Sie sind hier:

Bewertungsgrundlagen

Einleitung

Im Folgenden werden die wichtigsten Bewertungsgrundlagen erläutert, die zurzeit für die Bearbeitung von altlastenbedingten Grundwasserverunreinigungen in Bremen zur Verfügung stehen. Eine Zusammenstellung der relevanten Werte (pdf, 54.5 KB) kann hier eingesehen.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat 2004 für einen umfangreichen Stoffkatalog die "Geringfügigkeitsschwellen zur Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen“ veröffentlicht und diese in 2016 aktualisiert. Sie sind so definiert, dass bei Unterschreitung der Geringfügigkeitsschwellen keine Grundwasserverunreinigung vorliegt. Eine Überschreitung dieser Werte zeigt an, dass die chemische Beschaffenheit des Grundwassers anthropogen (durch menschliche Einwirkung) verändert ist. Dies allein bedeutet aber noch nicht, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Prüfwerte

Die Prüfwerte der LAWA in der Empfehlung für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden aus dem Jahr 1994 liegen teilweise über den Geringfügigkeitsschwellen. Sind sie überschritten, werden in der Regel weitere Untersuchungen erforderlich. Im Land Bremen wurden bisher insbesondere auch die LAWA- Prüfwerte als Beurteilungsgrundlage zur Entscheidung über weitere Untersuchungen mit herangezogen. Werden sie überschritten, werden in der Regel weitere Untersuchungen zur Ermittlung der Schadstoffquelle durchgeführt und die Verunreinigungen werden regelmäßig überwacht. Die Standorte an denen die Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser die LAWA- Prüfwerte überschreiten, können unter Berichte/Veröffentlichungen eingesehen werden.

Maßnahmenschwellenwerte

Werden auch die Maßnahmenschwellenwerte der LAWA- Empfehlung überschritten, sind in der Regel Maßnahmen wie z.B. Sanierung oder Sicherung der Grundwasserverunreinigung notwendig. Da es sich um Orientierungswerte handelt, ist vorab eine sorgfältige Prüfung der Machbarkeit, der Angemessenheit und der Erfolgsaussichten erforderlich.

Die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) von 1998 enthält für das Grundwasser selbst keine Grenzwerte. Sie bezieht sich stattdessen auf den Gefährdungspfad Boden – Grundwasser und enthält Prüfwerte zur Bewertung von Schadstoffgehalten im Sickerwasser, welches sich durch den Boden auf dem Weg in das Grundwasser befindet.

Informationswerte

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales (SfAFGJS) hat 2004 Informationswerte erarbeitet, bei deren Überschreitung betroffenen Anwohnern in Bremen vorsorglich empfohlen wird, auf die Nutzung von Gartenbrunnenwasser zu verzichten. Da für dieses Nutzungsszenario bislang keine allgemein verbindlichen Beurteilungswerte existieren, sind in Bremen die sogenannten Informationswerte für die Gartenbrunnennutzung entwickelt worden. Sie wurden unter Berücksichtigung toxikologischer Daten und Annahmen über die Nutzungshäufigkeit und –dauer abgeleitet. Die Bewertungsgrundlagen (pdf, 54.5 KB) dienen als Entscheidungskriterium dafür, ob betroffene Anwohner bzw. Gartennutzer in Bereichen mit Grundwasserverunreinigungen zu informieren und vorsorgliche Empfehlungen zur Nutzungsbeschränkung auszusprechen sind. Unter Anwohnerinformationen können Sie die betroffenen Gebiete und die dort verteilten Informationsschreiben finden.