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Das neue Wasserschutzgebiet Vegesack

Trinkwasser für Bremen-Nord

Das aus Brunnen in Bremen-Blumenthal und Bremen-Vegesack geförderte Grundwasser wird im Wasserwerk Blumenthal zu Trinkwasser aufbereitet. Dieses qualitativ sehr hochwertige aufbereitete Grundwasser dient der Trinkwasserversorgung von Bevölkerung, Gewerbe und Industrie in Bremen-Nord.

Die Wasserfassung in Blumenthal wird bereits seit vielen Jahren durch ein Wasserschutzgebiet gesichert. Zum Schutz der wertvollen Grundwasserressourcen wurde im März 2023 die bestehende Wassergewinnungsanlage in Vegesack als Wasserschutzgebiet ausgewiesen.

Präsentation GDfB: Wasserschutzzonen für die Wassergewinnung Vegesack (pdf, 3.7 MB)

Informationen für Industrieunternehmen und größere Gewerbebetriebe

Am 12. November 2020 fand unter der Leitung der Handelskammer Bremen und der Handwerkskammer Bremen sowie des Unternehmerforums Bremen-Nord und dem Wirtschafts- und Strukturrat Bremen-Nord (WIR) eine Informationsveranstaltung für Industrie- und größere Gewerbebetriebe statt. Hier wurde die Notwendigkeit der Schutzzonenausweisung erläutert und es wurden die Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag dargestellt.

Präsentation IWW/SKUMS: Auswirkungen eines Wasserschutzgebiets für Industrie/Gewerbe (pdf, 4.6 MB)

Informationen für private Nutzungen und Kleingewerbe

Die Auswirkungen für Privathaushalte und kleinere Gewerbetriebe wurden unter anderem in der Sitzung des Beirates Vegesack am 19. April 2021 im Rahmen einer vorgezogenen Informationsveranstaltung der allgemeinen Öffentlichkeit vorgestellt.
Für private Nutzungen in Wasserschutzgebieten gilt:

  • Sachverständigen-Prüfungen von Heizöltankanlagen:
    In der Schutzzone III A gelten erweiterte Prüffristen. Unterirdische Heizöltankanlagen sind alle 2 ½ Jahre anstatt alle 5 Jahre fällig. Oberirdische Tankanlagen von 1.000 Liter bis 10.000 Liter (übliche Heizöltankanlagen in Ein- bzw. Mehrfamilienhäusern) sind zusätzlich alle 5 Jahre prüfen zu lassen. Außerhalb von Schutzgebieten existiert bei diesen Tankanlagen keine wiederkehrende Prüfpflicht.
    In der Schutzzone IIIB gelten die erweiterten Prüfpflichten nicht. Hier gelten die gleichen Anforderungen wie außerhalb eines Wasserschutzgebietes. Die Sachverständigen-Prüfung einer Heizöltankanlage kostet etwa 100-200 €.
  • Auffangvorrichtungen von Heizöltankanlagen:
    In der Schutzzone III A muss die Auffangvorrichtung von einwandigen Heizöltanks (z.B. gemauerte Wanne im Keller) in der Lage sein das gesamte Volumen der darin befindlichen Tanks zurückzuhalten. In der Schutzzone IIIB bzw. außerhalb eines Wasserschutzgebietes muss die Auffangvorrichtung lediglich das Volumen des größten Tanks aufnehmen können. Es besteht jedoch Bestandsschutz, d.h. bestehende Anlagen können ohne Umrüstung weiterbetrieben werden.
  • Flächenbefestigung von Wegen und Plätzen für Kraftfahrzeuge (Hofeinfahrten, Stellplätze etc.):
    Beim Neubau bzw. Ausbau sind solche Flächen prinzipiell gemäß der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) wasserdicht auszuführen. Bei privater oder vergleichbarer Nutzung kann im Einzelfall davon abgesehen werden. Im Zuge einer Einzelfallprüfung werden u.a. die geologischen Verhältnisse und die Verkehrsbelastung berücksichtigt. Auch hier gilt der Bestandsschutz, d.h. das bestehende Flächen nicht angepasst werden müssen, solange sich die Art der Nutzung nicht ändert.

Präsentation SUKW: Ausweisung eines Wasserschutzgebietes Vegesack (pdf, 6.5 MB)

Weitere Informationen können Sie dem Flyer zum Wasserschutzgebiet Vegesack (pdf, 4.2 MB) entnehmen.