Der freie Zugang zu umweltrelevanten Informationen und eine aktive Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit sind die Voraussetzungen für einen wirksamen, von allen gesellschaftlichen Kräften getragenen Umweltschutz. Nur wer informiert ist, kann seine Umwelt mit gestalten, sich an öffentlichen Entscheidungen beteiligen und damit seinen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten.
In den vergangenen Jahren wurden die Rechtsansprüche der Öffentlichkeit gegenüber Behörden und anderen informationspflichtigen Stellen gestärkt. Gesetzliche Grundlage in Bremen ist das
Bremische Umweltinformationsgesetz (pdf, 26.2 KB) BremUIG, das seinerseits auf Bundes- und EU-Gesetzgebung basiert.
Die Ansprechpartnerin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zum Thema Umweltinformationen für das Land Bremen ist: