Am 1. Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Damit hat der Bund die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energieträger gesetzlich geregelt. Eine nähere Darstellung der neuen gesetzlichen Anforderungen finden Sie hier:
Um die Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen zu erleichtern, hat die Bundesregierung ihre Förderangebote zum Heizungstausch erheblich erweitert und grundlegend überarbeitet. Die neuen Förderbestimmungen sind ebenfalls zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Nähere Informationen zu den neuen Förderangeboten des Bundes finden Sie hier:
Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung | KfW
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft unterstützt die Umstellung auf klimafreundliche Heizungssysteme ergänzend mit dem Förderprogramm „Heizungstausch“. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen sowie zum Antragsverfahren finden Sie hier: Förderung Heizungstausch
Die neuen gesetzlichen Anforderungen können auch durch den Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt werden. Ob diese Möglichkeit nach heutigem Planungsstand für Ihr Gebäude in Betracht kommt, können Sie mit dem Fernwärmeverfügbarkeits-Check der swb-Gruppe prüfen:
Fernwärme: Verfügbarkeit in Bremen & Bremerhaven (swb.de)
Der Fernwärmeverfügbarkeits-Check basiert auf der aktuellen Fernwärmeausbauplanung der swb-Gruppe. Diese kann sich im weiteren Zeitverlauf verändern, insbesondere im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung.
Weitere Informations- und Beratungsangebote zum Heizungstausch finden Sie hier: