Der innenstadtnahe Bremer Verkehrsflughafen ist von Wohnbebauung umgeben, wodurch Fluglärm leider nicht vermeidbar ist und viele Menschen davon betroffen sind. Von Lärm wird gesprochen, sobald Menschen den einwirkenden Schall einer Schallquelle als Beeinträchtigung empfinden.
Fluglärm gehört zum Umgebungslärm. Die Belastung durch Fluglärm wird gemäß der Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre durch eine Kartierung ermittelt. Informationen zu den Fluglärmkarten 2022 finden Sie auf der Unterseite Lärmkartierung.
Zusätzlich betreiben die Unternehmen der Flughäfen in der Flughafenumgebung eine Fluglärmmessanlage zur fortlaufenden Messung von Geräuschen, die durch an- und abfliegende Flugzeuge entstehenden.
Die Genehmigung für den Verkehrsflughafen Bremen aus dem Jahr 2000 regelt die Betriebszeit und die Flugbeschränkungen. In der Zeit von 6:00 bis 22:30 Uhr sind Starts und Landungen von Flugzeugen erlaubt, die mindestens die Lärmzertifizierung gemäß Kapitel 3 des Anhangs 16 Umweltschutz zum "Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt von Chicago" erfüllen.
In der Zeit von 22:30 bis 06:00 Uhr gelten Nachtflugbeschränkungen. Während dieser Zeit sind laut Flughafengenehmigung folgende Flüge erlaubt:
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Häfen finden Sie die Genehmigung des Verkehrsflughafens Bremen, allgemeine Informationen zur Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen und Details zu allen erteilten Ausnahmen von den Nachtflugbeschränkungen.
Nach den rechtlichen Grundlagen des Luftverkehrsgesetzes ist es die Aufgabe der Landesluftfahrtbehörde bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, die Anwohner*innen in Flughafennähe vor unzumutbarem Fluglärm zu schützen.
Das Luftverkehrsgesetz schreibt zudem vor, dass für jeden Verkehrsflughafen, für den ein Lärmschutzbereich nach Fluglärmgesetz festgesetzt ist, eine Fluglärmkommission gebildet wird. Die Bremer Fluglärmkommission berät die Genehmigungsbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation), das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Flugsicherungsorganisation zu Maßnahmen gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Informationen zur Fluglärmkommission sowie alle Protokolle der Sitzungen seit 2005 werden auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Häfen veröffentlicht.
Neben aktiven Schallschutzmaßnahmen gibt es den passiven Schallschutz, der bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden betrifft. Nach dem Fluglärmgesetz wurde in der Umgebung des Flughafens zum 03.03.2021 ein neuer Schallschutzbereich zum Schutz der lärmbetroffenen Anwohnenden festgesetzt. Anträge auf die Erstattung von Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahme können ab dem 03.03.2026 bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Landesluftfahrtbehörde.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS] ist zudem dafür zuständig, bei der Planung der An- und Abflugstrecken, bei der Flugbewegungslenkung und der Überwachung des Flugverkehrs den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm zu berücksichtigen.
Bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ist die Dienststelle der Fluglärmschutzbeauftragten für den Verkehrsflughafen Bremen eingerichtet, um sich der Lärmprobleme für alle durch Fluglärm betroffenen Bürger*innen anzunehmen. Die Fluglärmschutzbeauftragte ist Ansprechpartnerin und Vermittlerin zwischen den verschiedenen Akteuren. Zu den Aufgaben gehören keine Vollzugsaufgaben.
Die Fluglärmschutzbeauftragte bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft erfüllt eine moderierende Rolle mit den Beteiligten und Lärmbetroffenen des Flughafenbetriebs. Dazu gehört die Bearbeitung von Fluglärmbeschwerden und z.B. die Beratung des Flugsicherungsunternehmens und der Genehmigungsbehörde. Es bestehen keine Vollzugsaufgaben.
