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Stadtstrecke - Die Planungsschritte

Bis zum geplanten Baubeginn für die neue Hochwasserschutzanlage sind einige Planungsschritte notwendig. Dabei müssen die Planerinnen und Planer nicht nur den Hochwasserschutz im Blick haben, sondern auch mit der Stadt- und Verkehrsplanung sowie einer zeitgemäßen urbanen Nutzung in Einklang bringen. Es gilt, unterschiedliche Aufenthaltsräume zu schaffen und den Pkw-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr neu zu ordnen und so zu optimieren. Für die drei Abschnitte von der Eisenbahnbrücke bis zur Piepe untersuchen die Planerinnen und Planer verschiedene Lösungen, da es dort unterschiedliche städtebauliche und örtliche Anforderungen gibt. Dabei berücksichtigen sie die Bedarfe verschiedener Nutzerinnen und Nutzer: An der Stadtstrecke soll sowohl Raum für Sporttreibende mit unterschiedlichen Aktivitäten entstehen als auch Plätze für Ruhepausen, Menschen mit Bewegungseinschränkungen erhalten barrierefreie Zugänge und der Radverkehr soll getrennt vom Fußgängerverkehr verlaufen.

Nachhaltiger Hochwasserschutz für Bremen

Ansicht
Ansicht [Quelle: TOPOTEK1]

Für die Planung gibt es verschiedene Vorgaben: Beispielsweise muss neben der jetzt erforderlichen Erhöhung der Hochwasserschutzlinie auf +8,80 m NHN flussabwärts bzw.+8.70 m NHN flussaufwärts des Wehrs Kleine Weser auch die spätere Erhöhung der Bestickhöhe um weitere 100 cm berücksichtigt werden. Dies zeigt, dass das Projektteam nachhaltig plant – falls eine weitere Erhöhung der Hochwasserschutzanlagen notwendig wird, ist dies dann ohne aufwändigen Neubau der Schutzanlage möglich. Eine solche Notwendigkeit kann sich z. B. aufgrund des Meereswasserspiegelanstiegs infolge des Klimawandels ergeben.

Die Planung der Aufenthaltsbereiche, Promenaden, Rampen und Radwege muss zahlreichen technischen Regelwerken folgen. Besonderes Augenmerk wird auf den Abbau von bestehenden Barrieren gelegt, so dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Sehbehinderte, aber auch z. B. Familien mit Kinderwagen die Bereiche sicher nutzen können.

Auch die Begrünung der Stadtstrecke ist Teil des Projekts: Bei der Auswahl der Baum- und Pflanzenarten schauen die Planerinnen und Planer, dass diese stadtklimatisch sinnvoll und klimawandelbeständig sind. Sie wägen auch ab, ob die Pflanzen insekten- und vogelfreundlich sind und lassen die Wuchsform und Lichtdurchlässigkeit der Baumkronen in die Auswahl einfließen. Da der Erhalt der vorhandenen Baumreihe aus Platanen leider aufgrund der technischen Anforderungen an den Raum nur sehr bedingt möglich ist, folgen die Planer und Planerinnen bei der Neupflanzung den beschriebenen Grundsätzen. Um die Hochwasserschutzanlage, den Deichverteidigungsweg und den Radweg vor sich ausbreitenden Wurzeln zu schützen, ist zudem ein Wurzelführungssystem vorgesehen.

Planungsschritte zum Hochwasserschutz

Im Folgenden erfahren Sie mehr über die bisherigen Planungs- und Beteiligungsschritte sowie wichtige Beschlüsse zur Stadtstrecke.

Zeitstrahl

Planungsschritte

Der Baubeginn ist (Stand Mitte 2024) für das Jahr 2028 vorgesehen. Die Maßnahme wird voraussichtlich in einzelne Bauabschnitte aufgeteilt werden, von denen immer nur ein Teil gleichzeitig bearbeitet wird. Damit wird verhindert, dass das gesamte Ufer gleichzeitig gesperrt werden muss. Vorläufig wird eine Bauzeit von ca. acht Jahren für das gesamte Bauvorhaben geschätzt, wobei der Bau eines einzelnen kürzeren Bauabschnitts voraussichtliche nie länger als ca. drei Jahre dauern sollte.

