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Huchting

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
11.12.2021

10.00 - 14.00 Uhr

Registriernummer der Meldung
1265002

Beschreibung der Meldung
Seit 4 Stunden fliegt ein Kleinflugzeug immer um Huchting herum. Der Motorlärm ist unerträglich und nervt gewaltig. Ein einzelnes Flugzeug terrorisiert ein ganzen Stadtteil.
Der kann in der Woche fliegen
Auch andere Bewohner wollen sich beschweren.
Bitte abstellen.

Meldung wurde eingetragen am
11.12.2021

Antwort
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wurde um Überprüfung des Fluges am Samstag, den 11.12.2021 gebeten. Die DFS konnte im Bereich Huchting insgesamt drei verschiedene Flugzeuge feststellen, die offensichtlich Übungsanflüge nach Instrumentenflugregeln in Bremen durchgeführt haben. Es handelte sich um zwei einmotorige Propellerflugzeuge und eine zweimotorige Piper PA30. Die Flughöhe in der Warteschleife betrug jeweils 4000 Fuß (ca. 1200 m).

Delmenhorst

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
05.12.2021

22:57

Registriernummer der Meldung
1264915

Beschreibung der Meldung
Hallo, lt. Ihre Aussage : Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Dann hält euch an die Uhrzeit!
Jedes mal verspätung. Heute landung/ Bremen 22:57 Uhr.


Meldung wurde eingetragen am
05.12.2021

Antwort
Die Aussage "Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr" bedeutet, dass nach 22:30 Uhr kein generelles Nachtflugverbot besteht, sondern nach den Vorgaben der bestandskräftigen Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen während der Flugbeschränkungszeiten von 22:31 Uhr bis 05:59 Uhr maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht sowie Flüge mit von der Landesluftfahrtbehörde erteilten Ausnahmeerlaubnissen und Ambulanz- und Ausweichflüge erfolgen dürfen.
Zur Landung des Airbus A319 der Lufthansa am 05.12.2021 um 22:57 Uhr wurde die Genehmigungsbehörde kontaktiert.
Am 05.12.2021 um 22:57 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer 2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 23:00 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird. Im vergangenen Jahr erfolgten am Bremer Flughafen insgesamt 132 Home-Carrier-Landungen und im Jahr 2019 insgesamt 238 Home Carrier Landungen.



Stuhr

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
28.11.2021

3:35

Registriernummer der Meldung
1041667

Beschreibung der Meldung
Fluglärm durch landende (?) Maschine um 03:35 nachts

Meldung wurde eingetragen am
28.11.2021

Antwort
Am 28.11.2021 handelte es sich um 03:34 Uhr um einen Ambulanzflug. Der Dornier Fairchild 328 - 300 Jet startete in Richtung Westen und flog vor dem Stadtteil Huchting eine Südkurve mit dem Flugziel Nürnberg.

Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
26.11.2021

23:57

Registriernummer der Meldung
1041664

Beschreibung der Meldung
Warum startet 3 Minuten vor Mitternacht eine Passagiermaschine und stört die
Nachtruhe der Anwohner?

Meldung wurde eingetragen am
27.11.2021

Antwort
Der Grund für den verspäteten Abflug der Boeing 737-800 von Ryanair in Richtung Osten wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Nachfolgend erhalten Sie die Mitteilung der Genehmigungsbehörde.
Am 26.11.2021 um 23:56 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 9057, welcher das ursprüngliche planmäßige Flugziel Alicante hatte.
Planmäßiger Startzeitpunkt wäre um 20:10 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil der Flugplan (aufgrund von Problemen am ursprünglichen Zielflughafen Alicante) hin zu dem neuen Zielflughafen Valencia abgeändert werden musste und einige Passagiere vor dem Start wieder aussteigen wollten.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
26.11.2021

23.57

Registriernummer der Meldung
1041663

Beschreibung der Meldung
Beschwerde über die Unverschämtheit eines Starts kurz vor Mitternacht.
Die durch die Home Carrier Regelung zugelassenen Landungen von derzeit zwei innerdeutschen Flüge - genehmigungsfrei - bis Mitternacht! sind schon eine Zumutung.
Fakt ist - Nächtlicher Fluglärm macht krank!
MfG

