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Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
12.07.2020

10:51

Registriernummer der Meldung
343667

Beschreibung der Meldung
Hallo,
ich hoffe an der richtigen Adresse zu sein und das Sie auch etwas gegen den Fluglärm unternehmen können.
Die Firma (in der Originalmeldung benannt) fliegt besonders an Wochenenden und Feiertage mit der Pilatur Porter D-FFBZ unentwegt über Ganderkesee, Delmenhorst, Hude usw. Es handelt sich um bewohntes Gebiet und bedeutet eine extreme Ruhestörung, denn leider ist die Maschine über viele Kilometer hinweg zu hören. Über Flightradar kann man die Flugroute sehen, der Pilot dreht seine Runden ständig über dem gleichen Gebiet. Es werden tausende Menschen mit dem Fluglärm genötigt, weil ein Mensch damit sein Geld verdient.
Bitte nehmen Sie mit der Firma Kontakt auf und weisen auf den unerträglichen Lärm der Maschine hin. Es ist nicht erklärbar, warum die Menschen am Boden sich damit abfinden sollen.
Sei es dem Piloten erlaubt, weil er sich an geltende Gesetze hält bitte ich Sie trotzdem ihn an seinen gesunden Menschenverstand zu appelieren und nicht erst tätig zu werden, wenn ihm Ordnungswidrigkeiten etc. nachgewiesen werden können.

Meldung wurde eingetragen am
12.07.2020

Antwort
Ihre Fluglärmbeschwerde zum Absetzflugzeug Pilatus Porter PC-6 in Ganderkesee und den Flügen über Ganderkesee, Delmenhorst und Hude betrifft nicht unseren Zuständigkeitsbereich, den Bremer Flughafen.
Der Inhalt Ihrer Beschwerde wurde zuständigkeitshalber an die betreffende Stelle zur Bearbeitung weitergeleitet.
Nachfolgend erhalten Sie eine Stellungnahme des Geschäftsführers der Firma, welche Eigentümerin des Luftfahrzeuges als auch einer der Absetzpiloten ist.
"Wir sind ständig bemüht, dicht bewohnte Gebiete zu meiden. Besonders in niedriger Höhe werden dicht bewohnte Gebiete nicht überfolgen. Nur in großen Höhen (oberhalb von 2000 bis 3000 m, also weit über der Anflughöhe von Verkehrsflugzeugen auf Bremen) kann es vorkommen, dass Orte wie Hude, Ganderkesee oder Delmenhorst überflogen werden. Dabei verstärkt die große Flughöhe den optischen Eindruck, eines Beobachters am Boden direkt überflogen zu werden, auch wenn der eigentliche Flugweg vom Standort des Beobachters ein ganzes Stück entfernt ist.
Die Lärmbelästigung am Boden ausgehend von Luftfahrzeugen, die sich in großen Flughöhen bewegen, ist sehr gering. Hinzu kommt, dass die Absetzmaschine D-FFBZ mit erhöhtem Schallschutz ausgestattet ist, d.h. im Vergleich zu anderen Luftfahrzeugen relativ leise ist.
Trotzdem ist es uns ein Anliegen, die Streckenführung zu optimieren, um möglichst wenige Anwohner zu beeinträchtigen. Dafür sind jedoch präzise Hinweise erforderlich, welche genauen Standorte, zu welchen Uhrzeiten, an welchem Datum überflogen wurden, damit wir konkrete Maßnahmen einleiten und unsere Piloten ansprechen können.
Eine allgemeine Verurteilung des Luftsports und die Annahme, dass davon nur ein Mensch profitieren würde, ist in diesem Zusammenhang nicht sehr hilfreich. Immerhin sind am Flugplatz Ganderkesee fast 100 Menschen beschäftigt und der Platz ist als Ausflugsort bei vielen Mitbürger sehr beliebt."

Im Bedarfsfall können Sie sich zuständigkeitshalber mit präzisen Daten, wie in der Stellungnahme beschrieben, an den Flugplatz Ganderkesee wenden.



