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Generalplan Küstenschutz Niedersachsen / Bremen

Stand und Umsetzung des Küstenschutzes im Land Bremen

Die Folgen von Überflutungen wirken über die Landesgrenzen hinaus. Deshalb haben die Länder Niedersachsen und Bremen frühzeitig eine enge Zusammenarbeit im Bereich des Küstenschutzes bzw. des Hochwasserschutzes beschlossen. Nur durch eng zwischen den Ländern abgestimmten Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass Überflutungsrisiken angemessen begegnet werden kann. Im Falle des Versagens der Hochwasserschutzanlagen können u. a. erhebliche Sachschäden entstehen, sowohl bei öffentlichen Infrastruktursystemen, wie etwa Verkehrswegen und Versorgungseinrichtungen, als auch im privaten Bereich.
Im Jahr 2007 wurde der Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen – Festland -Teil I aufgestellt und damit das Ausbauprogramm an der Festlandküste und in den Ästuaren der Weser, Elbe und Ems neu festgelegt. Davon betroffen war auch die im Land Bremen etwa 80 km lange Deichlinie entlang der Unterweser, die das Land vor Sturmfluten schützt. 2010 veröffentlichte das Land Niedersachsen den Generalplan Küstenschutz - Ostfriesische Inseln - Teil II. 2021 folgte nun der gemeinsam von Niedersachsen und Bremen aufgestellte Generalplan Küstenschutz Teil III für die Hochwasserschutzlinie hinter den Sturmflutsperrwerken. Im Land Bremen wurden etwa 32 km Deiche und Spundwände an Geeste, Ochtum, Lesum und Wümme vom neuen Generalplan erfasst.

Generalplan Küstenschutz Teil III

2021 haben die Bundesländer Niedersachsen und Bremen die Aufstellung des Generalplans Küstenschutz Niedersachsen/Bremen - Schutzdeiche (GPK III) für die Hochwasserschutzanlagen hinter den Sturmflutsperrwerken veröffentlicht.
Um die betroffenen Abschnitte genau festzulegen, wurde für jedes Gewässer betrachtet, wie weit ein geschlossenes Sperrwerk Einfluss auf die Wasserstände im Gewässer ausübt. Im Land Bremen sind dies die kompletten Hochwasserschutzanlagen entlang der Lesum (7,6 km) und der Geeste (2,3 km) sowie Abschnitte an der Wümme (14,5 km) und Ochtum (7,8 km). Insgesamt sind 32,2 km der Hochwasserschutzanlagen Bremens im GPK III untersucht worden.
Ziel der aktuellen Überprüfung war festzustellen, ob für die Zukunft weiterhin ein ausreichender Überflutungsschutz gegeben ist. Dafür wurde eine Bestandsaufnahme des IST-Zustandes der betroffenen Hochwasserschutzanlagen in Bezug auf die Dimensionierung (Bestickhöhe, Querschnitt, Böschungsneigung etc.) durchgeführt.
Durch eine Gegenüberstellung des Ist-Zustandes der Hochwasserschutzanlagen mit dem Soll-Zustand ergaben sich die Abschnitte, an denen Handlungsbedarf mit unterschiedlicher Dringlichkeit besteht.
An der Geeste in Bremerhaven ist das erforderliche Sollprofil nicht vorhanden, da die Deichlinie auf einer Strecke von 1,2 km zu steile Böschungsneigungen aufweist. Zudem sind die Hochwasserschutzanlagen auf Grund fehlender Deichzuwegungen oder Deichverteidigungswege teilweise nicht zu erreichen, so dass neben Profilanpassungen auch der Bau von Deichverteidigungswegen und Deichzuwegungen erforderlich ist.
Die Böschungen der Deiche an der Ochtum sind auf einer Strecke von 0,9 km zu steil, verfügen aber durchgehend über eine Höhe, die deutlich über der erforderlichen Solldeichhöhe liegt. Die Deiche sind damit auch ausreichend standsicher. Der Deichverteidigungsweg muss auf einer Länge von 2,7 km ertüchtigt werden.
Die Deiche entlang der Lesum und der Wümme weisen auf einer Strecke von 3,8 km bzw. 3,0 km zu steile Böschungsneigungen auf, verfügen aber ebenso wie an der Ochtum durchgehend über eine Höhe, die deutlich über der erforderlichen Solldeichhöhe liegt.