Meldung wurde eingetragen am
27.11.2021

Antwort
Der Grund für den verspäteten Abflug der Boeing 737-800 von Ryanair in Richtung Osten wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Nachfolgend erhalten Sie die Mitteilung der Genehmigungsbehörde.
Am 26.11.2021 um 23:56 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 9057, welcher das ursprüngliche planmäßige Flugziel Alicante hatte.
Planmäßiger Startzeitpunkt wäre um 20:10 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil der Flugplan (aufgrund von Problemen am ursprünglichen Zielflughafen Alicante) hin zu dem neuen Zielflughafen Valencia abgeändert werden musste und einige Passagiere vor dem Start wieder aussteigen wollten.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
26.11.2021

24.00 Uhr

Registriernummer der Meldung
1041662

Beschreibung der Meldung
Start von FR 9057 um 23.56 Uhr Kennzeichen EL-EXD vom Typ 737-8AS Boing
Die Maschine ist ausgewiesen Bremen- Vaklencia planmäßiger Start 20.10 Uhr
Die Maschine machte so viel Lärm, dass die Nachtruhe massiv davon beinflusst wurde.

Meldung wurde eingetragen am
27.11.2021

Antwort
Der Grund für den verspäteten Abflug der Boeing 737-800 von Ryanair in Richtung Osten wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Nachfolgend erhalten Sie die Mitteilung der Genehmigungsbehörde.
Am 26.11.2021 um 23:56 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 9057, welcher das ursprüngliche planmäßige Flugziel Alicante hatte.
Planmäßiger Startzeitpunkt wäre um 20:10 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil der Flugplan (aufgrund von Problemen am ursprünglichen Zielflughafen Alicante) hin zu dem neuen Zielflughafen Valencia abgeändert werden musste und einige Passagiere vor dem Start wieder aussteigen wollten.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874




Stuhr

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
21.11.2021

03.32

Registriernummer der Meldung
1041623

Beschreibung der Meldung
Fluglärm

Meldung wurde eingetragen am
21.11.2021

Antwort
Am 21.11.2021 landete um 03:45 Uhr ein Ambulanzflug am Bremer Flughafen. Das Luftfahrzeug startete dann wieder um 06:05 Uhr.



Vahr

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
12.11.2021

11:00

Registriernummer der Meldung
1041462

Beschreibung der Meldung
Hallo,
seit einigen Monaten hören wir hier in Nähe/Höhe Galopprennbahn nun sehr viel Fluglärm.
Kann es sein, dass hier eine Menge Flugrouten geändert wurden, die nun neuerdings über unser Wohngebiet führen?
Hier sind nun direkt ab 6:30 Uhr bis nach 22 Uhr wirklich sehr viele Flugzeuge zu hören.
Etwaige Infos konnte ich auf dieser Seite hier jedenfalls nicht finden.
Danke und Gruß


Meldung wurde eingetragen am
12.11.2021

Antwort
Nach Überprüfung der Deutschen Flugsicherung GmbH handelte es sich am 12. November 2021 zur angegebenen Uhrzeit um einen Überflug eines Airbus A319 in 5.000 Fuß im Rahmen des Open-Skies-Abkommen. Der Flug stand nicht im Zusammenhang mit einem An- oder Abflug am Bremer Flughafen.
Im Bereich der Galopprennbahn lässt sich keine Häufung von Überflügen feststellen. Nach der Anpassung der Luftraumstruktur im März diesen Jahres kann es hier jedoch gelegentlich (ca. 1 mal am Tag) zu Überflügen in Höhen zwischen 2.000 und 3.000 m kommen. Dabei handelt es sich um Anflüge nach Bremen, die von Süden kommend in einen nördlichen Gegenanflug geleitet werden, um Flughöhe abzubauen.