In der Genehmigungsplanung wird der Vorentwurf weiterentwickelt und ergänzt. Dabei werden die technisch und rechtlich maßgebenden Details in ausreichender Genauigkeit dargestellt. Aus den Planunterlagen muss die vorgesehene Maßnahme sehr genau ablesbar sein und es müssen für alle im Planfeststellungsverfahren Beteiligten Art und Umfang der Betroffenheit erkennbar sein.

Die Planfeststellung (Planfeststellungsbeschluss sowie Plangenehmigung) ersetzt alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen. Der Ablauf gliedert sich wie folgt:

  • Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen durch den Träger der Maßnahme
  • Einleitung des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde
  • Öffentliche Auslegung des Plans
  • Bürgerinformation und Beteiligung der Betroffenen
  • Einwendungen und Anregungen
  • Erörterungstermin
  • Planfeststellungsbeschluss
  • Bestandskräftiger Plan

Derzeit (Stand Mitte 2024) wird in der Entwurfsplanung die Machbarkeitsstudie Teil II konkretisiert. Die geänderten Anforderungen des Bemessungswasserstandes, der Bestickhöhe und des Vorsorgemaßes (siehe auch Information zum IPCC Sonderbericht 2019) werden eingearbeitet. Die aus der Machbarkeitsstudie Teil 2 (Vorplanung) entstandene Pläne werden überprüft, ergänzt und in einem größeren Maßstab ausgearbeitet. Details werden durchgeplant, Sondergutachten erstellt und wiederum in die Planung eingearbeitet.
Am Ende des Prozesses steht ein fast ausführungsreifes Planwerk mit einem Erläuterungsbericht und detaillierten Zeichnungen, in dem alle spezifischen Frage- und Problemstellungen berücksichtigt sind.

In den Jahren 2021 und 2022 erfolgte die fachtechnische Prüfung der Machbarkeitsstudie Teil 2 durch die Fachreferate der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Die vorgelegte Lösung wurde einer sorgfältigen Begutachtung unterzogen und geprüft, ob die Belange des Hochwasserschutzes, der Grünordnung, des Verkehrs und des Stadtbildes angemessen berücksichtigt wurden. Die Übereinstimmung mit wesentlichen Anforderungen und Regelwerken wurde geprüft und – soweit bereits möglich - die finanzielle Förderfähigkeit festgestellt.

Parallel wurde auf Basis der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung der 20. Wahlperiode die Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung intensiviert. Den Deputationen der Bremischen Bürgerschaft wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie der Alternativenprüfung präsentiert. In einer mehrtägigen Dialogveranstaltung („Runder Tisch“) wurden mit dem Beirat, dem Deichverband, Gutachtern und Bürgerinitiativen die komplexen Aspekte des Projektes erörtert.

Unterlagen hierzu finden Sie in unserem Download-Bereich.

Machbarkeitsstudie Teil 2 2020 - Hochwasserschutzanlage - Quelle: TOPOTEK1

Die Machbarkeitsstudie Teil 2 stellt eine Fortschreibung der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2016 dar. Die Ausarbeitung erfolgte durch die Büros TOPOTEK 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin und Sweco GmbH, Bremen (für die ARGE Grontmij GmbH / WES GmbH) und erstreckt sich über den Zeitraum Juni 2018 bis April 2020. Dabei untersuchten die Planerinnen und Planer eine zusätzliche Variante - den Siegerentwurf aus dem Gestaltungswettbewerb - und verglichen diese mit der Vorzugsvariante von 2016. Hierzu wurde der Siegerentwurf des Gestaltungswettbewerbs planerisch auf das Niveau der Varianten der Machbarkeitsstudie Teil 1 gehoben und unter Berücksichtigung der definierten Kriterien bewertet. Im Ergebnis konnte sich der Entwurf schließlich als neue Vorzugsvariante durchsetzen.

Weitere Informationen und Dokumente zur Machbarkeitsstudie Teil 2 (2020) einschließlich einer Zusammenfassung gemäß Senatsvorlage vom Februar 2022 finden Sie in unserem Download-Bereich.