Obervieland

Abweichung eines Flugverfahrens
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Zeitpunkt der Störung
20.06.2020

22.04 Uhr

Registriernummer der Meldung
343463

Beschreibung der Meldung
Zur angegebenen Zeit kamen aus östlicher Richtung 5 Sportflugzeuge hintereinander und nebeneinander in niedriger Höhe wie zum Landeanflug, sie starteten dann jedoch durch und flogen weiter Richtung Westen. Dabei flogen sie die Flugroute in südlicher Richtung grenzüberschreitend und alle 5 ohne ausreichenden Abstand. Das Ganze wirkte in den Wohngebieten Wolfskuhle und Huckelriede mehr als bedrohlich. Was ist der Hintergrund für dies Aktion? Ist beabsichtigt, die Piloten anzusprechen oder mehr?

Meldung wurde eingetragen am
28.06.2020

Antwort
Am Samstag, den 20.05.2020 handelte es sich um einen Formationsflug von fünf Luftfahrzeugen vom Flugplatz Ganderkesee kommend.
Die Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung der Anflüge gebeten.
Für Formationsflüge gelten grundsätzlich dieselben Regeln, wie für die anderen Flüge. Eine Formation wird vom Lotsen als ein Flugzeug betrachtet. Der Lotse erteilt die Anweisungen an den Formationsführer, der für die Umsetzung verantwortlich ist. Es gibt keine Mindestabstände für eine Formation.
Der ungewohnte Anblick des gleichzeitigen Anfluges von fünf Kleinflugzeugen wirkt verständlicherweise belästigend. Ein derartiger Anflug kommt selten vor und kann als Sonderfall bezeichnet werden. Zu den registrierten Fluglärmereignissen kann gesagt werden, dass der Überflug der Cessna 150 in Richtung Westen an der Messstelle 7 (Roland Center in Huchting) der Fluglärm-Überwachungsanlage einen maximalen Schalldruckpegel von 73,9 dB(A) verursacht hat.


Obervieland

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
21.06.2020

9.00 bis 12.00

Registriernummer der Meldung
343209

Beschreibung der Meldung
Es haben sich schon oft Anwohner des Flughafens über die Hobbyflieger beschwert. Es ist einfach unglaublich, dass heute schon über 3 Stunden Kleinflieger - oder ist es nur einer - immer wieder über unsere Häuser fliegen, das teilweise im Minutentakt. Hobbypiloten sollten genau wissen, dass hier Menschen wohnen und sich weniger bebautes Terrain aussuchen.
Ich kann mit der Aussage, dass alles erlaubt sei, nichts anfangen. Damit hören die Belästigungen nicht auf. An wen oder welche Stelle können sich Bürger wenden, damit diesen Hobbyfliegern klar gemacht wird, dass sie speziell sonntags unverschämt nerven?

Meldung wurde eingetragen am
21.06.2020

Antwort
Am Sonntag, den 21.06.2020 erfolgte am Vormittag ein Fotoflug, mit dem fünf Überflüge über den Bremer Flughafen verbunden waren. Zudem gab es noch weitere Flüge von Kleinflugzeugen. Die Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung der Flugverläufe und Flughöhen über Ihrem Wohnbereich in Obervieland gebeten.
Das Untersuchungsergebnis der Deutschen Flugsicherung hat ergeben, dass es sich um eine Schrägbildbefliegung von Bremen in etwa 3800 Fuß handelte. Anhand dieser Aufnahmen entstehen 3D-Aufnahmen. Von den verkehrsärmeren Zeiten, wie wir sie derzeit aufgrund der Corona-Pandemie haben, profitieren die Fotofluggesellschaften, die nun viele ihrer Aufträge bearbeiten können.


Oberneuland

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
21.06.2020

O9.00

Registriernummer der Meldung
343208

Beschreibung der Meldung
Dauernd Flugzeuglärm am Sonntagmorgen!

Meldung wurde eingetragen am
21.06.2020

Antwort
Am Sonntag, den 21.06.2020 erfolgte am Vormittag ein Fotoflug, mit dem fünf Überflüge über den Bremer Flughafen verbunden waren. Zudem gab es noch weitere Flüge von Kleinflugzeugen. Die Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung der Flugverläufe und Flughöhen über Ihrem Wohnbereich in Oberneuland gebeten.
Das Untersuchungsergebnis der Deutschen Flugsicherung hat ergeben, dass es sich um eine Schrägbildbefliegung von Bremen in etwa 3800 Fuß handelte. Anhand dieser Aufnahmen entstehen 3D-Aufnahmen. Von den verkehrsärmeren Zeiten, wie wir sie derzeit aufgrund der Corona-Pandemie haben, profitieren die Fotofluggesellschaften, die nun viele ihrer Aufträge bearbeiten können.


