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Nachweispflicht

Für wen gilt die Nachweispflicht?

Bild einer Eidechse

Wer

  • lebende Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten, ihre lebenden oder toten Entwicklungsformen oder im Wesentlichen vollständig erhaltene tote Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten oder,
  • ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren oder Pflanzen der streng geschützten Arten oder ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse

besitzt, hat auf Verlangen der zuständigen Behörde, die Besitzberechtigung nachzuweisen.




SchutzkategorieErforderliche Dokumente/Nachweise
Arten des Anhangs A der VO (EG) Nr. 338/97
  • Madagaskar-Boa
  • Griechische Landschildkröte
  • Maurische Landschildkröte
  • Breitrandschildkröte
  • Molukken-Kakadu
Cites (blau) bzw. EG-Bescheinigung (gelb)
Arten des Anhangs B der VO (EG) Nr. 338/97
  • Graupapagei
  • Blaustirnamazone
  • Beo
  • Grüner Leguan
  • Abgottschlange
z.B. Kaufvertrag, Nachzuchtbestätigung, Tierausweis, Einfuhrnummer,Meldebescheinigung, Registrierbestätigung
Arten der Anhänge der VSR , FFH-RL , BArtSchV
  • Stieglitz
  • Würfelnatter
  • Europäische Sumpfschildkröte
  • Moorfrosch
  • Europäischer Laubfrosch
z.B. Kaufvertrag, Nachzuchtbestätigung, Tierausweis, Meldebescheinigung, Registrierbestätigung

Für lebende Wirbeltiere der besonders geschützten Arten sind die Dokumente zum Herkunftsnachweis zusammen mit der Tierbestandsmeldung bei der zuständigen Artenschutzbehörde vorzulegen.
Für nicht meldepflichtige Tiere ist der Herkunftsnachweis nur auf Anforderung der Behörde vorzulegen.

Recherchen zur Ermittlung des aktuellen Schutzstatus einzelner Tiere und Pflanzen können auf der Internet-Seite des Bundesamtes für Naturschutz durchgeführt werden. www.wisia.de

Tiere oder Pflanzen, für die der erforderliche Nachweis nicht erbracht wird, können von den nach Landesrecht zuständigen Behörden beschlagnahmt und eingezogen werden.

Bild des Hinweisblattes zur Nachweispflicht

Das Hinweisblatt zur
Nachweispflicht für besonders geschützte Pflanzen und Tiere (pdf, 234.5 KB)
können Sie hier herunterladen.