Planen Sie die Sanierung einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung, müssen Sie diese Maßnahme bei der zuständigen Bodenschutzbehörde melden.
Sanierungsmaßnahmen
Sanierungsmaßnahmen müssen gemeldet werden, wenn
Anzeigepflichtig sind gemäß §4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes insbesondere
Aktualisiert am 05.02.2025