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Förderung von Umweltprojekten

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau gewährt auf Antrag Zuschüsse für Projekte zum "Umwelt- und Naturschutz" sowie zur "Bildung für nachhaltige Entwicklung" im Stadtgebiet Bremen. Leitgedanke dieser Förderung ist eine umweltgerechte, zukunftsfähige Entwicklung. Dazu gehören ein in allen gesellschaftlichen Gruppen verankerter verantwortungsbewusster Umgang mit Natur und Umwelt und das Wissen um die globalen Auswirkungen unseres Handelns. Gefördert werden gemeinnützige Projekte und Aktivitäten, die mit einem deutlichen Umweltbezug dieser Orientierung dienen, indem Bewusstseins- und Verhaltensänderungen vorbildlich initiiert bzw. begleitet werden. Wünschenswert ist, wenn sich zielgerichtetes Umweltengagement in einer ausgewogenen Kombination von Professionalität, Ehrenamt und freiwilligen Diensten ergänzt.

Nachstehend finden Sie Informationen über das Antrags- und Vergabeverfahren zum Förderbereich "Umwelt- und Naturschutz" sowie "Bildung für nachhaltige Entwicklung".

Hinweis:
Informationen zum separaten Förderbereich "Außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche" erhalten Sie unter: www.umweltbildung-bremen.de oder auf unserer Unterseite Außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche.

Vor einer Antragstellung können Sie eine Projektskizze zum beabsichtigten Vorhaben einreichen, um mögliche Fragen im Vorfeld zu klären. Für den Antrag auf Förderung verwenden Sie bitte die hier zur Verfügung gestellten Formulare. Die im Antragsformular benannten Unterlagen sind dem Antrag beizufügen. Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn des Projektes zu stellen.

Anträge können laufend eingereicht werden. Zur Orientierung, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, wird auf dieser Seite eine Antragsfrist benannt. Die zu diesem Termin vorliegenden Anträge werden ca. 8 Wochen später durch den Wettmittelausschuss der Deputation entschieden.

Die nächste Antragsfrist endet am 17.06.2024. Bis zu diesem Tag können Anträge für Projekte, die im Jahr 2025 stattfinden sollen, eingereicht werden. Für das laufende Jahr 2024 ist das Fördermittelbudget bereits ausgeschöpft.

Dem Antragsformular sind die ausführliche Projektbeschreibung, der Kosten- und Finanzierungsplan und der Nachweis der Gemeinnützigkeit beizufügen. Die Formulare zum Download finden Sie weiter unten.

Bitte senden Sie alle Antragsunterlagen in einfacher Ausfertigung per Post an:

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Referat 42 - Umweltinnovation & Umweltbildung
Katja Stolz
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen.

Ein weiteres Exemplar senden Sie bitte per E-Mail an katja.stolz@umwelt.bremen.de

Formulare für die Antragstellung:
Hinweise für die Antragstellung (pdf, 429.2 KB)
Antragsformular (pdf, 249.5 KB)
ausführliche Projektbeschreibung (docx, 140.5 KB)
Kosten- und Finanzplan (xlsx, 27.7 KB)

Formulare für die Projektdurchführung und -abrechnung:
Hinweise für bewilligte Projekte (pdf, 190.8 KB)
Formular Mittelabruf (pdf, 187.6 KB)
Formular Zwischen-Verwendungsnachweis (docx, 43.3 KB)
Formular Abschluss-Verwendungsnachweis (docx, 42.4 KB)
Tabellen finanzieller Verwendungsnachweis (xlsx, 140.1 KB)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (pdf, 134.4 KB)

Gefördert werden gemeinnützige Projekte, Maßnahmen und Kampagnen, die konkret einen Beitrag leisten, zum Beispiel zur Stärkung des Umweltbewusstseins, zum Schutz von Umwelt und Natur, zum Erhalt der Biodiversität, zum Ausbau der ökologischen Landwirtschaft, zur Verbreitung einer nachhaltigen Mobilität und eines umwelt- und ressourchenschonenden Konsums.

Der Umweltbezug zur Stadtgemeinde Bremen muss erkennbar sein.

Gefördert werden gemeinnützige Projekte, Maßnahmen und Kampagnen, die konkret und beispielgebend

  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkte in Verbindung mit den globalen Zusammehängen der Wirtschafts- und Lebensweise der Industrienationen bewusst machen,
  • die Auswirkungen unserer Lebensweise und unseres Konsumverhaltens auf die weltweiten Umwelt- und Lebensbedingungen thematisieren und Verhaltensänderungen initiieren oder
  • umwelt- und entwicklungsbezogene Handlungspotenziale für nachhaltige Prozesse in Bremen nutzen.

Die zu fördernden Projekte müssen einen aktiven Informations-, Bildungs- oder Handlungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen aufweisen.