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Förderung von Mehrweglösungen in kleinen Unternehmen

Antragszeitraum: 1. Oktober 2026 bis 28. Februar 2027

Seit dem 1. Januar 2023 gilt bundesweit eine gesetzliche Pflicht, bei bestimmten Einwegverpackungen auch Mehrwegalternativen anzubieten (§§ 33, 34 VerpackG, ab 12.08.2026 §§ 60, 61 VerpackDG). In Bremen wurde diese Vorgabe 2024 durch ein umfassendes Mehrweggebot für Veranstaltungen ergänzt.

Um kleine Unternehmen im Land Bremen – einschließlich des Automatenvertriebs – bei der Umstellung auf umweltfreundliche Mehrweglösungen zu unterstützen, wurde dieses Förderprogramm ins Leben gerufen. Ziel ist es, das Angebot und die Nutzung von Mehrweggeschirr und Mehrwegverpackungen nachhaltig zu erhöhen.

Grundlage dieser Förderung ist die Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen (Land) zur Förderung von Mehrweglösungen in kleinen Unternehmen vom 30. September 2026 (pdf, 237.7 KB).

Was wird gefördert?
Das Programm umfasst drei Förderbereiche:

  1. Verbundlösung - Unterstützung beim Einstieg in bestehende Mehrwegsysteme oder beim Aufbau neuer, unternehmensübergreifender Mehrwegstrukturen.
  2. Insellösung - Förderung der Anschaffung von Mehrweggeschirr zur Einführung eines eigenen Mehrwegsystems im Unternehmen.
  3. Spülmaschinen - Bezuschussung der Anschaffung von Gewerbespülmaschinen für die schnelle und hygienische Reinigung von Mehrweggeschirr.

In welcher Höhe wird gefördert?

Was?FörderquoteFördersumme je Betriebsstelle
Verbundlösungbis zu 100%max. 1.000 Euro
Insellösungbis zu 50%max. 1.000 Euro
Spülmaschinenbis zu 50%max. 1.500 Euro
Wichtig: Je Unternehmen beträgt die maximale Förderung insgesamt 2.500 Euro.

Die Förderung richtet sich gezielt an kleine Unternehmen, die bislang nicht gesetzlich zur Bereitstellung von Mehrweglösungen verpflichtet sind. Sie soll die Umstellung erleichtern, finanzielle Belastungen abfedern und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Förderung von Mehrwegverpackungen ist ein wichtiger Bestandteil des Aktionsplans Klimaschutz der Freien Hansestadt Bremen.

Formulare und Informationen für geförderte Projekte

Formulare Antragsstellung
Förderantrag_Förderung Mehrweglösungen für kleine Unternehmen (pdf, 148 KB)
De-minimis Erklärung_Förderantrag Mehrweglösungen für kleine Unternehmen (pdf, 346.1 KB)

Wichtig: Die Einreichung der Formulare kann ausschließlich per Post erfolgen.

Formular Auszahlungsantrag
Auszahlungsantrag_Förderung Mehrweglösungen in kleinen Unternehmen (pdf, 92.4 KB)

Formulare zum Abschlussverwendungsnachweis
Verwendungsnachweis_Förderung Mehrweglösungen in kleinen Unternehmen (pdf, 109.2 KB)

Zusätzliche Informationen
Infoblatt - Allgemeine De-minimis-VO (pdf, 184.5 KB)

Ausfüllhinweis: Eine Einreichung per E-Mail hat keine Geltung. Bitte füllen Sie die PDF-Dateien digital am Computer aus (Bearbeitung aktivieren) und drucken diese dann zur Unterschrift und für den Versand per Post aus, um die Leserlichkeit der Dokumente sicherzustellen.

Weser bg_img_weser · Jens Wunsch