Planen Sie die Sanierung einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung, müssen Sie diese Maßnahme bei der zuständigen Bodenschutzbehörde melden.
Sanierungsmaßnahmen
Sanierungsmaßnahmen müssen gemeldet werden, wenn
Anzeigepflichtig sind gemäß §4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes insbesondere
Die Anzeige muss schriftlich (formlos) vor Durchführung der Sanierungsmaßnahme erfolgen.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen (siehe „Zuständige Dienststelle“) ist unbedingt zu beachten.
Aktualisiert am 30.07.2024