Wer
besitzt, hat auf Verlangen der zuständigen Behörde, die Besitzberechtigung nachzuweisen.
Schutzkategorie | Erforderliche Dokumente/Nachweise |
Arten des Anhangs A der VO (EG) Nr. 338/97
| Cites (blau) bzw. EG-Bescheinigung (gelb) |
Arten des Anhangs B der VO (EG) Nr. 338/97
| z.B. Kaufvertrag, Nachzuchtbestätigung, Tierausweis, Einfuhrnummer,Meldebescheinigung, Registrierbestätigung |
Arten der Anhänge der VSR , FFH-RL , BArtSchV
| z.B. Kaufvertrag, Nachzuchtbestätigung, Tierausweis, Meldebescheinigung, Registrierbestätigung |
Für lebende Wirbeltiere der besonders geschützten Arten sind die Dokumente zum Herkunftsnachweis zusammen mit der Tierbestandsmeldung bei der zuständigen Artenschutzbehörde vorzulegen.
Für nicht meldepflichtige Tiere ist der Herkunftsnachweis nur auf Anforderung der Behörde vorzulegen.
Recherchen zur Ermittlung des aktuellen Schutzstatus einzelner Tiere und Pflanzen können auf der Internet-Seite des Bundesamtes für Naturschutz durchgeführt werden. www.wisia.de
Tiere oder Pflanzen, für die der erforderliche Nachweis nicht erbracht wird, können von den nach Landesrecht zuständigen Behörden beschlagnahmt und eingezogen werden.
Das Hinweisblatt zur
Nachweispflicht für besonders geschützte Pflanzen und Tiere (pdf, 234.5 KB)
können Sie hier herunterladen.