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Emissionen

Emissionserklärung

Was ist eine Emissionserklärung?

Aller vier Jahre müssen bestimmte Betreiber industrieller und gewerblicher Anlagen eine Erklärung über ihre Luftschadstoffemissionen bei der zuständigen Behörde abgeben. Im Land Bremen nimmt die Gerwebeaufsicht die Erklärungen entgegen, prüft sie auf fachliche Plausibilität und gibt anschließend die Daten an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau weiter.

Welche gesetzliche Grundlage gibt es?

Die rechtliche Grundlage für die Abgabe einer Emissionserklärung ist die Verordnung über Emissionserklärungen (11.BImSchV). Sie regelt, welche Betreiber eine Emissionserklärung abgeben müssen, welche Fristen damit verbunden und welche Inhalte zu erklären sind.

Werden die Berichte zur Emissionserklärung veröffentlicht?

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau ist die katasterführende Stelle im Land Bremen und gibt auf Anfrage Auskünfte zu den Emissionserklärungen der Firmen in Bremen. In regelmäßigen Abständen werden dazu Berichte herausgegeben, die auf der folgenden Internetseite einzusehen sind:

Emissionskataster 2000 - 2004

Wann müssen die Firmen eine nächste Emissionserklärung abgeben?

Die nächste Emissionserklärung erfolgt für das Jahr 2024.
Betreiber erklärungspflichtiger Anlagen erhalten weitere Informationen dazu hier:

Emissionserklärung

PRTR

Was ist PRTR?

PRTR ist die englische Bezeichnung für ein Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR = Pollutant Release and Transfer Register), welches auf nationaler und europäischer Ebene Auskunft über Schadstoffemissionen zu Luft, Wasser und Abfall gibt. Überschreiten Betreiber bestimmter industrieller und gewerblicher Anlagen festgelegte Stofffrachten bei ihren Emissionen, sind sie verpflichtet, jährlich einen PRTR-Bericht abzugeben.

Welche gesetzliche Grundlage gibt es?

Die gesetzliche Grundlage für die Abgabe eines PRTR-Berichtes ist die Verordnung (EG) Nr. 166/2006, die durch das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21.Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6. Juni 2007 (SchadRegProtAG) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Das Gesetz wird mit Art. 1 des Ersten (Artikel-)Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. März 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 geändert. Die Änderung geht auf die mit Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/1010 (ABl. L 170 vom 25.06.2019, S. 115) geänderte Verordnung (EG) Nr. 166/2006 zurück. Über die einzelnen Änderungen (verkürzte Berichtsfristen, Änderungen bezüglich der zu meldenden Daten sowie im Umgang mit vertraulichen Betreiberdaten) informiert das BMU.

Bundesanzeiger Verlag: Bundesgesetzblatt Teil I/2020/Nr. 61 vom 14. Dezember 2020:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s2873.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s2873.pdf%27%5D__1649412200580

BMU: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006:
https://www.bmuv.de/gesetz/entwurf-eines-ersten-gesetzes-zur-aenderung-des-gesetzes-zur-ausfuehrung-des-protokolls-ueber-schadstofffreisetzungs-und-verbringungsregister-vom-21-mai-2003-sowie-zur-durchfuehrung-der-verordnung-eg-nr-166-2006

Eur-Lex: Verordnung (EU) 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 und der Richtlinie 86/278/EWG vom 5. Juni 2019:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2019.170.01.0115.01.DEU

Werden die PRTR-Berichte veröffentlicht?

Das Umweltbundesamt ist die katasterführende Stelle für alle in Deutschland abgegebenen PRTR-Berichte und veröffentlicht diese auf der Internetseite www.thru.de

Was muss ich als Betreiber einer berichtspflichtigen Anlagen beachten?

Hier finden Sie weitere Informationen: PRTR Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

Was bedeutet PRTR für Bremen?

Hier finden Sie eine Auswertung der Daten aus den PRTR-Berichten 2007-2014 (pdf, 1.2 MB) im Land Bremen für das Medium Luft.

Kontakt

Frau Judith Engel

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen