der Nachtflugbeschränkungen bald schließen musste, waren wir angewiesen worden, das Flugzeug so schnell wie möglich wieder abflugbereit zu machen. Es wird stets auf Lärmschutzregeln geachtet. Die Sicherheit steht jedoch an erster Stelle."
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
28.06.2021
22.50
Registriernummer der Meldung1038963
Beschreibung der MeldungStart einer Maschine um 22.50 Uhr. Nun geht es also wieder mit den Billigfliegern los, die ihre Umläufe nicht schaffen. Flugzeugtyp müssen Sie hier nicht mitteilen, das kann im Internet nachgelesen werden. Ebenso helfen die mitgeteilten Lärmwerte nicht weiter. Nach wie vor sind Abflüge laut und stören die Nachtruhe. Es erhebt sich die Frage, wann endlich mal relevante Ursachen für derartige Störungen vorliegen und dann mitgeteilt werden, die nichts mit Umlauf, Vogelschlag o.ä. zusammenhängen.
Das wäre im Sinne der Anwohner - und keine Sprechblasen, die sich jahrelang wiederholen.
Meldung wurde eingetragen am29.06.2021
AntwortDer Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 28. Juni um 22:49 Uhr startete der Flug der Fluggesellschaft Trade Air mit der Flugnummer C3 6970 nach Pristina.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 22:00 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es einen Tierschlag beim vorangegangen Flug gab, so dass das Flugzeug verspätet in Bremen landete und dadurch später wieder abgeflogen ist.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
12.06.2021
14:05
Registriernummer der Meldung
1038822
Beschreibung der Meldung
Flug XQ 984 war viel lauter als andere Flugzeuge. Außerdem landete es während der Mittagsruhe.
Meldung wurde eingetragen am
12.06.2021
Antwort
Am 12.06.2021 landete um 14:08 Uhr ein Luftfahrzeug von SunExpress in Richtung Westen. Mit dem Anflug der Boeing 737-800 waren folgende maximale Schalldruckpegel an den Messstellen 4 (Werder Karree), 2 (Friedhof Huckelriede) und 1 (Karl-Grunert-Straße) der Fluglärmmessanlage verbunden:
Anflug XQ 984 um 14:08 Uhr
MS 4: 82,9 dB(A)
MS 2: 69,4 dB(A)
MS 1: 67,3 dB(A)
Zuvor landete ein Passagierflugzeug von Ryanair um 11:25. Mit diesem Anflug einer Boeing 737-800 waren die folgenden maximalen Schalldruckpegel an den drei Messstellen verbunden.
MS 4: 84,2 dB(A)
MS 2: 71,5 dB(A)
MS 1: 71,0 dB(A)
Die Genehmigung des Verkehrsflughafens Bremen enthält in Ziffer E.2 Flugbeschränkungsregelungen für den Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr. Gemäß der Betriebsgenehmigung für den Flughafen ist keine Mittagsruhe vorgeschrieben. Ebenso gibt es keine allgemeingültige gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe auf Bundesebene sowie in den Bundesländern.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
03.06.2021
10.35
Registriernummer der Meldung
806672
Beschreibung der Meldung
Beschwerde über die Nichteinhaltung der Abflugroute Richtung Ost. Zwei offenbar Transall Flugzeuge flogen dröhnend - aus Richtung Flughafen kommend direkt über unsere Häuser in Richtung Süd. Warum müssen diese Lärmkracher und schadstoffausstoßende Maschinen direkt über dicht bebaute Wohngebiete fliegen. Gelten für Militärmaschinen nicht die vorgeschriebenen An. und Abflugrouten??. Wenn militärische Übungsflüge schon über die Stadt Bremen erlaubt sind, dann setzen sie sich doch bitte dafür ein das, das hier nicht im Wild - West Verfahren geflogen wird. MfG
Meldung wurde eingetragen am
03.06.2021
Antwort
Zunächst wurde die Deutsche Flugsicherung GmbH um Überprüfung der Flugwege gebeten. Am 3. Juni erfolgte um 10:30 Uhr ein Übungsanflug 09 einer Transall C-160. Das Luftfahrzeug ist entlang des Autobahnzubringers Arsten abgeflogen, so wie es für Abflüge nach Sichtflugregeln vorgesehen ist. Über dem Autobahnzubringer in Höhe Krimpelsee befand sich das Luftfahrzeug in einer Flughöhe von ca. 200 m.
