Der Senat hat in jedem Ressort den Aufgabenbereich eines/einer Antikorruptionsbeauftragten eingerichtet. Er oder sie ist Ansprechpartner/in für Themen der Korruptionsbekämpfung.
Die Integrität und Verlässlichkeit öffentlich Bediensteter gegenüber den Bürgern ist wesentliches Merkmal der Verwaltung. Die Qualität unserer Arbeit ist uns wichtig. Der/ die Antikorruptionsbeauftragte trägt dazu bei, diese zu bewahren.
Die wichtigste Aufgabe des/ der Antikorruptionsbeauftragten ist es, durch Beratung und Information zu helfen, den Anschein unlauteren Handelns präventiv zu vermeiden und Verfahren gegen unlautere Einflussnahme zu sichern.
Korruption wird meistens dort vermutet, wo Entscheidungen scheinbar einseitig begünstigen oder eine zu starke Vertraulichkeit zwischen Öffentlich Bediensteten und Privaten wahrgenommen wird. In diesen Fällen sind die Hintergründe für Außenstehende oft nicht erkennbar. Im Verwaltungshandeln werden auch sachliche Fehler gemacht. In seltenen Fällen wurde tatsächlich korruptiv gehandelt. In allen Fällen ist es eine hohe Belastung für die Kolleginnen und Kollegen, wenn sie der Vermutung korruptiven Verhaltens ausgesetzt sind.
Es ist wichtig, konsequent zu handeln, wenn Korruption als Ursache nicht ausgeschlossen werden kann. Genauso wichtig ist es, Kolleginnen und Kollegen vor Belastung zu schützen, wenn die Vermutung ungerechtfertigt ist. Der Antikorruptionsbeauftragte berät in Fällen aufgekommener Korruptionsvermutungen zur weiteren Vorgehensweise. Ist ein solcher Sachverhalt aufgeklärt, macht er Vorschläge, wie solche Vorkommnisse in der Zukunft vermieden werden können.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetangebot der Zentrale Antikorruptionstelle Bremen.