Huchting

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
29.05., 02. und 03. Juni 2020

Registriernummer der Meldung
323603

Beschreibung der Meldung
Planmäßig kommen wohl nur nachmittags zwei Maschinen (Wien und München), aber was müssen diverse andere hier Lärm verbreiten? Zuerst lärmt die Flugschule Freitag den ganzen Tag bis der letzte aus Süden in Kamikazeart um 19:45 Uhr aus Süden in Schräglage wie üblich direkt bei uns zur Landung eindreht! Ein schöner Tag auch für die 4-motorige alte Propellermaschine, ein U-Boot-Jäger der Marine 61 (Standort Wilhelmshaven) die hier drei Platzrunden hinlegt. Die zweite Runde um 12:56 Uhr (siehe Foto) und die dritte Runde um 13:11 Uhr. Das regt auf, der ganze Tag ist versaut und das führt zur Beschwerde! Hubschrauber besuchen uns auch z.B. um 15:09 Uhr.

Den letzten Ausschlag hat uns aber der Landeanflug am Dienstag, 02.06.20 um 15:03 Uhr des BELUGA XL im deutlichen Tiefflug unter 200 Meter gegeben! Nur weil die Wetterlage zur Auslösung einer Wirbelschleppe ungünstig war hatten wir Glück und die Dachpfannen blieben oben! Unser wohnen hier ist lebensgefährlich geworden! Die Folge des Senatsbeschlusses von 1973 den Flugplatz hier zu bauen!

Mittwoch, 03.06.20 kurvte ein grüner großer Militärflieger um 14:24 Uhr hier rum! Aus welchem Grund? Um 14:45 Uhr landete WIZZ und um 14:49 Uhr überflog uns die Schule u.s.w. So sind unsere Tage und so sieht es hier im Wohngebiet (hier leben Menschen) mit der Lebensqualität aus!


Meldung wurde eingetragen am
05.06.2020

Antwort
Durch mehrere Bescheide wurde die Flughafen Bremen GmbH aufgrund der COVID 19-Pandemie von der Betriebspflicht des Verkehrsflughafens Bremen befreit. Es sind jedoch z.B. geplante Ab- und Anflüge von beheimateten Luftfahrtunternehmen (z.B. Lufthansa Aviation Training GmbH) und Luftfahrtindustrie sicherzustellen und Starts und Landungen von Flügen im öffentlichen Interesse zu gewährleisten. Auch weiterhin ist mit eingeschränktem Flugbetrieb der Fluggesellschaften zu rechnen.
Am 29.05.2020 fanden Flugbewegungen von zwei Ausbildungsflugzeugen der Lufthansa Aviation Training GmbH statt. Die Anflüge 09 der beiden Luftfahrzeuge (Cessna Citation) verursachten an der Messstelle 9 (Hengeloer Straße in Huchting) der Fluglärmmessanlage insgesamt 12 korrelierte Fluglärmereignisse mit maximalen Schalldruckpegeln von 70,7 bis 77,0 dB(A).
Um 11:27 und 11:41 Uhr verursachten Anflüge eines Airbus A319-133 der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung zwei maximale Schalldruckpegel von 78,7 und 80,4 dB(A) an der Messstelle 9.
Die Anflüge der Lockheed P-3 Orion um 11:43, 12:57 und 13:11 Uhr verursachten maximale Schalldruckpegel von 81,4; 80,6 und 81,0 dB(A) an der Messstelle 9.
In der Zeit von 08:25 bis 16:47 hat es am Bremer Flughafen acht Hubschrauber- Flugbewegungen der DRF Luftrettung gegeben sowie neben den erwähnten noch weitere Flüge anderer Luftfahrzeuge.
Der Anflug 09 des Airbus Beluga XL am 02.06.2020 um 15:05 Uhr verursachte an der Messstelle 9 einen maximalen Schalldruckpegel von 84,1 dB(A). Nach Überprüfung der Deutschen Flugsicherung GmbH befand sich der Airbus Beluga XL am 02.06.2020 in einer Flughöhe von ca. 230 Metern über Ihrer Wohnbebauung. Im Vergleich mit anderen anfliegenden Luftfahrzeugen an diesem Tag hatte die Beluga XL eine normale Anflughöhe und befand sich nicht, wie vermutet, im unteren Bereich der Anflughöhen.
Am 03.06.2020 erfolgte um 14:24 Uhr ein Übungsanflug 09 eines Airbus A310. Um 14:46 Uhr ist der Airbus A320 von Wizz Air gelandet und um 14:51 flog eine Cessna Citation der Lufthansa Aviation Training GmbH. Insgesamt ist der Flugbetrieb noch eingeschränkt, jedoch im Vergleich zu Tagen mit gar keinem oder sehr wenigen Flügen während der Corona-Pandemie erwartungsgemäß etwas angestiegen.



Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
04.06.2020

00.04

Registriernummer der Meldung
323566

Beschreibung der Meldung
Auch wenn es in den letzten Wochen Corona-bedingt ruhig war, empfinden wir es als Belästigung, wenn nachts nach Mitternacht ein Flugzeug startet und dies sehr laut.
Nun wissen wir ja eigentlich, dass den Fußballspielern immer alles erlaubt wird, denn das wird ja die Mannschaft aus Frankfurt gewesen sein, die zurückgeflogen ist.. Wieso das allerdings in solchen Fällen von der Genehmigungsbehörde gern als "öffentliches Interesse" bezeichnet wird, findet sicherlich bei sehr vielen Anwohnern um diese Zeit keine Akzeptanz. Abgesehen davon, das es sich keinesfalls um ein öffentliches Interesse handelt.


Meldung wurde eingetragen am
04.06.2020

Antwort
Am 04.06.2020 um 00:05 Uhr ist eine Dornier Do328-100 gestartet. Der Grund für die späte Nachtflugbewegung wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Es handelte sich um einen Charterflug der MHS Aviation GmbH mit der Flugnummer MH1890 nach Mannheim.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde für den Rücktransport des SG Eintracht Frankfurt nach einem Fußballspiel gegen Werder Bremen erteilt, da der Verein am 04.06.2020 wichtige Trainings- und Regenerationseinheiten hat und daher zuhause sein muss.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Hemelingen

Bodenlärm
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Zeitpunkt der Störung
04.06.2020

10:00

Registriernummer der Meldung
323559

Beschreibung der Meldung
Über weite Teile des Vormittags kommt aus Richtung des Flughafens ein immer wieder anschwellendes und über mehrere Minuten andauerndes Grollen, das sogar hier in Hastedt deutlich zu hören ist und bei geöffneten Fenster unangenehm beeinträchtigend ist.

Meldung wurde eingetragen am
04.06.2020

Antwort
Nach Mitteilung der Vorfeldkontrolle der Flughafen Bremen GmbH hat es am 04.06.2020 am Vormittag bis zur angegebenen Uhrzeit keine Triebwerksstandläufe gegeben. Das angeführte anschwellende und über Minuten andauernde Grollen - möglicherweise durch Triebwerks-Geräusche - konnte vor Ort nicht festgestellt werden.
Im betreffenden Zeitraum starteten in Richtung Osten eine Embraer sowie eine Cessna Citation der Lufthansa Aviation Training GmbH. Beide Luftfahrzeuge sind die Weser-Nienburg-Route mit Südkurve über Hemelingen geflogen. Zudem ist eine weitere Cessna Citation der Luftansa Aviation Training GmbH nach Osten gestartet, ist drei VFR-Platzrunden nach Sichtflugregeln geflogen (jeweils in Höhe des Autobahnzubringers in Arsten Richtung A1) und anschließend um 09:57 Uhr aus Richtung Westen am Bremer Flughafen gelandet.


Mitte

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
01.06.2020

Ab 15.00

Registriernummer der Meldung
323541

Beschreibung der Meldung
Ständig kreisen Kleinflugzeuge mit nicht geringem Lärm über dem Parzellengebiet. Sie drehen kurzzeitig ab, kehren aber nach einiger Zeit wieder. Das geht jetzt schon seit einer Stunde so und nervt total.

