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Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Überwachung

Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) regelt Abfallverbringungen in, durch und aus der Europäischen Union. Europäische Union | Verordnungen | VO (EG) Nr. 1013/2006
Sie regelt auch die behördliche Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, für ihr gesamtes geografisches Gebiet Kontrollpläne für die Verbringung von Abfällen zu erstellen. In Deutschland obliegt diese Verpflichtung nach dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) den Ländern. Der vorliegende Kontrollplan setzt die Anforderungen der EU-Verordnung (EU) 660/2014 für das Land Bremen um.

Kontrollplan für Bremen gemäß Artikel 50 Absatz 2a Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) -
Kontrollplan (pdf, 617.3 KB)

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