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Osterholz
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Zeitpunkt der Störung
10.10.2021
22:51
Registriernummer der Meldung
1041161
Beschreibung der Meldung
Können Sie mir bitte erklären, weshalb um 22:51 Uhr trotz Nachtflugverbotes gelandet werden darf?
Meldung wurde eingetragen am
12.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.10.2021 um 22:55 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4489 von Heraklion (Kreta).
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Für die Landung war keine Ausnahmeerlaubnis erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landungen handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Ein Nachtflugverbot gibt es nicht. Nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
10.10.2021
23:05
Registriernummer der Meldung
1041132
Beschreibung der Meldung
Störung der Nachtruhe durch Landung!
Warum Landung nach 23:00?
Meldung wurde eingetragen am
11.10.2021
Antwort
Der Grund für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.10.2021 um 23:07 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:40 Uhr gewesen.
Für die Landung war keine Ausnahmeerlaubnis erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landungen handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
26.09.2021
22:59
Registriernummer der Meldung
1040999
Beschreibung der Meldung
Störung der Nachtruhe durch Landung!
Was war der Grund?
Meldung wurde eingetragen am
01.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 26.09.2021 erfolgten zwei Home-Carrier-Landungen.
Um 22:57 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 2200 von München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 23:00 Uhr gewesen.
Um 23:00 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen.
Für die beiden Home-Carrier-Landungen waren keine Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde erforderlich. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
23.09.2021
10.08 Uhr
Registriernummer der Meldung
1040901
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Wiederholt fliegt ein Kleinflugzeug sehr tief und kamikazemäßig über unser Haus hinweg. Man bekommt direkt Angst, dass es jeden Moment ins Dach kracht. Muss man solche Flugübungen oder was auch immer das sein soll unbedingt über so dicht besiedelten Wohngebieten machen?
Meldung wurde eingetragen am
23.09.2021
Antwort
Am 23.09.2021 handelte es sich zur angegebenen Uhrzeit um einen Schulungsflug des ansässigen Luftfahrtunternehmens Atlas Air Service AG.
Es wurden zwei südliche Platzrunden geflogen.
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wurde um Überprüfung der Flughöhe über Ihrem Wohngebiet gebeten. Das Untersuchungsergebnis der DFS hat ergeben, dass sich das Luftfahrzeug während der beiden Überflüge jeweils in einer Flughöhe von ca. 1000 Fuß über Ihrem Wohnbereich befand.
Huchting
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Zeitpunkt der Störung
20.09.2021
16:35 Uhr tiefe Landung BELUGA XL
Registriernummer der Meldung
1040885
Beschreibung der Meldung
Flugbetrieb über Wohngebieten erzeugt nicht nur Fluglärm sondern senkt die Wohn- und Lebensqualität die mit steigender Flugzeuggröße bis zur ständigen Lebensgefahr durch die nicht zu beeinflußende Entstehung von Wirbelschleppen bei jeder Landung, was möglichst verschwiegen wird. Die tiefe Landung aus Westen heute um 16:35 Uhr mit einer bedrohlichen Flughöhe von deutlich unter 200 m (wir haben reichlich Vergleiche) bedeutet für die Anwohner Lebensgefahr, denn hat der Wirbel die Dachpfannen erst angehoben ist an Flucht nicht mehr zu denken, die Pfannen fliegen weit und jede wiegt 5 kg, das wars dann!
Da helfen keine schönen Worte wie im Airport Nachbarschaftsbericht erzählt wird, der Flughafen Bremen und seine Verantwortlichen irren wenn sie meinen, man kommt durch gezielte Maßnahmen (z.B. aktiver und passiver Schallschutz) seiner Verantwortung nach, die Anwohner durch die von Flugzeugen verursachten Belastungen und Gefahren bestmöglich zu schützen. Dabei arbeitet der Flughafen eng mit der Fluglärmschutzbeauftragten des Landes Bremen, der Deutschen Flugsicherung GmbH, den Luftverkehrsgesellschaften und deren Cockpit Crews zusammen. Auch in der Fluglärmkommission (FLK) ist der Bremen Airport vertreten. Dementsprechend offen ist der Flughafen für die Interessen, der in der FLK vertretenden Mitglieder. Dazu zählen unter anderem die Vertreter aus den Bremer Stadtteilen Huchting, Hemelingen, Obervieland und der Neustadt sowie den niedersächsischen Gemeinden Stuhr und Weyhe.
