Sommerzeit ist Pool-Zeit. In vielen Gärten werden nun Schwimmbecken in den verschiedensten Größen zeitweise aber auch dauerhaft aufgebaut und genutzt. Es können dabei grundsätzlich die Gartenpools von den kleinen Becken unterschieden werden.
Aufblasbare Planschbecken und andere Kinderbecken werden in der Regel mit geringen Mengen befüllt. Es wird zumeist Leitungswasser eingesetzt, das nicht zusätzlich mit chemischen Zusatzstoffen, wie Chlor und Biozide behandelt wird. Das bei der Entleerung anfallende Abwasser gilt als weitgehend unbelastet und darf wie folgt entsorgt werden:
• In Gärten darf eine breitflächige Verrieselung durchgeführt werden sofern das Grundstück außerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt. Das Wasser sollte langsam und großflächig über eine Passage des bewachsenen Oberbodens (geschlossene Vegetation mit ausreichender Sickerfähigkeit) versickert werden,
• Das Wasser ist in der Regel unbedenklich und kann somit auch zum Gießen von Pflanzen oder zum Rasensprengen genutzt werden.
• Beim Ablassen des Wassers dürfen benachbarte Grundstücke nicht durch Vernässung beeinträchtigen werden. Gegebenenfalls sind Wassermenge zu drosseln und das Ablassen auf mehrere Tage zu verteilen, wenn das Grundstück nicht genügend Platz bietet, um das gesamte Wasser aufzunehmen.
Poolanlagen / Badebecken
Bei größeren mobilen oder eingebauten Bade- und Schwimmbecken kann das Wasser mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Chemikalien versetzt sein, die dafür sorgen sollen, dass es klar und keimfrei bleibt. Es sind Belastungen durch Desinfektionsmittel, wie Chlor, Aktivchlor, Perchlorat sowie Mittel zur Steuerung des pH-Werts, Flockungsmittel, Biozide gegen Algenwachstum und ähnliche Mittel zu erwarten. Die eingesetzten Stoffe dürfen nicht in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen. Bereits geringe Mengen der der Poolwasser zugesetzten Stoffe, insbesondere Biozide, können Gewässerorganismen schädigen. Diese Einsatzstoffe sind mit äußerster Sorgfalt und unter Beratung von Fachkundigen anzuwenden.
Solch behandeltes Beckenwasser ist Abwasser, es gilt als belastet und muss über den Schmutz- oder Mischwasserkanal entsorgt werden. Vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation ist die zuständige Behörde, in diesem Fall hanseWasser Bremen zu kontaktieren, um den weiteren Ablauf zu besprechen.
Achtung: Die Reste von unverbrauchten Pool-Chemikalien gelten als Sonderabfall und dürfen unter keinen Umständen in die öffentliche Kanalisation oder auf sonstige Weise in die Umwelt 'entsorgt' werden. Die nicht benötigten Produkte sind bei den Recycling-Stationen in Bremen abzugeben.
Wird Beckenwasser mit chlorhaltigen Desinfektionsmitteln behandelt, muss der Aktivchlorgehalt und der pH-Wert bestimmt werden. Diese Werte sind durch die einfache Verwendung von Teststreifen oder pH-Metern zu erhalten. Liegt der Aktivchlor-Gehalt höher als 0,5 mg je Liter, so muss das Wasser über mind. 48 Stunden ohne weiteren Einsatz Chemikalien im Becken belassen werden. Erst wenn der Wert für Aktivchlor (freisetzbares Chlor) unter 0,5 mg/L (rund 0,5 ppm) liegt, darf dieses Abwasser in Absprache mit der zuständigen Behörde, der hanseWasser Bremen, in den Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden. Dieses ist im Entwässerungsortsgesetz von Bremen (EOG, § 8 b, § 8 c bzw. Anhang 2) geregelt. Der pH-Wert muss bei Einleitung im Bereich von 6,5 - 10 liegen.
Kontaktdaten:
Für allgemeine Fragen zum Umgang mit Abwasser aus Schwimm- und Planschbecken:
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Team Abwasser - Bernd Schneider
An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
Fon: 0421 / 361 - 55 36
Für die Einleitung in die öffentliche Schmutz- und Mischwasserkanalisation
hanseWasser Bremen GmbH - Gewerbekundenbetreuung
Birkenfelsstr. 5, 28217 Bremen
Service-Nr. 0421 / 9 88 – 11 11
Ein entsprechendes Formblatt (Abwassereinleitung für zeitlich begrenzte Maßnahmen) ist auf der Homepage der hanseWasser Bremen GmbH erhältlich.