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Fluglärmbeschwerdensuche




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Obervieland

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

09.07.2021

23.14

Registriernummer der Meldung

1039021

Beschreibung der Meldung

Beschwerde über eine Nachtruhestörung. Wiederholt landet nun ein Kurzstreckenflug der LH verspätet in der Nachtruhezeit. Welche Maßnahmen erfolgen vom Betreiber des Flughafens um diese Belästigungen abzustellen? Permanent positiv erteilte Ausnahmegenehmigungen für Nachtflüge sind kein geeignetes Mittel um Anwohner einen nächtlichen Lärmschutz zu vermitteln. MfG

Meldung wurde eingetragen am

10.07.2021

Antwort

Der Grund für die Landung um 23:12 Uhr des Fluges LH 360 der Lufthansa aus Frankfurt wurde bei der Bremer Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 aus Frankfurt wäre um 22:25 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil mangels Personal am Frankfurter Flughafen das Luftfahrtzeug dort nicht planmäßig starten konnte. Aufgrund des verspäteten Abflugs verzögerte sich auch die Landung in Bremen.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874



Hemelingen

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

09.07.2021

23:11

Registriernummer der Meldung

1039020

Beschreibung der Meldung

Beschwerde über Fluglärm in der Nacht.
Wer ist für diesen Lärm in der Nacht verantwortlich zu machen?

Meldung wurde eingetragen am

10.07.2021

Antwort

Der Grund für die Landung um 23:12 Uhr des Fluges LH 360 der Lufthansa aus Frankfurt wurde bei der Bremer Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 aus Frankfurt wäre um 22:25 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil mangels Personal am Frankfurter Flughafen das Luftfahrtzeug dort nicht planmäßig starten konnte. Aufgrund des verspäteten Abflugs verzögerte sich auch die Landung in Bremen.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

04.07.2021

22.45 - 23.45

Registriernummer der Meldung

1038996

Beschreibung der Meldung

Nachtruhestörung durch Lärmbelästigung. In Zeiten der noch eingeschränkten Flugverkehre kann man davon ausgehen, daß hierfür 16 Stunden / Tag ausreichen. Nicht so in Bremen. Leichtfertig hebt die zuständige Behörde zum Nachteil der Anwohner die Nachtflugbeschränkung auf und genehmigt die Lärmbelästigung durch eine Landung um 22.45, eine Landung eines Kurzstreckenfluges aus HAMBURG um 23.15 sowie einen Start kurz vor Mitternacht. Soll das so weitergehen?? MfG

Meldung wurde eingetragen am

05.07.2021

Antwort

Die Gründe für die Nachtflüge am 4. Juli 2021 während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurden bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Über Obervieland erfolgt am 4. Juli die folgenden drei Flüge (zwei Landungen 27 sowie ein Start 09).
1) Um 22:40 Uhr landete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 6586 von Mallorca. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 20:20 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters eine Landung zur geplanten Zeit nicht möglich war.
2) Um 23:10 Uhr landete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 7601 von Vilnius. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 20:45 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters eine Landung zur geplanten Zeit nicht möglich war.
3) Um 23:48 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 7602 nach Vilnius. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 21:10 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Stuhr

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

04.07.2021

23.10

Registriernummer der Meldung

1038995

Beschreibung der Meldung

Ryanair Abflug 40 Min nach 22.30 Uhr,
im Tiefflug
ausserdem mit deutlicher Flugrouten- Abweichung in Richtung Westen.


Meldung wurde eingetragen am

05.07.2021

Antwort

Der Grund für den verspäteten Abflug der Boeing 737-800 von Ryanair mit der Flugnummer FR 6587 nach Mallorca während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 04.07.2021 um 23:12 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 6587. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:45 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Die Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung der Flughöhe sowie des Flugverlaufs gebeten. Der Flug FR 6587 hat die Standardisierte Abflugstrecke für Instrumentenflüge (SID) sehr exakt eingehalten. Die Flughöhe im östlichen Bereich von Ihrem Wohngebiet betrug etwas mehr als 2.000 Fuß und lag damit im Vergleich zu anderen Abflügen im üblichen Bereich. Es gab keine Auffälligkeiten.

