Sie sind hier:




291 bis 300 von 698 Treffer

Einträge pro Seite

Obervieland

Abweichung eines Flugverfahrens
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
25.09.2023

12.50 uhr

Registriernummer der Meldung
2157701

Beschreibung der Meldung
Unerlaubter Überflug von Nord nach Süd außerhalb der vorgegebenen Landezone. Extrem niedrig.
Es handelte sich um ein zweimotoriges Flugzeug mit zwei senkrechten Flügelspitzen.

Meldung wurde eingetragen am
25.09.2023

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung des Fluges gebeten.
Bei dem Flug am 25.09.2023 handelte es sich um den Anflug einer Diamond DA42 aus einer Platzrunde nach Sichtflugregeln. Der Abflug hat das Flugverfahren eingehalten.





Stuhr

Abweichung eines Flugverfahrens
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
21.09.2023

15:20 Uhr

Registriernummer der Meldung
2157692

Beschreibung der Meldung
um 15:20 überflog ein Flugzeug wieder einmal sehr tief und damit laut unser Haus.
Es kann weder die kurze noch die lange Abfluroute gwesen sein, denn die fliegen nie so tief und direkt über unser Haus.
Es sah so aus, als wenn das Flugzeug "ziemlich überladen" war und damit kaum hoch kam,
was keine Begründung für ein Fehlverhalten sein kann!
Um 15:36 flog ein Flugzeug wohl die "normale" kurze Abflugroute, denn so fliegen dann die meisten.
Ein ähnliches Verhalten habe ich bereits am 19.09.2023 festgestellt und gemeldet.
Ist es vielleicht eine Fluggesellschaft die die Bremer Abflugrouten nicht kennt oder bewusst (aus Sparmaßnahmen) missachtet?
Auch am 19.09.2023 stellte ich die Frage, warum die Flugzeuge nicht schneller nach ihrem Start an Höhe gewinnen können.
Dann wäre mancher Fluglärm nur halb so schlimm.

Meldung wurde eingetragen am
21.09.2023

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung des Fluges gebeten.
Bei dem beschriebenen Flug am 21.09.2023 handelte es sich um den Abflug eines Airbus A319 von Sundair, der im Bereich Groß-Mackenstedt das "lange" Abflugverfahren sehr genau eingehalten hat. Die Flughöhe lag bei ca. 4000 Fuß und damit im üblichen Bereich.
Bei dem beobachteten Flug um 15:36 handelte es sich um einen Abflug auf der kurzen Westabflugstrecke mit Südkurve vor dem Stadtteil Huchting.


Stuhr

Abweichung eines Flugverfahrens
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
19.09.2023

18::12

Registriernummer der Meldung
2157652

Beschreibung der Meldung
um 18.12Uhr überflog ein Flugzeug sehr tief und damit sehr laut unser Haus. Bei der kurzen Abflugroute überfliegen die Flugzeuge nicht unser Haus und sind weiter entfernt (aber trotzdem laut).
Gegen 18:14 flog ein Flugzeug die ansonsten genommene kurze Abblugroute wohl normal.
Wo war jetzt der Unterschied zwischen dem Flug um 18.12 Uhr und 18:14 Uhr ?
Eine grundsätzliche Frage bleibt auch, warum die Flugzeuge in diesem Bereich nicht schon
wesentlich höher und damit leiser sein können ?
Verfolgen Sie nicht das Abflugverhalten und weisen auf Fehlverhalten hin ??

Meldung wurde eingetragen am
19.09.2023

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung des Abfluges der Beluga um 18:09 Uhr auf der langen Westabflugstrecke gebeten. Bei dem genannten zweiten Abflug um 18:12 Uhr handelt es sich um ein Luftfahrzeug von Ryanair, welches die kurze Abflugstrecke geflogen ist.
Nachfolgend erhalten Sie das Untersuchungsergebnis der DFS: "Der Beluga hatte im Bereich Groß-Mackenstedt eine Flughöhe von ca. 3650 Fuß (ca. 1100 m) . Dies liegt im Bereich der durchschnittlichen Flughöhe dieser Flugzeuge. Zum Vergleich: Die Abflüge der A320 von Sundair sind an dieser Stelle durchschnittlich 4000 Fuß (ca. 1200 m) hoch.
Die auf der kurzen SID gestartete Boeing von Ryanair hatte östlich querab von Groß Mackenstedt eine Flughöhe von 4000 Fuß.
Beide Abflüge waren unauffällig und haben die Flugverfahren eingehalten.
Bei Abweichungen würde von unseren Lotsen darauf hingewiesen werden."




Weyhe

allgemeiner Fluglärm
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
17.09.2023

20:39 - 20:41

Registriernummer der Meldung
2157628

Beschreibung der Meldung
Sehr tief fliegendes, dadurch sehr lautes Flugzeug im genannten Zeitraum

Meldung wurde eingetragen am
17.09.2023

Antwort
Am Bremer Verkehrsflughafen erfolgte am 17. September um 20:36 Uhr der Abflug eines Luftfahrzeuges von Ryanair (Flugnummer FR 3633) mit Startrichtung Ost auf einer Abflugstrecke der Weser-Nienburg-Route. Das Luftfahrzeug befand sich südlich der Wohnbebauung von Weyhe. Das Abflugverfahren wurde eingehalten.