Obervieland

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
06.11.2021

10:54

Registriernummer der Meldung
1041400

Beschreibung der Meldung
Unerträglicher Lärm beim Abbrechen des Landeanfluges und durchstarten der Triebwerke

Meldung wurde eingetragen am
06.11.2021

Antwort
Am Samstag, den 6. November 2021 handelte es sich zur angegebenen Uhrzeit um den Anflug auf die Landebahn 27 eines Airbus A321. Nach dem Überflug erfolgte eine südliche Platzrunde mit anschließender Landung um 11:05 Uhr.
Der Grund für das Fehlanflugverfahren wurde bei der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) angefragt.
Nach Mitteilung der DFS gab es einen Einsatzflug des Rettungshubschraubers. Deshalb musste das Luftfahrzeug durchstarten.
Zur Überwachung der Fluggeräusche von an- und abfliegenden Luftfahrzeugen betreibt die Flughafen Bremen GmbH eine Fluglärm-Überwachungsanlage mit insgesamt neun fest installierten Messstationen in der Umgebung des Bremer Flughafens. Im östlichen Bereich des Flughafengeländes befinden sich die drei Messstellen 1, 2 und 4. Nachfolgend erhalten Sie die mit den beiden Anflügen des Aibus A321 verbundenen maximalen Schalldruckpegel in dB(A) an den genannten drei Messstellen der Fluglärm-Überwachungsanlage.

Fehlanflugverfahren A321 (aufgrund eines Rettungshubschrauber-Einsatzfluges):
MS 4: 86,5 (Werder Karree)
MS 2: 78,0 (Friedhof Huckelriede)
MS 1: 76,9 (Karl-Grunert-Straße)

Landeanflug A321 um 11:05 Uhr:
MS 4: 81,9 (Werder Karree)
MS 2: 71,9 (Friedhof Huckelriede)
MS 1: 67,6 (Karl-Grunert-Straße)




Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
22.10.2021

23:08

Registriernummer der Meldung
1041308

Beschreibung der Meldung
Wieder Ruhestörung durch Landung nach 23:00
Warum diesmal?
M.f.G.

Meldung wurde eingetragen am
25.10.2021

Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 22.10.2021 um 23:08 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung sind maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht zulässig. Demnach beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.

Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
18.10.2021

22:58

Registriernummer der Meldung
1041290

Beschreibung der Meldung
Störung der Nachtruhe durch Start einer Verkehrsmaschine.
Warum erfolgt ein Start zu solcher Zeit?

Meldung wurde eingetragen am
18.10.2021

Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 18.10.2021 um 22:56 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 3671 nach Porto.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 21:55 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es auf einem vorangegangen Flug des Luftfahrzeuges zu Problemen beim Abflugflughafen (Mobilfunknetzausfall in Porto) gekommen war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874



Obervieland

Verlegung einer Flugroute
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Zeitpunkt der Störung
03.10.2021

15:00

Registriernummer der Meldung
1041283

Beschreibung der Meldung
Guten Tag, ich habe den Eindruck, dass in den vergangenen 12-16 Monaten die Einflugschneise der Kleinflugzeuge über Obervieland deutlich verlagert wurde: weg von dem bisherigen Luftweg (über Friedhof Huckelriede) nach Osten hin über das Altbaugebiet "Dichterviertel". Können Sie diese Beobachtung bestätigen, und wenn ja, welchen Grund gibt es hierfür?
Anmerkung: Beim genannten Datum der Beobachtung bin ich mir unsicher, ob es korrekt ist. Es handelt sich aber nicht nur um eine Beobachtung, sondern ist im gesamten Jahr auffällig gewesen.
Mit freundlichen Grüßen


Meldung wurde eingetragen am
18.10.2021

Antwort
Bezüglich Ihrer Beobachtung wurde die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) gebeten, die Flüge von Kleinflugzeugen in diesem Bereich zu überprüfen.
Das Untersuchungsergebnis der DFS hat ergeben, dass die Abflugverfahren für Kleinflugzeuge nach Sichtflugregeln am Flughafen Bremen für die Abflüge in Richtung Osten unverändert sind.
Die genannten Abflüge wurden stichprobenartig im von Ihnen angegebenen Zeitraum überprüft. Es gab keine feststellbaren Veränderungen in der tatsächliche Flugführung.