Die Aufgaben ergeben sich aus einer Vereinbarung zwischen der Umweltbehörde und der Genehmigungsbehörde:
Der Online Service Fluglärm ermöglicht es fluglärmbetroffenen Bürger*innen, Fluglärmbeschwerden zu An- und Abflügen am Verkehrsflughafen Bremen einzureichen. Zudem können Sie online die Beschwerdelage einsehen. Die Beschwerden sowie die Antworten werden ohne personenbezogene Daten zum Zweck der transparenten Information veröffentlicht.
Wenn Sie eine Fluglärmbeschwerde einreichen möchten, geben Sie bitte das Datum und die Uhrzeit der Flugbewegung an.
Weitere Informationen und Links:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur sachliche und ernst gemeinte Einträge bearbeitet werden.
Nach Vorgabe des Luftverkehrsgesetzes gibt es in Bremen eine Fluglärmkommission. Die vollständige Bezeichnung des Gremiums heißt „Kommission zur Abwehr von Fluglärm und Luftverunreinigungen für den Verkehrsflughafen Bremen“. Sie berät die Genehmigungsbehörde sowie die Deutsche Flugsicherung zu Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Beraten wird über aktive und passive Schallschutzmaßnahmen, beispielsweise zum Lärmminderungspotential von Flugverfahren.
Die Fluglärmkommission kann Maßnahmen entwickeln und vorschlagen. Die oben genannten Behörden sind allerdings bei ihrer Entscheidung über Maßnahmen nicht an das Beratungsergebnis der Fluglärmkommission gebunden. Halten die Behörden die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht geeignet oder für nicht durchführbar, so wird dies der Kommission unter Angabe der Gründe mitgeteilt.
Weitere Informationen und die seit 2005 veröffentlichten Sitzungsprotokolle finden Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.
Die Flughafen Bremen GmbH betreibt zur Überwachung des Fluglärms eine Fluglärm-Messanlage in der Umgebung des Flughafens. Neun fest installierte Messgeräte erfassen kontinuierlich die Geräusche an- und abfliegender Flugzeuge. Nach Bedarf können mobile Messungen mit einem Lärmmesswagen durchgeführt werden.
Weitere Informationen, wie z.B. die Mess- und Auswertungsergebnisse der Fluglärm-Überwachungsanlage, statistische Daten zu den Flugbewegungen und den Nachtflügen (von 22:00 bis 06:00 Uhr), finden Sie auf der Internetseite der Flughafen Bremen GmbH.
Fluglärmkarten werden alle fünf Jahre im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt und veröffentlicht. Die Fluglärmkarten 2022 für den 24-Stunden-Zeitraum sowie für den Nachtzeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr sind im GeoPortal der Stadt Bremen (unter Themen – Fachdaten – Umwelt und Klima – Lärm) veröffentlicht.
Über die Flugverläufe in der Flughafenumgebung können Sie sich online über TraVIS und STANLY_Track informieren.
Informationen zu TraVIS sowie zur Nutzung des Tools finden Sie auf der Internetseite der Flughafen Bremen GmbH und direkt bei TraVIS.
Stanly Track bietet Informationen zu aktuellen Flugbewegungen wie Flugzeiten, Flugzeugtyp, Flugverlauf und Flughöhe. Sie können im oberen Bereich rechts als Filter den jeweiligen Flughafen auszuwählen. Am oberen Rand links können Sie einen Rückblick über eine Zeitspanne erstellen.
Zur Überwachung der Luftqualität in Bremen und Bremerhaven betreibt die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft neun ortsfeste Luftmessstationen. Zudem werden Sondermessprogramme an anderen Standorten durchgeführt. Das Sondermessprogramm zur Überwachung der Luftqualität im Bereich des Bremer Flughafens hat Ende September 2024 begonnen. Für die Dauer eines Jahres werden Feinstaub (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid und Ultrafeinstaub nahe des Grollander Sees gemessen, um den Einfluss des Flughafens und des Flugverkehrs auf die Luftqualität in angrenzenden Wohn- und Erholungsgebieten zu bewerten.
Weitere Informationen und (im Laufe des Sondermessporgrammes) erste Ergebnisse finden Sie auf der Internetseite zu Sonderprogrammen zur Überwachung der Luftqualität im Land Bremen.