Im östlichen Bereich waren mit dem Flug an den beiden Messtellen 1 (Karl-Grunert-Straße) und 2 (Friedhof Huckelriede) maximale Schalldruckpegel von 79,3 und 79,1 dB(A) verbunden.
Hemelingen
Abweichung eines Flugverfahrens
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
30.05.2021
ca.: 20 Uhr
Registriernummer der Meldung806611
Beschreibung der MeldungAnscheinend hat sich der Flugkorridor geändert.
Es handelt sich nicht nur um die OBEN angegebene Zeit, sondern im allgemeinen.
Mein Wissensstand ist:
Der Flugkorridor verläuft ca.: Osterhop/Funkschneise.
Das dieser nicht 100% eingehalten werden kann ist mir auch klar.
Doch wir wohnen ca.: 330m von dem mir bekannten Flugkorridor Osterhop/Funkschneise weg und die Flugzeuge fliegen fast direkt über unseren Garten.
Geschätzt würde ich sagen das jetzt über Osterhop (Nr. redaktionell entfernt) geflogen wird.
Die Anwohner, die sich im mir bekannten Flugkorridor befinden haben zusätzlichen Schallschutz (Fenster/Verglasung) erhalten.
Da sich der Flugkorridor anscheinend verschoben hat, würde ich gerne wissen an wen ich mich wenden muss um auch in Genuss des Schallschutzes zu kommen.
Meldung wurde eingetragen am31.05.2021
AntwortAm 30.05.2021 erfolgte um 20:25 Uhr die Landung eines Charterfluges aus Mallorca. Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wurde um Überprüfung des Fluges gebeten. Mit dem Flugspuraufzeichnungssystem FANOMOS (Flight Track and Aircraft Noise Monitoring System) konnten in der Zeit von 15:00 bis 24 Uhr (UTC) fünf Verläufe von Flugspuren von landenden Luftfahrzeugen dargestellt werden. Der "Flugkorridor", also die Anfluggrundlinie hat sich nicht verändert. Ebenso gab es am 30. Mai keine Auffälligkeiten bei den Anflügen. Nach der Darstellung der Flugverläufe befanden sich die Luftfahrzeuge ca. knapp nördlich des Bereichs Osterhop/Am Ziegelberg.
Der Lärmschutzbereich aus dem Jahr 2009 wurde entsprechend der Vorgaben des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm nach 10 Jahren überprüft. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass sich aufgrund der Berücksichtigung einer geänderten Rollwegführung und einer dadurch bedingten rechnerischen Berücksichtigung einer Ersatzabstellposition eine wesentliche Änderung von 2,0 dB(A) ergeben hat. Aus diesem Grund wurde der neue Lärmschutzbereich mit Wirkung zum 03.03.2021 neu festgesetzt. Aufgrund von bundesgesetzlichen Vorschriften können keine Erstattungsansprüche auf passive Schallschutzmaßnahmen vor dem 03.03.2026 bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Luftfahrtbehörde gestellt werden. Mehr Informationen zum neuen Lärmschutzbereich erhalten Sie hier:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/laermschutzbereich_schallschutz-10875
Huchting
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
20.05.2021
ca. 14 bis 15 Uhr
Registriernummer der Meldung
806584
Beschreibung der Meldung
Wenn üblicherweise Maschinen oder Hubschrauber hier Platzrunden als Übungsflüge drehen, dann verschwinden sie nach drei Runden fast immer, nicht so die P 180, die rücksichtslos auch 6 Platzrunden am Stück durchzieht und dabei noch die Belastung durch seitliches Eindrehen in Höhe Varreler Bäke (Beispiel am 10.05.21 um 14:57 Uhr) steigert!