Huchting

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
17.10.2021

0.00 uhr

Registriernummer der Meldung
1041281

Beschreibung der Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mich schon mehrmals an Sie gewannt, leider passiert Reim gar nichts!!!!!!
Und letzte Nacht Punkt 00.00 Uhr schon wieder ein nerviges Flugzeug!!!
Dass ist eine bodenlose Frechheit!!!!!!!

Meldung wurde eingetragen am
17.10.2021

Antwort
Bezüglich des Nachtfluges während der Nachtflugbeschränkungszeit wurde die zuständige Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angeschrieben.
Am 17.10.2021 um 00:01 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR 3281 von Fuerteventura.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre am 16.10.2021 um 22:55 Uhr gewesen.
Eine behördliche Ausnahmeerlaubnis für die verspätete Landung wurde erteilt, weil es
bei einem zeitlich davor liegenden Abfluges des Luftfahrzeugs vom Verkehrsflughafen Bremen aus technische Probleme gegeben hatte.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Gemäß der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen gibt es in Bremen kein Nachtflugverbot, sondern eine Flugbeschränkungszeit von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Über die zeitliche Entwicklung der Nachtflugbewegungen sowie der Verspätungsgründe ist unsere Dienststelle mit der Genehmigungsbehörde im Gespräch. Unsere Dienststelle besitzt jedoch keine Vollzugsaufgaben, sondern übernimmt diesbezüglich eine vermittelnde Tätigkeit.

Osterholz

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
11.10.2021

23:03

Registriernummer der Meldung
1041163

Beschreibung der Meldung
Können Sie mir bitte erklären, weshalb um 23:03 Uhr trotz Nachtflugverbotes gelandet werden darf?

Meldung wurde eingetragen am
12.10.2021

Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 11.10.2021 um 23:03 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung sind maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht zulässig. Demnach beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.

Osterholz

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
10.10.2021

23:03

Registriernummer der Meldung
1041162

Beschreibung der Meldung
Können Sie mir bitte erklären, weshalb um 23:03 Uhr trotz Nachtflugverbotes gelandet werden darf?

Meldung wurde eingetragen am
12.10.2021

Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.10.2021 um 23:07 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:40 Uhr gewesen.
Für die Landung war keine Ausnahmeerlaubnis erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landungen handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Ein Nachtflugverbot gibt es nicht. Nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.

Osterholz

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
10.10.2021

22:51

Registriernummer der Meldung
1041161

Beschreibung der Meldung
Können Sie mir bitte erklären, weshalb um 22:51 Uhr trotz Nachtflugverbotes gelandet werden darf?

Meldung wurde eingetragen am
12.10.2021

Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.10.2021 um 22:55 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4489 von Heraklion (Kreta).
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Für die Landung war keine Ausnahmeerlaubnis erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landungen handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Ein Nachtflugverbot gibt es nicht. Nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.

Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
10.10.2021

23:05

Registriernummer der Meldung
1041132

Beschreibung der Meldung
Störung der Nachtruhe durch Landung!
Warum Landung nach 23:00?

Meldung wurde eingetragen am
11.10.2021

Antwort
Der Grund für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.10.2021 um 23:07 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:40 Uhr gewesen.
Für die Landung war keine Ausnahmeerlaubnis erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landungen handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
26.09.2021

22:59

Registriernummer der Meldung
1040999

Beschreibung der Meldung
Störung der Nachtruhe durch Landung!
Was war der Grund?

Meldung wurde eingetragen am
01.10.2021

Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 26.09.2021 erfolgten zwei Home-Carrier-Landungen.
Um 22:57 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 2200 von München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 23:00 Uhr gewesen.
Um 23:00 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen.
Für die beiden Home-Carrier-Landungen waren keine Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde erforderlich. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.


Obervieland

Kleinflieger
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
23.09.2021

10.08 Uhr

Registriernummer der Meldung
1040901

Beschreibung der Meldung
Wiederholt fliegt ein Kleinflugzeug sehr tief und kamikazemäßig über unser Haus hinweg. Man bekommt direkt Angst, dass es jeden Moment ins Dach kracht. Muss man solche Flugübungen oder was auch immer das sein soll unbedingt über so dicht besiedelten Wohngebieten machen?

