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Landesförderprogramm zum Heizungstausch wird ausgeweitet

Bürgerinnen und Bürger können ab morgen Förderung zum Heizungstausch beantragen

Das Landesförderprogramm zum Heizungstausch soll künftig Bürgerinnen und Bürger auch dann finanziell unterstützen, wenn diese eine ältere Gasheizung austauschen wollen. Damit umfasst das Landesprogramm deutlich mehr Fälle, mehr Menschen können davon profitieren. Heute (27.06.2024) wurde die entsprechende Förderrichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht. Daher können Bürgerinnen und Bürger ab dem Folgetag, also ab morgen, einen Förderantrage stellen. Das neue Landesförderprogramm ergänzt die bestehenden Förderangebote des Bundes.

Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Kathrin Moosdorf: „Seitdem die Ausweitung des Förderprogramms beschlossen wurde, haben viele Menschen bei uns nachgefragt, ab wann sie einen Antrag stellen können. Die Nachfrage ist groß. Das zeigt mir, dass wir genau richtig liegen mit der Ausweitung des Förderprogramms. Viele Menschen brauchen Unterstützung, um die Wärmewende im eigenen Haus zu schaffen. Mit dem Förderprogramm setzen wir einen wichtigen Anreiz und wir unterstützen die Menschen dabei, mitzumachen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“

Die neue Landesförderung können Privatpersonen beantragen, wenn diese in einem bestehenden Gebäude im Land Bremen eine Öl-, Gas- oder mit Kohle betriebene Heizung oder eine elektrische Widerstandsheizung gegen eine klimafreundliche Form der Wärmeversorgung austauschen. Gasheizungen müssen hierbei zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein. Förderfähig sind der Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze, der Einbau von Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie der Einbau von Solarkollektoranlagen, die in Kombination mit Wärmepumpen betrieben werden. Die ergänzende Landesförderung wird dann so bemessen, dass die Gesamtförderung 60 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben entspricht.

Antragstellung

Wichtig: Ablauf der Antragstellung

Der Antrag auf Landesförderung muss vor dem Antrag auf Bundesförderung gestellt werden. Hintergrund ist das geänderte Antragsverfahren des Bundes, denn mit Erhalt der Förderzusage der KfW liegt der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns bei dieser Zusage. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Antragstellung auf Landesförderung nicht mehr möglich.

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat das swb-Kundencenter Bremen (swb-Kundencenter Domshof, Schüsselkorb 3, 28195 Bremen, Tel. (0421) 359-3590, foerderungen@swb.de) mit der Antragsbearbeitung im Rahmen dieser Förderrichtlinie beauftragt.

Antragstellende aus Bremerhaven können sich auch an das swb-Kundencenter Bremerhaven (swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co.KG, Kundencenter Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 49, 27568 Bremerhaven, Tel. (0471) 477-1111, foerderungen@swb.de) wenden.