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Förderrichtlinie zur Renaturierung von Auen

Geöffnetes Förderfenster

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) unterstützt das Bundesumweltministerium Projekte zur Renaturierung von Auen entlang von Fließgewässern.

Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Wiederherstellung naturnaher Wasser- und Bodenverhältnisse, zur Entwicklung typischer Auenlebensräume sowie zur naturnahen Gestaltung von Uferbereichen.

Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen, Verbände, Behörden, Stiftungen und Vereine mit Sitz in Deutschland.

Die Förderung kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Pro Vorhaben können maximal zehn Millionen Euro bewilligt werden. Mindestens fünf Prozent der Kosten müssen durch Eigen- oder Drittmittel finanziert werden.

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Weser bg_img_weser · Jens Wunsch