Städtebaulicher Wettbewerb - Quelle: TOPOTEK1

Da die Hochwasserschutzanlage das Stadtbild prägen wird und vielfältige Nutzungsinteressen berücksichtigen soll, fand von 2016 bis 2017 fand ein Gestaltungswettbewerb statt. Dabei untersuchten mehrere Planungsbüros auf Grundlage der Machbarkeitsstudie von 2016 und der Deich-Charta verschiedene Planungsvarianten. Ziel war es, die beste Lösung hinsichtlich Hochwasserschutz, ökologischer Aspekte, städtebaulicher Gestaltung und möglicher Nutzungen zu finden.
Das Planungsbüro TOPOTEK 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH aus Berlin wurde zusammen mit Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH mit dem gemeinsamen 2. Preis ausgezeichnet. Eine Fachjury unter Vorsitz der Bremer Senatsbaudirektorin Prof. Dr. Iris Reuther entschied sich schließlich im Februar 2017 für den Entwurf von TOPOTEK 1 zur Umsetzung der Neugestaltung des Weserdeichs in der Bremer Neustadt.
Der Entwurf TOPOTEK 1 zeichnet sich durch eine großzügige Gestaltung mit skulpturalen Elementen aus, die Besucherinnen und Besucher zum Bewegen und Verweilen einlädt. Die verschiedenen Ebenen der Hochwasserschutzwand spiegeln die Dynamik des Flusses wider und bieten Aufenthaltsbereiche mit Grünflächen, Sitz- und Liegeflächen sowie einer geplanten Promenade und Allee auf der oberen Ebene. Der Entwurf wurde von der Fachjury für seine landschaftsarchitektonische Qualität und seinen Bezug zum Fluss- und Stadtraum der Weser gewürdigt. Die Fachjury war mit namhaften Fach- und Sachpreisrichter:innen besetzt.

Weitere Informationen und Dokumente zum Gestaltungswettbewerb sowie einen Blick auf die eingereichten Entwürfe finden Sie in unserem Download-Bereich.

Machbarkeitsstudie 2016 - Quelle: WES / Grontmij

Die Machbarkeitsstudie 2016 hatte zum Ziel, Lösungsansätze für die notwendige Anpassung des bestehenden öffentlichen Hochwasserschutzes im Untersuchungsgebiet zu ermitteln. Sie diente dazu, die Machbarkeit der geplanten Maßnahmen zu prüfen und aufzuzeigen, wie die neuen Anforderungen erfüllt werden können. Dabei wurden die vielfältigen Anforderungen und Interessen der Beteiligten berücksichtigt.
Die Machbarkeitsstudie hatte folgende Ziele:

  • Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Anpassung des Hochwasserschutzes im Untersuchungsgebiet
  • Berücksichtigung neuer Anforderungen an den Hochwasserschutz
  • Planerische Darstellung und Bewertungen verschiedener Varianten
  • Untersuchung und Abwägung der Vor- und Nachteile der Lösungsvarianten
  • Empfehlung einer Vorzugsvariante mittels Nutzwertanalyse

Mit der Machbarkeitsstudie wurde eine fundierte Entscheidungsgrundlage geschaffen, um die bestmögliche Lösung für den Hochwasserschutz im Untersuchungsgebiet zu finden und die Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen.
Im Zuge der Planung wurden auch die Baumgutachten aus dem Jahr 2012 fortlaufend überarbeitet, und im Jahr 2014 wurde zusätzlich ein weiteres Baugrundgutachten erstellt. Das Baugrundgutachten enthielt spezifische Bemessungswerte, die für die Berechnungen benötigt wurden. Die Aktualisierung der Baumgutachten und die Erstellung des Baugrundgutachtens erfolgten planungsbegleitend.

Weitere Informationen und Dokumente zur Machbarkeitsstudie Teil 1 finden Sie in unserem Download-Bereich.

In den Jahren 2010 bis 2012 wurden wichtige Planungsgrundlagen und Vorarbeiten für das Projekt geleistet. Dazu gehörte die Erstellung erster Unterlagen und Grundlagen, die als Basis für die weiteren Planungen dienten.