Beschwerde über sechs (!) Platzrunden hintereinander am Stück, Montag 10.Mai 2021 bei Anflügen aus Westen Richtung Platz:
3 Stück bis 14:40 Uhr, dann weiter
4. Platzrunde um 14:46 Uhr
5. Platzrunde um 14:52 Uhr
6. Platzrunde um 14:57 Uhr mit seitlichem Eindrehen aus Richtung Süden
In Höhe Varreler Bäke
Bitte sprechen Sie den Betreiber auf die Belastungen der schutzlosen Anwohner an und fordern Sie erneut den Austausch der Maschinen auf einen leiseren Typ.
Weshalb werden vom Tower sechs Platzrunden hintereinander ohne Probleme genehmigt?
Welche Rolle spielt der Tower eigentlich bei diesen Flügen?
Haben die Lotsen nicht auch die Aufgabe auf Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zum Schutze der Anwohner zu achten und diese Flüge nicht zu genehmigen?
Meldung wurde eingetragen am
27.05.2021
Antwort
Am 10. Mai flog eine Piaggio P180 neun Touch and Go-Anflüge am Bremer Flughafen mit anschließender Landung um 15:01 Uhr.
Das Unternehmen wurde zur Geräuschexposition angeschrieben.
Nach Mitteilung des Unternehmens waren die Flüge am 10., 12. und 13. Mai 2021 Flüge, die im Rahmen des Erwerbs einer Typenberechtigung des Piloten erforderlich waren. Diese Ausbildungsmaßnahmen waren von einmaliger Natur und sind nur in KW 19 durchgeführt worden. Eine Wiederholung der Maßnahmen ist nicht erforderlich und demnach auch nicht geplant.
Hemelingen
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
12.05.2021
ca. 11 bis 12 Uhr
Registriernummer der Meldung
806580
Beschreibung der Meldung
Die Piaggio ist in der letzten Stunde insgesamt 4x über unser Haus geflogen und war außergewöhnlich laut. Warum werden in diesen Flugzeugtyp keine Schalldämpfer eingebaut und was war der Grund für diese Lärmbelästigung? Mich wundert, dass der Flughafen derartig laute Flüge nicht verbieten kann.
Meldung wurde eingetragen am
27.05.2021
Antwort
Die Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung der Flüge und das Unternehmen um eine kurze Stellungnahme gebeten.
Das Untersuchungsergebnis der DFS zeigt, dass es sich um einen Flug der Piaggio P180 von Hamburg nach Bremen plus fünf IFR-Platzrunden, also insgesamt sechs Anflüge handelte.
Nach Mitteilung des Unternehmens waren die Flüge am 10., 12. und 13. Mai 2021 Flüge, die im Rahmen des Erwerbs einer Typenberechtigung des Piloten erforderlich waren. Diese Ausbildungsmaßnahmen waren von einmaliger Natur und sind nur in KW 19 durchgeführt worden. Eine Wiederholung der Maßnahmen ist nicht erforderlich und demnach auch nicht geplant.
Neustadt
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
21.05.2021
01:32 Uhr bis 01:38 Uhr
Registriernummer der Meldung
806531
Beschreibung der Meldung
Verstoß gegen das Nachtflugverbot und unerlaubtes Überfliegen von Wohngebieten.
Im angegebenen Zeitraum fand mal wieder ein unerlaubter Hubschrauber-Nachtflug über dem Bremer Stadtgebiet (über mehreren Stadtteilen) statt.
Der Hubschrauber kreiste erst einige Zeit über dem Wohngebiet Arsten, flog dann in nördlicher Richtung etwa die Neuenlander Straße entlang, bis etwa Friedrich-Ebert-Straße, machte dann eine 90° Kursänderung in östliche Richtung und verschwand dann in Richtung Osten über die Weser.
Ich bitte um zeitnahe Rückinformation, um was für eine Flugbewegung es sich handelte, und welche Maßnahmen von Ihnen ergriffen werden.
