In der Stadt Bremen:
In der Stadt Bremerhaven inklusive Hafengebiet:
Beschwerden über unsachgemäß betriebe Kamine können an den/die zuständige(n) Schornsteinfeger*In gerichtet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Schornsteinfegerinnung.
Für Anlagen der Nummer 1.1 bis 8.3 und von Nummer 9.1 bis 10.25 der 4. BImSchV wenden Sie sich an die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Parkstr. 58/60
28209 Bremen
Telefon: +49 421 361-6260
E -Mail
Für Anlagen der Nummern 8.4 bis 8.15 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen der 4. BImSchV) wenden Sie sich an: