Das Landesförderprogramm zum Heizungstausch soll künftig Bürgerinnen und Bürger auch dann finanziell unterstützen, wenn diese eine ältere Gasheizung austauschen wollen. Damit umfasst das Landesprogramm deutlich mehr Fälle, mehr Menschen können davon profitieren.
Die neue Landesförderung können Privatpersonen beantragen, wenn diese in einem bestehenden Gebäude im Land Bremen eine Öl-, Gas- oder mit Kohle betriebene Heizung oder eine elektrische Widerstandsheizung gegen eine klimafreundliche Form der Wärmeversorgung austauschen.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Gebäudeeigentümer*innen, Mieter*innen und Pächter*innen sowie Unternehmen, die vertraglich die Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes übernommen haben (sogenannte Contractoren).
Gasheizungen müssen hierbei zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein. Förderfähig sind der Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze, der Einbau von Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie der Einbau von Solarkollektoranlagen, die in Kombination mit Wärmepumpen betrieben werden. Die ergänzende Landesförderung wird dann so bemessen, dass die Gesamtförderung 60 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben entspricht.
WICHTIG: Der Antrag auf Landesförderung muss vor dem Antrag auf Bundesförderung gestellt werden. Hintergrund ist das geänderte Antragsverfahren des Bundes, denn mit Erhalt der Förderzusage der KfW liegt der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns bei dieser Zusage. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Antragstellung auf Landesförderung nicht mehr möglich.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (Bewilligungsstelle) hat das swb-Kundencenter Bremen mit der Antragsbearbeitung beauftragt, Antragsteller aus Bremerhaven können sich auch an das swb-Kundencenter Bremerhaven wenden. Dort müssen die Förderanträge gestellt werden.
swb-Kundencenter Bremen (swb-Kundencenter Domshof)
Schüsselkorb 3
28195 Bremen
Tel. (0421) 359-3590
foederungen@swb.de
swb Kundencenter Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Str. 49
27568 Bremerhaven
Tel. (0471) 477-1111
foederungen@swb.de
Die geförderte Maßnahme muss innerhalb von 13 Monaten abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme vorgelegt werden.
keine
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
Aktualisiert am 06.08.2024