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Altfahrzeuge

Altfahrzeugverordnung

In der Stadtgemeinde Bremen können Sie Ihr Altfahrzeug in einer Annahme-/Rücknahmestelle und in einem Demontagebetrieb für Altfahrzeuge fachgerecht entsorgen lassen. Diese Betriebe sind nach den entsprechenden Vorschriften der Altfahrzeugverordnung zertifiziert.
Als Beleg für eine ordnungsgemäße Verwertung Ihres Fahrzeuges wird Ihnen ein Verwertungsnachweis ausgehändigt.

Hier finden Sie eine Liste der Annahmestellen - nach PLZ geordnet (pdf, 32 KB) in der Stadtgemeinde Bremen, an denen Ihre Altfahrzeuge entgegengenommen und zur Behandlung an zertifizierte Demontagebetriebe weitergeleitet werden.

Sie können Ihr Altfahrzeug auch direkt dem Demontagebetrieb überlassen. Ihr Altfahrzeug wird in diesem Betrieb trockengelegt und behandelt. Zum Zweck der nachfolgenden Verwertung werden die nach den Vorschriften der Altfahrzeugverordnung vorbereiteten Restkarossen anschließend einer Schredderanlage übergeben. Hier finden Sie eine Liste der Demontagebetriebe - nach PLZ geordnet (pdf, 33.5 KB) in der Stadtgemeinde Bremen.

Die Altfahrzeugverordnung verpflichtet alle Hersteller, Altfahrzeuge ihrer Marke kostenlos (seit 2007 auch für Fahrzeuge, die vor dem 1.7.2002 in verkehr gebracht wurden) vom Letzthalter zurückzunehmen und hierfür flächendeckend Rückgabemöglichkeiten durch Rücknahmestellen oder Demontagebetriebe einzurichten. Der Letzthalter eines Fahrzeugs ist verpflichtet, dieses einer solchen Stelle zu überlassen. Ab dem Jahre 2006 sind mindestens 85 % des durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs zu verwerten und mindestens 80 % stofflich (werk- oder rohstofflich) zu verwerten oder wiederzuverwenden, bis zum Jahre 2015 sind diese Verwertungsziele auf 95 % (Verwertung) bzw. 85 % (stoffliche Verwertung und Wiederverwendung) zu steigern.

Zur Förderung der Abfallvermeidung ist bereits bei der Konstruktion die Verwendung gefährlicher Stoffe zu begrenzen und auf die künftige Demontage und Verwertung zu achten.