Wirbelschleppen sind ein nicht zu beeinflußendes Naturereignis, einzige wirkliche Hilfe, kein Flugbetrieb über Wohngebieten!
Ermitteln Sie die wirkliche Flughöhe und gibt es ernst zu nehmende Bemühungen seiner Verantwortung nachzukommen und hier keinen Flugverkehr zu genehmigen?
Meldung wurde eingetragen am
21.09.2021
Antwort
Am Verkehrsflughafen in Bremen landete am 20. September 2021 um 16:36 Uhr das Transportflugzeug Airbus Beluga XL (A330-743L). Mit dem Anflug 09 war um 16:35 Uhr an der Messstelle 9 (Hengeloer Straße in Huchting) der Fluglärmmessanlage ein maximaler Schalldruckpegel von 85, 2 dB(A) verbunden.
Das Untersuchungsergebnis der Deutschen Flugsicherung GmbH hat ergeben, dass sich der Beluga XL in einer Flughöhe von ca. 800 Fuß befand. Dies ist an dieser Stelle eine übliche Flughöhe für Anflüge auf die Landebahn 09.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Wirbelschleppen und zum Gutachten für ein Wirbelschleppenschutzgebiet an die zuständige Landesluftfahrtbehörde.
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
12.09.2021
nach 23:00 Uhr
Registriernummer der Meldung
1040884
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Guten Tag!
Ich möchte gerne wissen, wie es sei kann, dass weit nach 23 Uhr noch 2 Maschinen in Bremen landeten? Die machen einen mega Lärm und sind nur noch nervig. Die Landung erfolgte jeweils über Habenhausen.
Ich dachte, es gilt für den Bremer Flughafen das sog. Nachtflugverbot!
Heißt Betrieb von 06.00 Uhr bis 22.30 Uhr!
Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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20.09.2021
Antwort
Nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig. Ein Nachtflugverbot gibt es nicht.
Am Verkehrsflughafen Bremen landeten am 11.09.2021 die letzten zwei Luftfahrzeuge um 22:58 und um 23:58 Uhr.
Um 22:58 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt. Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:40 Uhr gewesen.
Um 23:17 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR 3281 von Fuerteventura. Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen. Eine Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde war für beide Nachtflüge nicht erforderlich, weil es sich um zwei zulässige Home Carrier Landungen handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Entsprechend der zulässigen zwei Home Carrier Landungen pro Nacht entspricht das jährlich mögliche Kontingent also 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen. Im Jahr 2019 erfolgten am Verkehrsflughafen Bremen insgesamt 238 Home Carrier Landungen.
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
13.09.2021
13:45 bis 14:15 Uhr
Registriernummer der Meldung
1040878
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Ich möchte mich heute an Sie wenden, da mich die wiederholten Lärmbelästigung durch die Übungsflüge der Flugschule sehr stören.
Heute überflogen, in der Zeit von 13:45 bis 14:15, die Maschinen 6 mal in geringer Höhe unser Haus. Da es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt,
möchte ich gerne wissen, ob solch ein Vorgehen gestattet ist und geduldet wird. In Spitzenzeiten flogen die Maschinen bis zu 12 mal in einer Stunde unser Haus.
Immer wieder starten auch Flugzeuge nach 23:00 Uhr mit einem Lärm, der die Nachtruhe von vielen Menschen im Einzugsbereich stört.