Meldung wurde eingetragen am
01.06.2020

Antwort
Ihre zeitlichen Angaben wurden mit der Bitte um Überprüfung an die Deutsche Flugsicherung GmbH weitergeleitet.
Am 01.06.2020 handelte es sich nach Aussage des diensthabenden Fluglotsen um einen Fotoflug einer Cessna, die auffällig viele Kreise über verschiedene Stadtgebiete, auch über dem angegebenen Beobachtungsort in der Neustadt, geflogen ist. Die Flughöhen lagen in der Regel oberhalb von 1500 Fuß. Die einzuhaltende Sicherheitsmindesthöhe beträgt beim Betrieb von Luftfahrzeugen nach Sichtflugregeln über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 1000 Fuß (300 Meter) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 Metern um das Luftfahrzeug.
Das Luftfahrzeug ist nicht in Bremen gestartet oder gelandet.


Neustadt

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
01.06.2020

15:15

Registriernummer der Meldung
323540

Beschreibung der Meldung
Hiermit möchte ich das Kleinflugzeug mit der Kennung D-EAOR melden, dass heute über 30 Minuten im Tiefflug über der Bremer Neustadt gekreist ist. Die Lärmschutzverordnung erlaubt sicher nicht, dass an einem Feiertag über einem Wohngebiet in geringer Höhe ziellose flugrunden gedreht werden!

Meldung wurde eingetragen am
01.06.2020

Antwort
Ihre zeitlichen Angaben wurden mit der Bitte um Überprüfung an die Deutsche Flugsicherung GmbH weitergeleitet.
Am 01.06.2020 handelte es sich nach Aussage des diensthabenden Fluglotsen um einen Fotoflug einer Cessna, die auffällig viele Kreise über verschiedene Stadtgebiete, auch über der Neustadt, geflogen ist. Die Flughöhen lagen in der Regel oberhalb von 1500 Fuß. Die einzuhaltende Sicherheitsmindesthöhe beträgt beim Betrieb von Luftfahrzeugen nach Sichtflugregeln über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 1000 Fuß (300 Meter) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 Metern um das Luftfahrzeug.
Das Luftfahrzeug ist nicht in Bremen gestartet oder gelandet.
Eine vermutete Lärmschutzverordnung zur Verhinderung des Kreisens über Wohngebieten an Sonn- oder Feiertagen gibt es nicht.
Die Bedeutung des Lärmschutzes ist wie folgt geregelt in § 29 b Luftverkehrsgesetz:
(1) Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer sind verpflichtet, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, wenn dies erforderlich ist, um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.
(2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken.
Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)enthält in
§ 5 folgendes zum Fluglärm:
Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Flugzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung des Luftfahrzeugs unvermeidbar erfordert.

Es ist sehr gut nachvollziehbar, dass das erfolgte Kreisen des Kleinflugzeuges und die damit verbundenen Geräuschimmissionen zu Belästigungen führten, jedoch liegt kein Verstoß vor.


Horn-Lehe

Kleinflieger
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Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
01.06.2020

13:00 bis 13:38 Uhr

Registriernummer der Meldung
323538

Beschreibung der Meldung
Ein Einmotoriger Kleinflieger kreiste in der Zeit von 13 bis 13:38 Uhr am 01.06.2020, über Horn-Lehe und verursachte einen ohrenbetäubenden Fluglärm. Das man ein Gebiet überfliegt mag ja normal sein, aber was ich nicht nachvolllziehen kann ist, dass man immer und immer wieder über einem kleinen Gebiet (direkt über unseren Häusern) eine Schleife fliegen muss. Das übersteigt mein Verständnis über den Sinn des Freizeit Fliegens.

Meldung wurde eingetragen am
01.06.2020

Antwort
Ihre zeitlichen Angaben wurden mit der Bitte um Überprüfung an die Deutsche Flugsicherung GmbH weitergeleitet.
Am 01.06.2020 handelte es sich nach Aussage des diensthabenden Fluglotsen um einen Fotoflug einer Cessna, die auffällig viele Kreise über verschiedene Stadtgebiete, auch über Horn-Lehe, geflogen ist. Die Flughöhen lagen in der Regel oberhalb von 1500 Fuß. Die einzuhaltende Sicherheitsmindesthöhe beträgt beim Betrieb von Luftfahrzeugen nach Sichtflugregeln über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 1000 Fuß (300 Meter) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 Metern um das Luftfahrzeug.



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