Um die Weiterentwicklung der Hochschulen in Forschung, Lehre, Transfer, Internationalisierung, Verwaltung und Infrastruktur gezielt zu unterstützen, werden Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen auf der Grundlage der Wissenschaftsplanung des Landes und der Hochschulentwicklungsplanung der Hochschulen geschlossen. Durch den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL) werden langfristige Rahmenbedingungen und finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen geschaffen. Das Land erwartet im Gegenzug von den Hochschulen wesentliche Beiträge zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, die im Rahmen einzelner Umsetzungsvereinbarungen mit den Hochschulen festgehalten wurden.
Seit dem Jahr 2000 schließt die Senatorin für Wissenschaft mit den bremischen Hochschulen, der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen und dem Studierendenwerk Bremen jeweils Zielvereinbarungen auf der Grundlage von § 105 a Abs. 1 des Bremischen Hochschulgesetzes ab. Der Zielvereinbarungszeitraum umfasst vier Jahre.
Die Zielvereinbarungen sind das zentrale Abstimmungs- und Steuerungsinstrument des Landes im Hochschulbereich. In den Zielvereinbarungen werden die vom Land bereitgestellten Finanzmittel sowie die von den Einrichtungen zu erbringenden Leistungen festgelegt.
Zielvereinbarungen mit der Universität Bremen 2022-2025 (pdf, 994 KB)
Zielvereinbarungen mit der Hochschule Bremen 2022-2025 (pdf, 604.8 KB)
Zielvereinbarungen mit der Hochschule Bremerhaven 2022-2025 (pdf, 741.3 KB)
Zielvereinbarungen mit der Hochschule für Künste Bremen 2022-2025 (pdf, 571.4 KB)
Zielvereinbarungen mit dem Studierendenwerk Bremen 2022-2025 (pdf, 1.6 MB)
Zielvereinbarungen mit der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen 2022-2025 (pdf, 3.5 MB)
Attraktives Studium und hochwertige Lehre: Mit dem "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" verpflichten sich Bund und Länder zu einer zusätzlichen Finanzierung der deutschen Hochschulen – flächendeckend und dauerhaft.
Zur Umsetzung des Zukunftsvertrags stellen das Land Bremen und der Bund gemeinsam und zu gleichen Teilen erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Mittelzuweisungen orientieren sich dabei an der Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger, der Anzahl der Studierenden in Regelstudienzeit (plus 2 Semester) sowie an der Zahl der Absolventinnen und Absolventen.
Schwerpunkte des Zukunftsvertrages im Land Bremen sind:
Gemeinsam mit den vier staatlichen Hochschulen wurden in Umsetzungsvereinbarungen konkrete Maßnahmen verabredet, um die Ziele des Zukunftsvertrages zu erreichen. Diese Vereinbarungen können über die folgenden Links eingesehen werden:
Umsetzungsvereinbarung mit der Universität Bremen (pdf, 2.8 MB)
Umsetzungsvereinbarung mit der Hochschule Bremen (pdf, 3.2 MB)
Umsetzungsvereinbarung mit der Hochschule Bremerhaven (pdf, 3.1 MB)
Umsetzungsvereinbarung mit der Hochschule für Künste Bremen (pdf, 1.5 MB)