Meldung wurde eingetragen am
23.09.2021

Antwort
Am 23.09.2021 handelte es sich zur angegebenen Uhrzeit um einen Schulungsflug des ansässigen Luftfahrtunternehmens Atlas Air Service AG.
Es wurden zwei südliche Platzrunden geflogen.
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wurde um Überprüfung der Flughöhe über Ihrem Wohngebiet gebeten. Das Untersuchungsergebnis der DFS hat ergeben, dass sich das Luftfahrzeug während der beiden Überflüge jeweils in einer Flughöhe von ca. 1000 Fuß über Ihrem Wohnbereich befand.


Huchting

allgemeiner Fluglärm
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
20.09.2021

16:35 Uhr tiefe Landung BELUGA XL

Registriernummer der Meldung
1040885

Beschreibung der Meldung
Flugbetrieb über Wohngebieten erzeugt nicht nur Fluglärm sondern senkt die Wohn- und Lebensqualität die mit steigender Flugzeuggröße bis zur ständigen Lebensgefahr durch die nicht zu beeinflußende Entstehung von Wirbelschleppen bei jeder Landung, was möglichst verschwiegen wird. Die tiefe Landung aus Westen heute um 16:35 Uhr mit einer bedrohlichen Flughöhe von deutlich unter 200 m (wir haben reichlich Vergleiche) bedeutet für die Anwohner Lebensgefahr, denn hat der Wirbel die Dachpfannen erst angehoben ist an Flucht nicht mehr zu denken, die Pfannen fliegen weit und jede wiegt 5 kg, das wars dann!
Da helfen keine schönen Worte wie im Airport Nachbarschaftsbericht erzählt wird, der Flughafen Bremen und seine Verantwortlichen irren wenn sie meinen, man kommt durch gezielte Maßnahmen (z.B. aktiver und passiver Schallschutz) seiner Verantwortung nach, die Anwohner durch die von Flugzeugen verursachten Belastungen und Gefahren bestmöglich zu schützen. Dabei arbeitet der Flughafen eng mit der Fluglärmschutzbeauftragten des Landes Bremen, der Deutschen Flugsicherung GmbH, den Luftverkehrsgesellschaften und deren Cockpit Crews zusammen. Auch in der Fluglärmkommission (FLK) ist der Bremen Airport vertreten. Dementsprechend offen ist der Flughafen für die Interessen, der in der FLK vertretenden Mitglieder. Dazu zählen unter anderem die Vertreter aus den Bremer Stadtteilen Huchting, Hemelingen, Obervieland und der Neustadt sowie den niedersächsischen Gemeinden Stuhr und Weyhe.
Wirbelschleppen sind ein nicht zu beeinflußendes Naturereignis, einzige wirkliche Hilfe, kein Flugbetrieb über Wohngebieten!
Ermitteln Sie die wirkliche Flughöhe und gibt es ernst zu nehmende Bemühungen seiner Verantwortung nachzukommen und hier keinen Flugverkehr zu genehmigen?

Meldung wurde eingetragen am
21.09.2021

Antwort
Am Verkehrsflughafen in Bremen landete am 20. September 2021 um 16:36 Uhr das Transportflugzeug Airbus Beluga XL (A330-743L). Mit dem Anflug 09 war um 16:35 Uhr an der Messstelle 9 (Hengeloer Straße in Huchting) der Fluglärmmessanlage ein maximaler Schalldruckpegel von 85, 2 dB(A) verbunden.
Das Untersuchungsergebnis der Deutschen Flugsicherung GmbH hat ergeben, dass sich der Beluga XL in einer Flughöhe von ca. 800 Fuß befand. Dies ist an dieser Stelle eine übliche Flughöhe für Anflüge auf die Landebahn 09.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Wirbelschleppen und zum Gutachten für ein Wirbelschleppenschutzgebiet an die zuständige Landesluftfahrtbehörde.



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