Sind Sie Eigentümer eines Grundstückes, für das eine bodenschutzrechtliche Anordnung vorliegt, haben Sie bei Verkauf des betreffenden Grundstücks die Behörde zu unterrichten.
Entgegennahme der Anzeige.
Wer Eigentümer eines Grundstücks mit bodenschutzrechtlicher Anordnung ist, hat dies bei Verkauf der zuständigen Behörde zu melden.
Die Unterrichtung hat unverzüglich nach Erklärung der Auflassung schriftlich zu erfolgen.
Aktualisiert am 30.07.2024