Hemelingen

Kleinflieger
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
11.09.2023

15:30

Registriernummer der Meldung
2157585

Beschreibung der Meldung
Bereits seit 1 Stunde fliegt die Piaggio Kreise, auch direkt über unser Haus und erzeugt viel Lärm.

Meldung wurde eingetragen am
14.09.2023

Antwort
Am 11. September handelte es sich um Trainingsflüge der in Bremen stationierten Piaggio P180 Avanti. Nach Mitteilung der Vorfeldkontrolle erfolgten am Bremer Verkehrsflughafen zunächst zwei Touch-and-go Landeanflüge. Nach einer Landung um 15:02 Uhr ist das Luftfahrzeug um 15:13 wieder gestartet und es erfolgen zwei weitere Übungsanflüge.

Obervieland

allgemeiner Fluglärm
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
11.09.2023

15.30

Registriernummer der Meldung
2157575

Beschreibung der Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist unglaublich, dass eine Piaggio p180 avanti nicht landet, sondern ständig durchstartet und jetzt das 3. Mal mit ihrem nervtötenden Motor die Bewohner Bremens belästigt.
Unglaublich, dass ein „Stadt“-Flughafen für Übungszwecke genutzt werden darf.
Ich beschwere mich über die extreme Lärmbelästigung, jetzt schon zum 4.Mal und wer weiß wie häufig noch ?!
Mit unfreundlichen Grüßen

Meldung wurde eingetragen am
11.09.2023

Antwort
Am 11. September handelte es sich um Trainingsflüge der in Bremen stationierten Piaggio P180 Avanti. Nach Mitteilung der Vorfeldkontrolle erfolgten am Bremer Verkehrsflughafen zunächst zwei Touch-and-go Landeanflüge. Nach einer Landung um 15:02 Uhr ist das Luftfahrzeug um 15:13 wieder gestartet und es erfolgen zwei weitere Übungsanflüge.

Stuhr

Kleinflieger
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
11.09.2023

14.50 Uhr bis 15.20 Uhr

Registriernummer der Meldung
2157574

Beschreibung der Meldung
Viermal in etwa 30 min..nutzlos überflogen worden. Zwei Propelliger Flieger weiß mit blau.
Lärm, Umweltschutz etc.
Dazu noch die normalen Größen Flieger zwischendurch.
Muss das sein, wenn Test dann auch mal andere Richtung nehmen. So wird das nur Anwohner nerven. Auch wenn schon viel Geduld da ist, irgendwann ist das zuviel.

Meldung wurde eingetragen am
11.09.2023

Antwort
Am 11. September handelte es sich um Trainingsflüge der in Bremen stationierten Piaggio P180 Avanti. Nach Mitteilung der Vorfeldkontrolle erfolgten am Bremer Verkehrsflughafen zunächst zwei Touch-and-go Landeanflüge. Nach einer Landung um 15:02 Uhr ist das Luftfahrzeug um 15:13 wieder gestartet und es erfolgen zwei weitere Übungsanflüge.

Obervieland

allgemeiner Fluglärm
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
20.08.2023

23:27Uhr

Registriernummer der Meldung
2157573

Beschreibung der Meldung
Landung eines Flugzeugs außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten.

Meldung wurde eingetragen am
11.09.2023

Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 20.08.2023 um 23:28 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Deutsche Lufthansa mit der Flugnummer LH2200 von München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:50 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung in der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.

Obervieland

sonstiges/Umkehrschub
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
11.09.2023

14.30 - 15.00

Registriernummer der Meldung
2157572

Beschreibung der Meldung
Ein Kleinflugzeug das wohl einer Privatperson gehört, fliegt hier vier Platzrunden!!!
Wer hat Dieters genehmigt?

Meldung wurde eingetragen am
11.09.2023

Antwort
Am 11. September handelte es sich um Trainingsflüge der in Bremen stationierten Piaggio P180 Avanti. Nach Mitteilung der Vorfeldkontrolle erfolgten am Bremer Verkehrsflughafen zunächst zwei Touch-and-go Landeanflüge. Nach einer Landung um 15:02 Uhr ist das Luftfahrzeug um 15:13 wieder gestartet und es erfolgen zwei weitere Übungsanflüge.

Obervieland

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
09.09.2023

00.58

Registriernummer der Meldung
2157571

Beschreibung der Meldung
Eine Maschine startete mitten in der Nacht um 00:58 Uhr und hat umsaus denm Schlaff gerissen !!!
Wieder mal ein Start der nicht hätte genehmigt werden dürfen!!!
Wie kann das sein??
Mit bitte um Abklärung und Weiterleitung an den zuständigen Senator!!

Meldung wurde eingetragen am
11.09.2023

Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 8. September 2023 um 23:32 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft EasyJet mit der Flugnummer U23314 von Krakau und am 09.09.2023 um 00:58 Uhr startete das Flugzeug wieder nach Edinburgh.
Es handelte sich hierbei um eine außerplanmäßige Landung „aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person“. Für die Landung und den Wiederstart des Flugzeugs war gem. § 25 Abs. 2 Nr. 3 LuftVG eine Ausnahmeerlaubnis nicht erforderlich.



Einträge pro Seite