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Wasserverband Polder Hollerdeich

Der Wasserverband Polder Hollerdeich wurde 1967 gegründet. In ihm wurden Eigentümer von Grundstücken des Wasserverbandes Oberneuland-Rockwinkel nach ihrer Entlassung aus jenem Verband neu zusammengeschlossen.
Der Verband liegt überwiegend auf bremischem, zu einem geringen Teil auch auf niedersächsischem Gebiet. Ihm gehören zur Zeit 10 Mitglieder an.
Der bremische Teil des Verbandsgebietes ist im Bereich des Naturschutzgebietes Borgfelder Wümmewiesen gelegen.

Anschrift
Geschäftsstelle: Am Dobben 44, 28203 Bremen
Telefon Verbandsvorsteher: (0421) 7 10 06
Fax: (0421) 7 94 93 93
E-Mail: oertel@nordwest-natur.de

Satzung
Die Satzung vom 12. Juli 1996 (Brem.ABl. S. 303), zuletzt geändert am 4. Oktober 2001 (Brem.ABl. S. 743) können Sie hier einsehen Satzung Bodenverband Hollerdeich (pdf, 36.8 KB).

Verbandsversammlung
Alle im Mitgliederverzeichnis des Verbandes verzeichneten Grundeigentümer bilden die Verbandsversammlung.

Vorstand
Der Vorstand besteht aus 3 ehrenamtlich tätigen Personen, die von der Verbandsversammlung gewählt werden. Der Verbandsvorsteher ist der gesetzliche Vertreter des Verbandes.

Verbandsvorsteher: Oertel, Gunnar (als Vertreter des WWF)

Stellvertr. Verbandsvorsteher: Kurt Drewes

Beisitzer: Arkenau, Thomas (als Vertreter des Landkreises Verden)]

Das Verbandsgebiet liegt in dem Bereich zwischen Wümme-Südarm, Wümme, Katrepeler Sielgraben, Hollerdeich und Deichschlot. Die beitragspflichtige Fläche umfasst 79,8272 ha. Eine Karte des Verbandsgebietes ist beim Verbandsvorsteher einzusehen.

Zu den Anlagen des Verbandes zählen Gewässer (Hollerdeichschlot, Kleiner Boddensee), Deiche (Sommerdeich am Sielgraben, an der Großen Wümme und am Deichschlot), Wege (Bartelsweg, Weg zum Hollersiel) sowie das Auslassbauwerk Hollersiel, das Einlassbauwerk kleiner Boddensee und die Stauanlage Bartelsweg.
Ein Verzeichnis der Verbandsanlagen ist beim Verbandsvorsteher einzusehen.

  • Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern
  • Be- und Entwässerung von Grundstücken und Schutz vor Sommerhochwasser
  • Bau, Änderung und Unterhaltung von Deichen
  • Erhaltung des Bodens im landwirtschaftlichen Kulturzustand
  • Herstellung und Erhaltung von Wegen, die zur Erfüllung der Aufgaben nötig sind.

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