Stickstoffdioxid ist neben Feinstaub der Luftschadstoff, für den in Deutschland an vielen Messorten immer noch Grenzwertüberschreitungen auftreten. Im Bremer Luftmessnetz gibt es zwar seit 2017 keine Überschreitungen des Jahresgrenzwertes von 40 µg/m³, Jahresmittelwerte von bis zu 39 µg/m3 lassen aber eine genaue Qualitätssicherung besonders geboten erscheinen. Die im Bremer Luftgütemessnetz verwendeten Referenz-NO2-Messgeräte sind eignungsgeprüft, laufend gewartet und qualitätsgesichert. Sie haben eine hohe Genauigkeit und Präzision. Stickstoffdioxid wird von diesen Geräten aber nicht direkt gemessen, sondern als Differenz zwischen der Summe aller Stickoxide (NOX) und Stickstoffmonoxid (NO) berechnet. Das kann bei schnellen Änderungen der NO/NOX-Konzentration, wie Sie an Verkehrsmessstationen auftreten, zu kurzfristigen Fehlmessungen führen. Zudem steigt die Nachweisgrenze der Geräte bezüglich NO2 bei hohen NO-Konzentrationen an, die Genauigkeit sinkt dann.
Seit kurzer Zeit gibt es auch ein neues, eignungsgeprüftes Verfahren zur direkten Messung von NO2 in Umgebungsluft. In einer reflektiven Messkammer, in der Weglängen des eingestrahlten gepulsten Laserlichts von mehreren Kilometern auftreten können, wird die Absorption durch NO2 bestimmt (CAPS-Messprinzip).
Die Ergebnisse der Parallelmessung können hier (pdf, 492.1 KB) eingesehen werden.
Im Jahr 2019 wurde mit der routinemäßigen Überprüfung der Äquivalenz der im Land Bremen eingesetzten Feinstaubmonitore SHARP 5030 zum Referenzverfahren nach DIN EN 12341:2014 begonnen. Zuvor wurde die Äquivalenz des automatischen Verfahrens durch Vergleiche im Rahmen von Sondermessprogrammen sichergestellt.
Es zeigte sich, dass am untersuchten Standort die erweiterte relative Messunsicherheit im Jahr ohne eine Datenkorrektur 21,5% betrug. Damit wird die erlaubte Messunsicherheit von 25% eingehalten.
Den Bericht dazu kann man hier (pdf, 829.7 KB) einsehen.
Im Jahr 2021 wurde mit der routinemäßigen Überprüfung der Äquivalenz der im Land Bremen eingesetzten Feinstaubmonitore MP101m zum Referenzverfahren nach DIN EN 12341:2014 begonnen. Diese Messeinrichtungen werden ab 2021 neu im Messnetz eingesetzt.
Es zeigte sich, dass am untersuchten Standort die erweiterte relative Messunsicherheit bezogen auf den Tagesmittelwert im Jahr 8,7% betrug. Damit wird die erlaubte Messunsicherheit von 25% eingehalten.
Den Bericht dazu kann man hier (pdf, 897.2 KB) einsehen.