Der Generalplan Küstenschutz - Teil III steht zum Download bereit:

Generalplan Küstenschutz - Teil III (pdf, 12.6 MB)

Generalplan Küstenschutz Teil I

Im gemeinsam aufgestellten Generalplan Küstenschutz Teil I (GPK I) der Länder Niedersachsen und Bremen, welcher im März 2007 veröffentlicht wurde, wurde das Bestick (Deichabmessungen) der Landesschutzdeichlinie stromab der Weser ab dem Wehr in Hemelingen in Hinblick auf den Klimawandel und ein zukünftiges Sturmflutszenario überprüft und neu festgelegt. Die damalige Deichlinie (74 km zzgl. ca. 6 km Deichstrecke aufgrund des späteren Staatsvertrages zur Übertragung der Luneplate) wurde im Rahmen der Aufstellung des GPK I in 2007 auf ihre erforderlichen Abmessungen hin überprüft.

Im Küstenschutz stellt die kontinuierliche Überprüfung der vorhandenen Schutzbauwerke hinsichtlich ihrer Abmessung eine Daueraufgabe dar.

In 2008 wurde der Bemessungswasserstand, aufgrund der Erkenntnisse des damaligen IPCC Berichtes aus 2007, um weitere 25 cm („Klimafolgenzuschlag“) erhöht. Die neuen Bestickhöhen (Bemessungswasserstand inkl. Wellenauflauf) wurden daraufhin ebenfalls neu festgesetzt. Im Ergebnis wurde damals festgestellt, dass etwa 52 km Deichlinie im Mittel um 1,0 m erhöht werden muss. Bei dem Neubau von Küstenschutzanlagen wird im Land Bremen ein statisch-konstruktives Vorsorgemaß von weiteren +75 cm in der Bauwerksgründung berücksichtigt, so dass diese Bauwerke jederzeit um bis zu 75 cm erhöht werden können.

Mit der baulichen Umsetzung des Generalplans Küstenschutz wurde 2009 begonnen. Seitdem wurden bis Ende 2022 rd. 29,6 km Landesschutzdeichlinie in Bremen und Bremerhaven erhöht. Mit der Aufstellung des GPK I in 2007 wies ein Teil der Hochwasserschutzlinie entlang der Unterweser von Anfang an eine ausreichende Deichhöhe (rd. 28 km) auf. Damit entsprechen nunmehr ca. 72% (rd. 57,6 km) der rd. 80 km langen Deichlinie entlang der Unterweser den Anforderungen des bisherigen GPK aus dem Jahr 2007. Demnach wären noch ca. 28 % (rd. 22,4 km) zu erhöhen.

Insgesamt sind seit 2007 bis Ende 2022 rd. 175,3 Mio. EUR für Küstenschutzmaßnahmen in Bremerhaven und Bremen verausgabt worden (davon ca. 11,5 Mio. € in 2022).

Die Küstenschutzmaßnahmen werden hauptsächlich aus der GAK (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) und dem Sonderrahmenplan finanziert. Der Bund finanziert hierbei im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel grundsätzlich 70% und das Land Bremen 30% der förderfähigen Gesamtkosten.

Der Generalplan Küstenschutz - Teil I steht zum Download bereit:

Die Projektträger, die im Land Bremen für die bauliche Umsetzung des Generalplans Küstenschutz verantwortlich zeichnen, sind

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation bedient sich für die Planung und Bau im Bereich der Überseestadt der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB). Ebenfalls bedient sich die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation für die Planung und Bau im Stadtgebiet Bremerhaven der bremenports GmbH.
Der Magistrat Bremerhaven ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Deiche entlang der Geeste oberhalb des Geestesperrwerks gemäß GPK III verantwortlich.

Aktuelle besondere Projekte:

Im Stadtgebiet Bremen ist aktuell die Küstenschutzmaßnahme entlang der Stadtstrecke im Verbandsgebiet des Deichverbandes am linken Weserufer von besonderer Bedeutung. Genauere Informationen zum Projekt finden Sie hier.