Ich würde mich freuen, zu diesen Punkten von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
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20.09.2021
Antwort
Am Verkehrsflughafen Bremen erfolgten am 13.09.2021 im Zeitraum von 13:50 bis 14:16 Uhr Checkflüge einer Cessna Citation XLS. Es handelte sich dabei nicht um Flugbetrieb der in Bremen ansässigen Lufthansa Aviation Training GmbH. Nach Mitteilung des zuständigen Unternehmens standen die sechs Übungsanflüge in Betriebsrichtung 27 in Verbindung mit Wartungsarbeiten bei der Atlas Air Service AG in Bremen. Die Platzrundenflüge fanden im Gegenanflug südlich der BAB 1 statt. Im Queranflug wurde Ihre Wohnbebauung überflogen bzw. weiter östlich Richtung Weser geflogen.
An Verkehrsflughäfen ist die Lage des Gegen- und Queranfluges nicht vorgegeben. Platzrunden sind aufgrund sehr unterschiedlicher Leistungsdaten verschiedener Luftfahrzeugtypen nicht festgelegt und somit nicht eindeutig definiert. Das ist aus Sicherheitsgründen auch nicht möglich, da unterschiedliche Luftfahrzeugmuster, in den verschiedenen Phasen des Anflugs, unterschiedliche Anforderungen an Flugzeugkonfiguration und damit auch
an Geschwindigkeiten bzw. Mindestgeschwindigkeiten bedeuten.
Zu den Starts nach 23:00 Uhr kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden. Nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Vom 1. September bis zum 13. September (Tag Ihrer Beschwerde) fand einmal ein Flug nach 23:00 Uhr statt. Am 11.09.2021 um 23:17 Uhr landete der Flug der Sundair mit der Flugnummer SR 3281 von Fuerteventura. Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen. Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Delmenhorst
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Zeitpunkt der Störung
19.09.2021
23:20
Registriernummer der Meldung
1040877
Beschreibung der Meldung
23:20 Uhr Flugzeug Landung
Was soll das?
Es reicht dass die flugzeuge fast immer nach der zugelassene zeit landen 22:40 usw
Meldung wurde eingetragen am
19.09.2021
Antwort
Der Grund für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 19. September um 23:22 Uhr landete die Maschine der Lufthansa mit der Flugnummer LH2200 von München. Planmäßige Ankunftszeit wäre um 23:00 Uhr gewesen.
Für diese Landung war keine Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Das jährlich zulässige Kontingent beträgt 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen. Im Jahr 2019 erfolgten am Verkehrsflughafen Bremen insgesamt 238 Home Carrier Landungen.
Vom 1. bis einschließlich 19. September 2021 landeten während der Flugbeschränkungszeit ab 22:30 Uhr insgesamt an 15 Abenden Luftfahrzeuge. Die Landungen erfolgten an 11 Abenden im Zeitraum von 22:30 bis 22:45 Uhr.
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
10.09.2021
23:20 Uhr
Registriernummer der Meldung
1040845
Beschreibung der Meldung
Landung einer Passagiermaschine
Warum diese Ausnahme?
Meldung wurde eingetragen am
14.09.2021
Antwort
Der Grund für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10. September 2021 fand keine Landung zur angegebenen Uhrzeit statt. Die letzte Landung erfolgte um 22:51 aus Frankfurt und war eine Home-Carrier-Landung.
Eventuell meinten Sie in Ihrer Nachtflugbeschwerde den 11. September. Am 11.09.2021 um 23:17 Uhr landete der Flug der Sundair mit der Flugnummer SR 3281 von Fuerteventura. Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen. Für diese Landung war keine Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung sind maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht zulässig. Das jährlich zulässige Kontingent beträgt also 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen. Im Jahr 2019 erfolgten am Verkehrsflughafen Bremen insgesamt 238 Home Carrier Landungen.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
10.09.2021
23:00 Uhr
Registriernummer der Meldung
1040844
Beschreibung der Meldung
Ruhestörung durch Landung einer Passagiermaschine
Warum diese Ausnahme?
Meldung wurde eingetragen am
14.09.2021
Antwort
Der Grund für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.09.2021 landete am Verkehrsflughafen Bremen um 22:51 Uhr eine Embraer der Deutschen Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 aus Frankfurt. Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen. Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Eventuell meinten Sie in Ihrer Nachtflugbeschwerde den 11. September. Am 11.09.2021 um 22:58 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt. Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:40 Uhr gewesen. Für diese Landung war keine Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.