Zur Umsetzung der Verpackungsverordnung sowie, seit Anfang 2019, des Verpackungsgesetzes, im Land Bremen sind in den vergangenen 28 Jahren mehrere Systeme durch den Senator für Umwelt, Bau, und Verkehr festgestellt bzw. genehmigt worden:
Alle mussten mit den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ( Die Bremer Stadtreinigung und Entsorgungsbetriebe Bremerhaven ) Abstimmungsvereinbarungen schließen, um sicher zu stellen, dass ihre Sammelsysteme mit den kommunalen Entsorgungsstrukturen kompatibel sind. Weiter waren Leistungsverträge mit Entsorgungsunternehmen zur Erfassung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen zu schließen und der Nachweis zum Beitritt zur sog. Clearingvereinbarung der Systeme untereinander und der von der Verpackungsverordnung vorgeschriebenen „Gemeinsamen Stelle" zu erbringen. Alle Systeme haben auch die zum 31.12.18 vorzulegende Finanzierungsvereinbarung mit der „Zentralen Stelle“ nachgewiesen. Das Duale System der VfW AG ist zwischenzeitlich in der Reclay Group mit ihren System Redual aufgegangen, die Systeme EKO-Punkt, ELS und RKD haben ihren Betrieb eingestellt.
Die im Amtsblatt veröffentlichten Feststellungsbescheide können hier eingesehen werden:
Der Bescheid für DSD ist nicht enthalten, da er aufgrund mehrerer Änderungen nicht in einer vollständigen Lesefassung vorliegt.