Meldung wurde eingetragen am
21.05.2021
Antwort
Am 21.05.2021 fand am Verkehrsflughafen Bremen kein nächtlicher Flugbetrieb statt.
Die Deutsche Flugsicherung GmbH konnte feststellen, dass um 01.06 Uhr ein Rettungshubschrauber bei der Roland-Klinik landete und um 01:36 Uhr wieder startete. Es handelte sich um einen Ambulanzflug.
Osterholz
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
19.05.2021
ca. 12.00
Registriernummer der Meldung
806493
Beschreibung der Meldung
Neben dem normalen Flugbetrieb beobachte ich wie Kleinflieger in k u r z e n A b-
s t ä n d e n den Stadtteil Osterholz überfliegen. Diese erzeugen Klimaschädliche Abgase
und zusätzlich nicht unerheblichen Lärm. Diese Flüge muß man verbieten oder s t a r k
einschränken. Das wäre klimafreundliche Politik.
Meldung wurde eingetragen am
19.05.2021
Antwort
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wurde um Überprüfung der Überflüge von Kleinflugzeugen gebeten.
Das Untersuchungsergebnis der DFS zeigt, dass es sich um einen IFR-Anflug eines Kleinflugzeugs in einer Flughöhe von ca. 1.700 ft, also ca. 500 m über Ihrem Wohnbereich handelte sowie um einen IFR-Überflug eines Kleinflugzeugs von Süd nach Nord in ca. 7000 ft (ca. 2100 m).
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
13.05.2021
12:00
Registriernummer der Meldung
806408
Beschreibung der Meldung
In Ergänzung zu den Meldungen vom 10.Mai und 12. Mai sind auch heute mehrere Anflüge im Viertelstunden Takt erfolgt. Diese sinnfreien Lärmbelästigungen mit sehr unangenehmen Lärmfrequenzen unabhängig von der Lautstärke erinnert an Auto Poser auf Bremens Straßen. Wer hat diese Flüge genehmigt? Wer hat dieser Maschine die Zulassung für den Flughafen Bremen erteilt? Welche Möglichkeiten zur Sanktionierung dieses Verhaltens sind gegeben; analog zu den Auto Posern?
Meldung wurde eingetragen am
13.05.2021
Antwort
Die Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung der Flüge und das Unternehmen um eine kurze Stellungnahme gebeten.
Das Untersuchungsergebnis der DFS zeigt, dass es sich um einen Flug der Piaggio P180 von Hamburg nach Bremen mit insgesamt 4 IFR-Platzrunden handelte.
Nach Mitteilung des Unternehmens waren die Flüge am 10., 12. und 13. Mai 2021 Flüge, die im Rahmen des Erwerbs einer Typenberechtigung des Piloten erforderlich waren. Diese Ausbildungsmaßnahmen waren von einmaliger Natur und sind nur in KW 19 durchgeführt worden. Eine Wiederholung der Maßnahmen ist nicht erforderlich und demnach auch nicht geplant.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
12.05.2021
11.30
Registriernummer der Meldung
806397
Beschreibung der Meldung
Seit 10.52 Uhr dreht dieselbe Piaggio ihre Runden. Diese Maschine ist eine Zumutung. Zur Erinnerung Habenhausen ist ein Wohngebiet!
Meldung wurde eingetragen am
12.05.2021
Antwort
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wurde um Überprüfung der Flüge und das Unternehmen um eine kurze Stellungnahme gebeten.
Das Untersuchungsergebnis der DFS zeigt, dass es sich um einen Flug der Piaggio P180 von Hamburg nach Bremen plus fünf IFR-Platzrunden, also insgesamt sechs Anflüge handelte.
Nach Mitteilung des Unternehmens waren die Flüge am 10., 12. und 13. Mai 2021 Flüge, die im Rahmen des Erwerbs einer Typenberechtigung des Piloten erforderlich waren. Diese Ausbildungsmaßnahmen waren von einmaliger Natur und sind nur in KW 19 durchgeführt worden. Eine Wiederholung der Maßnahmen ist nicht erforderlich und demnach auch nicht geplant.