Obervieland

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

04.07.2021

23:50

Registriernummer der Meldung

1038994

Beschreibung der Meldung

Start zu später Stunde mit nächtlicher Ruhestörung. Vermutlich Ryanair

Meldung wurde eingetragen am

04.07.2021

Antwort

Der Grund für den verspäteten Start der Boeing 737-800 von Ryanair mit der Flugnummer 7602 nach Vilnius während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 04.07.2021 um 23:48 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 7602. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 21:10 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

03.07.2021

22.45

Registriernummer der Meldung

1038993

Beschreibung der Meldung

Kaum hat der Luftverkehr leicht zugenommen, mutet man den Anwohnern wieder Lärmbelästigungen in der Nachtruhezeit zu. Speziell bei Kurzstreckenflüge sollte es doch möglich sein, Verspätungen zu vermeiden. Genau wie am Vortag handelte es sich um eine LH Maschine. Was wird getan, um diese Belästigung zu vermeiden? Was war der Grund für die Verspätung? MfG

Meldung wurde eingetragen am

04.07.2021

Antwort

Der Grund für die verspätete Landung der Embraer der Lufthansa CityLine aus Frankfurt während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 03.07.2021 um 22:46 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:25 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es aufgrund von Personalmangel am Flughafen Frankfurt erst zu einem verspäteten Abflug kam, weshalb sich auch die Landung in Bremen verzögerte.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

02.07.2021

22.44

Registriernummer der Meldung

1038992

Beschreibung der Meldung

Kaum hat der Luftverkehr wieder zugenommen, mutet man uns Anwohnern wieder Lärmbelästigungen in der Nachtruhezeit zu. Es handelte sich offenbar um einen Kurzstreckenflug der LH. Speziell bei Kurzstreckenflüge sollte es doch möglich sein Verspätungen zu vermeiden. Was ist der Grund für diese Verspätung? MfG

Meldung wurde eingetragen am

04.07.2021

Antwort

Der Grund für die verspätete Landung der Embraer der Lufthansa CityLine aus Frankfurt während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 02.07.2021 um 22:42 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:25 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es aufgrund von Umlaufschwierigkeiten zu einer Verzögerung des Abflugs in Frankfurt kam.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874



Weyhe

Abweichung eines Flugverfahrens

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

04.07.2021

18:04

Registriernummer der Meldung

1038991

Beschreibung der Meldung

Flugzeug nimmt nicht die Weserroute, sondern fliegt quer über Dreye.

Meldung wurde eingetragen am

04.07.2021

Antwort

Die Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung des Fluges gebeten.
Am 4. Juli startete um 18:02 Uhr eine Embraer der Lufthansa nach Frankfurt. Der Flug LH 357 ist wetterbedingt (zur Umfliegung von Gewitterwolken) frühzeitig von der Standardisierte Abflugstrecke für Instrumentenflüge (SID) abgewichen. Die SID der Weser-Nienburg-Route führt über das Autobahnkreuz der BAB 1 in Hemelingen. Das Luftfahrzeug ist aus dem genannten Grund über das Wesertal und Dreye geflogen.


Obervieland

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

28.06.2021

22.49 Uhr

Registriernummer der Meldung

1038969

Beschreibung der Meldung

Die Maschine nach Pristina startete um 22.49 Uhr. Welches war der wichtige Grund für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung?

Meldung wurde eingetragen am

30.06.2021

Antwort

Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 28. Juni um 22:49 Uhr startete der Flug der Fluggesellschaft Trade Air mit der Flugnummer C3 6970 nach Pristina.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 22:00 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es einen Tierschlag beim vorangegangen Flug gab, so dass das Flugzeug verspätet in Bremen landete und dadurch später wieder abgeflogen ist.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874



Obervieland

sonstiges/Umkehrschub

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

28.06.2021

21.56 Uhr

Registriernummer der Meldung

1038968

Beschreibung der Meldung

Um 21.56 Uhr landete eine Maschine aus Pristina. Bei der Landung wurde trotz bestem Wetter der Umkehrschub eingesetzt. Bitte nehmen Sie Kontakt zu dieser Fluggesellschaft auf, um auf den restriktiven Einsatz hinzuweisen.

Meldung wurde eingetragen am

30.06.2021

Antwort

Die Fluggesellschaft wurde zum Einsatz von erhöhtem Umkehrschub angeschrieben. Gemäß Ziffer F. der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen darf bei Landungen Schubumkehr nur in dem aus Sicherheitsgründen unvermeidbarem Umfang angewendet werden.
Nachfolgend werden Ihnen die erteilten Informationen von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt. "Der Wind am Flughafen war umlaufend während unseres Sinkfluges und Anfluges und die Landerichtung wurde während unserer Anflugvorbereitungen einige Male geändert. In Anbetracht dieser Tatsachen entschlossen wir uns im Rahmen unseres Threat and Error Managements nach dem Aufsetzen kurz Schubumkehr anzuwählen, um ein mögliches langes Ausschweben und Rückenwind auszugleichen. Abgesehen von offensichtlichen Sicherheitsgründen mussten wir auch an die Bremstemperaturen denken, da wir an diesem Tag (wegen schlechter Wetterbedingungen über Deutschland) sehr viel Verspätung hatten. Da Bremen den Flughafen wegen der Nachtflugbeschränkungen bald schließen musste, waren wir angewiesen worden, das Flugzeug so schnell wie möglich wieder abflugbereit zu machen. Es wird stets auf Lärmschutzregeln geachtet. Die Sicherheit steht jedoch an erster Stelle."



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