Benötigen Sie Informationen, ob für ein Grundstück Erkenntnisse zu Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen vorliegen oder um die mögliche Altlasten-Situation einschätzen zu können, wenden Sie sich an die Altlastenauskunft der Bodenschutzbehörde.
Bei der Planungssicherheit bezüglich Investitionsentscheidungen bei gewerblichen und privaten Kauf- oder Verkaufsvorhaben, bei der Bewertung von Grundstücken oder bei geplanten Bauvorhaben sind Informationen zur Altlasten-Situation des betreffenden Grundstückes wichtig. Vor diesem Hintergrund gibt das Referat Bodenschutz und Altlasten der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bzw. das Umweltschutzamt beim Magistrat Bremerhaven für einzelne Grundstücke Auskunft über altlastenrelevante Hinweise, Altlasten, schädliche Bodenveränderungen oder altlastenbedingte Grundwasserverunreinigungen.
Altlastenauskünfte werden nach dem Umweltinformationsgesetz an jeden Bürger erteilt.
Sind grundstücksbezogene Altlastenauskünfte zum Beispiel im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf oder einer Grundstücksbewertung gefragt, sind folgende Angaben erforderlich:
Für Architekten und Entwurfsverfasser ist die Überprüfung auf Altlasten bei bestimmten Bauvorhaben gemäß Landesbauordnung (LBO) obligatorisch. Für Bauvorhaben, für die diese Prüfung durchgeführt werden soll, sind erforderlich:
Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen (siehe "Zuständige Dienststelle") ist unbedingt zu beachten.
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70,00 EUR Mindestpreis pro Grundstück
Aktualisiert am 30.07.2024