Abfälle werden nach dem Europäischen Abfallverzeichnis in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle eingestuft. Dieses Abfallverzeichnis ist herkunftsorientiert aufgebaut. Die gefährlichen Abfälle werden mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. An die Entsorgung und Überwachung dieser Abfälle werden besondere Anforderungen gestellt. Die richtige Einstufung der Abfälle liegt in der Verantwortung des Abfallerzeugers.
In Falle der sogenannten „Spiegeleinträge“ sind bei der Unterscheidung zwischen gefährlichem und nicht gefährlichem Abfall die Gefährlichkeitskriterien zu prüfen.
Für folgende Abfallarten gibt es in Bremen eine Handlungshilfe für die Einstufung.