Der erste orientierende Rahmenentwurf konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Ermittlung der Höhenunterschiede und zeigte einfache Lösungen zu deren Behebung auf. Für die Erstellung dieses Entwurfs lagen jedoch noch keine Informationen über den Baugrund und die bautechnische Qualität der bestehenden Hochwasserschutzanlage vor.

Um den Baumbestand zu erfassen und einen Überblick zu erhalten, wurden im Jahr 2012 Baumgutachten erstellt. Diese Gutachten dienten als notwendige Bestandsaufnahme und lieferten grundlegende Informationen darüber, wie sich Bau- bzw. Ausbaumaßnahmen auf den Baumbestand auswirken und wie mögliche Auswirkungen minimiert werden können.
Des Weiteren wurden 2012 Baugrundgutachten angefertigt. Diese geotechnischen Berichte geben Auskunft über die Ergebnisse der Baugrundaufschlüsse und erste Nachweise zur Standsicherheit.

Die Baugrund- und Baumgutachten sind von großer Bedeutung, da sie grundlegende Informationen über den Baugrund und den Baumbestand liefern. Sie dienen als wichtige Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung und ermöglichen es, mögliche Risiken und Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Weitere Informationen sowie die einzelnen Gutachten finden Sie in unserem Download-Bereich.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Anfang 2023 wurden zwei Sitzungen eines Begleitgremiums durchgeführt, welches sich aus Bürger:innen sowie Vertreter:innen von Institutionen, Gewerbetreibenden, Politik, Interessengruppen zusammensetzte. Themen wie die Auswahl der Baumarten, weitere Begrünungsmöglichkeiten, Möblierung, Ausstattung, etc. wurden besprochen, Ideen der Teilnehmenden wurden ausführlich diskutiert und von den Planenden für die Entwurfsplanung aufgenommen.

Die Protokolle des Begleitgremiums finden Sie in unserem Download-Bereich.

Anfang 2022 wurden auf Basis der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung (2019-2023) insgesamt vier moderierte Dialogveranstaltungen („Runder Tisch“) zu der in der Stadtöffentlichkeit umstrittenen Fällung des Baumbestandes durchgeführt. Teilnehmende waren Vertreterinnen der Senatorischen Behörde unter Leitung der Senatorin, der Beirat Neustadt, der Deichverband am linken Weserufer sowie die Bürgerinitiativen. Unterstützt wurde der Dialog zu Fachfragen durch Experten.

Die Ergebnisse des Runden Tisches wurden den zuständigen Deputationen der Bremischen Bürgerschaft sowie dem Senat ausführlich berichtet. In seiner Sitzung vom 19.07.2022 hat der Senat schließlich die Fortsetzung der Planung auf Basis der in der Machbarkeitsstudie Teil 2 erarbeiten Vorzugslösung beschlossen, gleichzeitig jedoch auch eine Optimierung der Planung mit dem Ziel einer Verbesserung des Grünanteils gefordert. Diese Anforderung wird in der Entwurfsplanung umgesetzt.

Weitere Informationen zum Runden Tisch, zu den Berichten für die Deputationen und zu den Beschlüssen des Senates finden Sie in unserem Download-Bereich.

Deich-Charta

Im Frühjahr 2016 startete die Stadt Bremen im Rahmen des Projektes „Leben mit dem Fluss“ ein Beteiligungsverfahren, um die Erwartungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger für die Neugestaltung des Neustädter Weserufers aufzunehmen. Das Verfahren bestand aus einem Deichspaziergang, einer Konzeptwerkstatt und einer Abschlussveranstaltung, in der die getroffenen Vereinbarungen diskutiert und in der Charta für den Neustädter Deich dokumentiert wurden.
Die Neustädter Deich-Charta beinhaltet folgende Konsenspunkte:

  1. Komplementäre und nicht konkurrierende Nutzungen sollen die Neugestaltung des Neustädter Weserufers prägen, im Gegensatz zur „Partymeile“ an der Schlachte.
  2. Grün soll das Gestaltungsprinzip der neuen Deichlösung sein. Gefordert wird ein vollständiger Ersatz der alten Platanen durch großflächige Neupflanzungen. Auch die Begrünung der Hochwasserschutzwand und weitere Bepflanzungen auf den Promenaden sollen geprüft werden, um Lebensraum für Tiere zu schaffen. Dabei sollen verschiedene heimische Baumarten gewählt werden, um die Auswirkungen von Krankheitsbefall zu minimieren.
  3. Für die Umgestaltung des Neustädter Weserufers soll ein Zonierungskonzept zugrunde gelegt werden. Es besteht Einigkeit, dass am Ufer bei der Becks Brauerei eine Aktivitätszone für gewerbliche Anlieger entstehen kann und der St.-Pauli-Deich als Transitzone für Fußgänger und Radfahrer zu Zielen im Bremer Süden betrachtet wird. Eine Beruhigung des Abschnitts Am Deich findet breite Unterstützung.
  4. Die Anliegenden aus der Kultur-, Kunst- und Kreativszene prägen das Profil des Neustädter Weserufers und sollten daher in die Ideenfindung und Umsetzung einbezogen werden.

Die Deich-Charta und die dazugehörige Karte finden Sie in unserem Download-Bereich.

Beschlüsse und Rahmenbedingungen

Neben früheren Entscheidungen des Senats haben insbesondere zwei Beschlüsse des Jahres 2022 Bedeutung für den Planungsverlauf. In seiner Sitzung vom 01.02.2022 hat der Senat die Kostengrößenordnung der Maßnahme zur Kenntnis genommen und die notwendigen Planungsmittel für eine Fortsetzung der Planung auf Basis der Kostenermittlung der Machbarkeitsstudie Teil 2 beschlossen. In seiner Sitzung vom 19.07.2022 sprach sich der Senat schließlich dafür aus, die Planungen fortzusetzen und an der kostenoptimierten Wettbewerbsvariante festzuhalten. Dieser Beschluss fiel auf Grundlage der Machbarkeitsstudie Teil 2 und des abgeschlossenen Runden Tisches und umfasste die Anforderung zur Optimierung der Planung zur Erhöhung des Grünanteils.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Download-Bereich.

Der IPCC-Sonderbericht über die Ozeane und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima (englisch IPCC Special Report on the Ocean and Cryosphere in a Changing Climate, SROCC) ist ein im September 2019 erschienener Bericht des Weltklimarates (IPCC) der Vereinten Nationen. Der Bericht fasst den entsprechenden wissenschaftlichen Kenntnisstand zusammen. Er umfasst u. a. die Themen Meeresspiegelanstieg und Änderungen in den Weltmeeren sowie extreme und abrupte Veränderungen. Er beschäftigt sich auch mit den Folgen und Risiken für tiefliegende Inseln, Küsten und Gemeinden, für marine Ökosysteme und abhängige Gemeinschaften sowie mit Risikomanagement und Anpassung.

Der Bericht weist höhere Wasserspiegellagen als beim vorigen (IPCC)-Sachstandsbericht von 2013 auf und hat daher hohe Bedeutung für die Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes in Bremen und Niedersachsen. Aufgrund des Berichtes wurden die Bemessungswasserstände und Bestickhöhen der Stadtstrecke weiter erhöht. Dies führt zu einigen baulichen und gestalterischen Änderungen der Vorzugsvariante der Machbarkeitsstudie Teil 2, die in der Entwurfsplanung 2023 ihre Berücksichtigung finden.

Im Generalplan Küstenschutz (GPK) Teil I (GPK I) der Länder Niedersachsen und Bremen, welcher im März 2007 veröffentlicht wurde, wurde das Bestick (Deichabmessungen) der Landesschutzdeichlinie stromab der Weser ab dem Wehr in Hemelingen in Hinblick auf den Klimawandel und ein zukünftiges Sturmflutszenario überprüft und neu festgelegt. Weiterhin wurden Maßnahmen zur langfristigen Gewährleistung des Hochwasserschutzes festgelegt. Der Generalplan Küstenschutz untersucht neben den Deichen an der niedersächsischen Nordseeküste auch die Deiche an Ems, Weser und Elbe. An der Unterweser ist jeweils bis zu den Sperrwerken (Geeste-, Lesum-, Ochtum- und Huntesperrwerk) sowie bis zum Wehr in Hemelingen geplant worden.

Der Generalplan Küstenschutz ist der Auslöser und stellt die Grundlage für die Planungsmaßnahmen der Stadtstrecke dar.